Inhalt
Alte Aarauerstrasse - von Roll Strasse, Gestaltungsplan, Ergänzung/Freigabe zur Planauflage
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 10. Februar 2003
- Beschreibung
- Grundlagen
Genehmigter Gestaltungsplan mit Sonderbauvorschriften, RRB Nr. 1695 / 28. August 2001
Situation, Grundrisse, Schnitte, M 1:500
Ausgangslage
Der am 28. August 2001 vom Regierungsrat genehmigte Gestaltungsplan sieht im Eckbereich Alte Aarauerstrasse – von Roll Strasse einen 6-geschossigen Gebäudeteil vor; der östliche Teil ist 5-geschossig mit Dachterrasse. Die Bauherrschaft möchte die Dachterrasse teilweise überdachen. Im südlich an das Gebäude angrenzenden Hof soll die Rampe in die Autoeinstellhalle überdeckt werden können.
Im Gestaltungsplan waren diese baulichen Ausführungen nicht vorgesehen, weshalb die vorliegende Ergänzung zum Gestaltungsplan nachgereicht wird.
Ergänzung zum Gestaltungsplan
Das 6. Geschoss wird als Aufenthalts- und Freizeitraum genutzt. Die angrenzende Dachterrasse erweitert diese Nutzung in den wärmeren Jahreszeiten. Um auch bei leichtem Regenwetter diesen Aussenraum nutzen zu können, ist eine teilweise Überdachung geplant. Gleichzeitig ist die Ausgestaltung des Oblichtes über der Innentreppe als raumhohes Volumen vorgesehen. Diese Ergänzungen entsprechen baurechtliche einem zusätzlichen Geschoss.
Im südlich an das Gebäude angrenzenden Hof befindet sich die Rampe zur Autoeinstellhalle. Aus lärmtechnischen und sicherheitstechnischen (Winterbetrieb) Gründen soll die Rampe überdeckt werden können. Dazu wird der Gestaltungsplan um diese 1-geschossige Überbauungsmöglichkeit ergänzt.
Information
Das Einverständnis der betroffenen Grundeigentümerin des südlich angrenzenden Grundstückes zur Ergänzung des Gestaltungsplanes liegt vor.
Baukommission
Die Baukommission empfahl an ihrer Sitzung vom 20. Januar 2003 dem Stadtrat, die Ergänzung zum Gestaltungsplan Alte Aarauerstrasse – von Roll Strasse zur Planauflage freizugeben, sofern das Ergebnis der Vorprüfung keine wesentlichen Änderungen erfordert.
Kantonale Vorprüfung
Das kantonale Amt für Raumplanung beurteilt im Brief vom 27. Januar 2003 die Ergänzung zum Gestaltungsplan als recht- und zweckmässig im Sinne von § 18 PBG und empfiehlt dem Stadtrat, das Planverfahren fortzuführen.
Beschluss:
1. Die Ergänzung zum Gestaltungsplan „Alte Aarauerstrasse - von Roll Strasse“ wird zur Planauflage frei gegeben.
2. Die Baudirektion I wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
Datum | Sitzung |
---|