1. Ausgangslage
Der ab April 2004 erarbeitete Teilzonen- und Gestaltungsplan «Steinbruch Born» beruht auf den Grundsätzen einer nachhaltigen Planung und bezweckt die geordnete Schliessung des Steinbruches, die langfristige geotechnische Sicherung der Mergelschichten und die etappierte Rekultivierung. Die dazugehörenden Grundsätze und Leitideen wurden im sogenannten Konsensverfahren erarbeitet und berücksichtigen etwa gleichwertig die Interessen der Umwelt, der Gesellschaft und der Wirtschaft. Sie stellen somit einen von allen Planungsbeteiligten akzeptierten Kompromiss dar.
Mit Beschluss vom 18. April 2005 genehmigte der Stadtrat die in der Zeit vom 10. Juni bis 11. Juli 2005 durchgeführte öffentliche Planauflage des Teilzonen- und Gestaltungsplanes «Steinbruch Born». Das entsprechende Protokoll liegt bei und es wird deshalb darauf verzichtet, die gesamte Planung im Detail nochmals zu erläutern.
Während der Auflagezeit sind gesamthaft 35 Einsprachen mit total 892 Unterschriften eingereicht worden. Den Plan betreffend sind auch im Parlament 3 politische Vorstösse eingereicht worden.
2. Einsprachen/parlamentarische Vorstösse
Sowohl die Einsprachen wie auch die Vorstösse im Gemeindeparlament richteten sich im Wesentlichen gegen die verkehrlichen Auswirkungen, welche sich durch die Abbaumöglichkeiten von Gestein im Steinbruch von jährlich 10'000 m3 und anderseits durch die notwendige Zuführung von 500'000 m3 sauberem Abraum- und Aushubmaterial ergaben.
Aus diesen Gründen beschloss der Stadtrat am 31. Oktober 2005 abklären zu lassen, in wie weit im Zusammenhang mit der Sicherung und Rekultivierung des Steinbruches auf die Zuführung von Fremdmaterial verzichtet oder dieses auf das absolut notwendige Mindestmass reduziert werden kann.
3. Resultat der Abklärungen
Die wesentlichen Resultate der in der Zwischenzeit von verschiedenen Fachleuten vorgenommenen Abklärungen können wie folgt zusammengefasst werden:
· Es gibt keine zweckmässige Alternative, den Steinbruch ganz oder teilweise auf eine andere Art als durch Vorschüttungen bzw. Rückfüllung vor Abrutschen von Gesteinsschichten zu sichern.
· Innerhalb des Gestaltungsplanperimeters gibt es nur wenig Material, welches durch Verlagerung als Vorschüttung bzw. Rückfüllung verwendet werden kann, nämlich ca. 20'000 m3. Diese Menge liegt im Rahmen der normalen Unsicherheit der Berechnungen. Das heisst, dass die Sicherung des Steinbruches zum allergrössten Teil wenn nicht sogar gänzlich nur durch fremd zugeführtes Material vorgenommen werden kann.
· Die im Gestaltungsplan vorgesehenen 500'000 m3 an Vorschüttungs- bzw. Rückfüllungsmaterial müssen beibehalten werden. Eine Verkleinerung dieser Menge hätte auch eine Reduktion der Sicherheit vor abrutschenden Gesteinsschichten zur Folge.
All diese Aussagen lassen sich aus folgenden Berichten entnehmen bzw. ableiten:
· Geotechnische Einschätzung betreffend Sicherung der Grubenwände, Bericht Nr. 4675 vom 16.12.2005, Institut für Geotechnik, Professur für Grundbau- und Bodenmechanik der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich (ETHZ), Prof. Dr. Alexander M. Puzrin.
· Steinbruch Born, Kostenschätzung Erosionsschutz mit Spritzbeton, 22.03.2006, Büro Kellerhals + Haefeli AG in Bern.
· Steinbruch Born, Einsatz von Spritzbeton zur Felssicherung im Übergangsbereich zwischen Mergel- und Kalkschichten im Beurteilungssektor 2, 05.04.2006, Büro BSB + Partner in Oensingen.
· Steinbruch Born, Erhöhung der Sicherheit durch höhere Rückfüllung in den Beurteilungssektoren 3 und 4, 05.04.2006, Büro BSB + Partner in Oensingen.
Aufgrund der getätigten Abklärungen wie auch der Rechtslage hätte der Stadtrat sämtliche Einsprachen ablehnen können.
4. Neue Ausgangslage/Entlastungsstrasse Region Olten ERO
Im Herbst 2005 signalisierte der Kanton, dass im Zusammenhang mit dem Bau der Entlastungsstrasse Region Olten (ERO) im Steinbruch Born bis zu 200’000 m3 sauberes Aushubmaterial deponiert werden könnte. Dieses könnten im Steinbruch Born im Sinne der geotechnischen Sicherung als Rückfüllmaterial verwendet werden und müssten voraussichtlich innerhalb von rund 3 Jahren per Lastwagen in den Steinbruch transportiert werden können.
Die Deponierung des ERO-Aushubmaterials im Steinbruch Born ist sicher aus ökologischen Gründen hinsichtlich der kurzen Transportwege zweckmässig. Es ist dabei aber auch klar, dass der Transport dieses Materials nicht mehr durch ein Wohnquartier transportiert werden kann. Die entsprechend zulässigen Lärmwerte würden nämlich zumindest für 3 Jahre massiv überschritten und könnten mit keinen sinnvollen Massnahmen eingedämmt werden. Anderseits bedeuten die rund 200'000 m3 ERO-Aushubmaterial eine erhebliche Reduktion der ursprünglich vorgesehenen Auffüllzeit des Steinbruches von 25 Jahren und damit eine zeitliche Reduktion sämtlicher mit der Zulieferung von Erdmaterial verbundenen Belastungen, insbesondere in den Bereichen Luft, Lärm und Verkehr. So sieht der mit den Einsprachen belegte Teilzonen- und Gestaltungsplan «Steinbruch Born» für ein Rückfüllvolumen von 200'000 m3 eine Auffüllungszeit von ca. 10 Jahren vor, also einen wesentlich grösseren Zeitraum.
5. Überarbeitung des Teilzonen- und Gestaltungsplanes «Steinbruch Born»
Damit das durch den Bau der ERO anfallenden Aushubmaterial in den Steinbruch Born entsorgt werden kann, muss das Wohngebiet Kleinholz/Erlimatt weitgehend vom entsprechenden Verkehrslärm entlastet bzw. geschützt werden. Dies ist nur durch die Verlagerung der Erschliessung des Steinbruches durch lärmunempfindliches Gebiet möglich. Aus diesem Grund beauftragte der Stadtrat die Stabsstelle Planung einen neuen Teilzonen-, Erschliessungs- und Gestaltungsplan vorzubereiten und die dazu notwendigen Verhandlungen mit den betroffenen Parteien zu führen.
Für die Erarbeitung der neuen Planung hat der Stadtrat mit Beschluss vom 24. April 2006 einen Nachtragskredit von Fr. 35'000.00 genehmigt.
5.1 Kooperative Planung
Wie bereits erwähnt, wurden die Grundsätze und Leitideen des vom 10. Juni bis 11. Juli 2005 öffentlich aufgelegten Gestaltungsplanes «Steinbruch Born» im sogenannten Konsensverfahren erarbeitet und berücksichtigen etwa gleichwertig die Interessen der Umwelt, der Gesellschaft und der Wirtschaft. Sie stellen somit einen von allen Planungsbeteiligten akzeptierten Kompromiss dar. In der für die Konsensfindung der gesamten Planung «Steinbruch Born» eingesetzten Arbeitsgruppe «Kooperative Planung Steinbruch Born» sind die Stadt Olten und Einwohnergemeinde Wangen bei Olten, die PCO AG als Betreiberin, die Bürgergemeinden Olten und Wangen bei Olten und der Kanton Solothurn vertreten.
Mit der neuen bzw. beabsichtigten Erschliessungssituation musste nicht die gesamte Planung «Steinbruch Born» neu überarbeitet werden. Aufgrund der bereits erwähnten Abklärungen, welche die Recht- und Zweckmässigkeit der Planung untermauern, musste nur der Bereich Verkehr neu überarbeitet werden. Das nun vorliegende Ergebnis wurde an mehreren Sitzungen in der Arbeitsgruppe «Kooperative Planung Steinbruch Born» beraten. Die Arbeitsgruppe empfiehlt dem Stadtrat, die nun vorliegenden Nutzungspläne öffentlich aufzulegen.
5.2 Planungsziel
Das oberste Ziel der Planung «Steinbruch Born» bleibt unverändert und beinhaltet immer noch die langfristige geotechnische Sicherung und Rekultivierung und damit die Schliessung des Steinbruches.
Damit die Ausschreibung für das zu entsorgende saubere Erdmaterial des ERO-Projektes auch termingerecht vorgenommen wie aber auch die neue Transportpiste erstellt werden kann, muss die Planung «Steinbruch Born» zwingend vor den Sommerferien 2007 in Rechtskraft erwachsen sein.
5. 3 Neue Erschliessung
Die Abklärungen haben ergeben, dass aufgrund der geplanten Lage der Entlastungsstrasse Region Olten (ERO) das ERO-Aushubmaterial auf direktem Weg in den Steinbruch Born geführt werden kann und zwar ohne dass das übergeordnete Strassennetz belastet und das Wohngebiet Kleinholz/Erlimatt dauernd durchfahren werden muss. Dafür bedarf es allerdings einer neuen Strasse (Transportpiste), welche in der Verlängerung von der Bornfeldstrasse über den Gheidgraben zur bestehenden Betonpiste des Steinbruches führt.
Die neue Erschliessung führt auch durch Land, welches im Rahmen der Ortsplanungsrevision als Wohngebiet neu eingezont wurde und den Städtischen Betrieben sbo gehört. Die Interessen der sbo, welche momentan in diesem Gebiet eine Wohnüberbauung planen, wurden in die Erschliessungsüberlegungen mit einbezogen. Die sbo sind mit der nun vorgeschlagenen Lage der Transportpiste einverstanden.
Die Gesamtlänge dieser Strasse beträgt ca. 400 m. Davon verlaufen ca. 110 m über Wiesland der Parzelle GB Olten Nr. 3364 (Eigentümer sind die Städtischen Betriebe Olten sbo) und ca. 290 m durch bewaldetes Gebiet (Eigentümerin ist die Bürgergemeinde Olten).
5.4 Änderungen des Teilzonen- und Gestaltungsplanes «Steinbruch Born»
In Zukunft darf auf der alten bzw. bestehenden Route zum Steinbruch Born nur noch Material aus dem Gebiet Kleinholz in den Steinbruch geführt werden. Alles übrige Material wird auf der neuen Route Rötzmattweg – Bornfeldstrasse – Betonpiste Bornwald transportiert. Aus diesem Grund wurde der vom 10. Juni bis 11. Juli 2005 aufgelegte Teilzonen- und Gestaltungsplan «Steinbruch Born» mit einem entsprechenden Erschliessungsplan ergänzt und im Teilzonenplan der Perimeter des vorerwähnten Gebietes Kleinholz neu eingetragen.
Eine marginale Änderung erfuhr der Gestaltungsplan selbst. Aufgrund des ETH-Gutachtens musste der innerhalb des Gestaltungsplangebietes definierte Aufschüttungsperimeter in seiner Ausdehnung an die Sicherheitsbedürfnisse angepasst werden. Das gesamte notwendige Aufschüttungsvolumen von 500'000 m3 wurde dabei aber nicht verändert.
§ 5 Abs. 1 der Sonderbauvorschriften wurde der neuen Erschliessungssituation angepasst. Er lautet neu:
«Der Steinbruch Born wird neu für das Gebiet Kleinholz über die bestehende Route Kleinholz – Betonpiste Bornwald erschlossen. Alle anderen Zu- und Wegfahrten (Transport- und Personenfahrten) haben über die neue Erschliessung Rötzmattweg – Bornfeldstrasse – Betonpiste Bornwald zu erfolgen.»
6. Kosten der neuen Erschliessung zum Steinbruch Born
In der Investitionsrechnung 2007 ist für den Bau der neuen Erschliessung Steinbruch Born ein Kredit von Fr. 250'000.00 vorgesehen. Diese Zahl basiert auf einer groben Kostenschätzung auf der Basis eines einfachen, d.h. ausschliesslich für den Zweck der notwendigen Materialtransporte vom bzw. zum Steinbruch Born ausgerichteten Ausbaustandards.
Über den Kostenverteiler müssen noch mit den verschiedenen Nutzniessern der neuen Erschliessungsstrasse Verhandlungen geführt werden.
7. Begleitgruppe
Für die Überwachung und Konkretisierung der in den Sonderbauvorschriften aufgeführten Bestimmungen sowie für die Erstellung eines Pflegeplanes gemäss § 14 Abs. 6 der Sonderbauvorschriften wird eine permanente Begleitgruppe eingesetzt respektive ernannt. Die Aufgaben und Pflichten dieser Begleitgruppe werden in einem Pflichtenheft definiert. Der Pflegeplan gewährleistet den Unterhalt des bestehenden Biotops, die langfristige Entwässerung des Gebietes sowie die Pflege der schützenswerten Lebensräume und der Ersatzaufforstungen.
Die Begleitgruppe setzt sich wie folgt zusammen:
1 Vertreter/-in der Stadt
1 Vertreter/-in der Bürgergemeinde Olten
1 Vertreter/-in der Bürgergemeinde Wangen
1 Vertreter/-in der PCO Olten AG
2 Vertreter/-innen des Kantons Solothurn
Aufgrund der bestehenden Fachkenntnisse wie auch notwendigen Interessenvertretung ist es sinnvoll, dass Regina Flury von Arx, Leiterin der Umweltfachstelle, als Vertreterin der Stadt Olten in die Begleitgruppe Einsitz nimmt.
8. Kantonale Vorprüfung
Der Teilzonen-, Erschliessungs- und Gestaltungsplan «Steinbruch Born» mit Sonderbauvorschriften und Umweltverträglichkeitsbericht ist dem Kanton zur Vorprüfung eingereicht worden. Da bereits die frühere Kantonale Vorprüfung die Recht- und Zweckmässigkeit sowie die Nachhaltigkeit bestätigt hat, ist im Rahmen der jetzt vorliegenden Planung nicht mit einem anderen Ergebnis zu rechnen. Dies hat das Amt für Raumplanung zumindest in einem Schreiben vom 7. Juli 2006 in Aussicht gestellt.
9. Kommissionen
Bezüglich des vom 10. Juni bis 11. Juli 2005 öffentlich aufgelegten Teilzonen- und Gestaltungsplanes sprach sich die Kommission für Stadtentwicklung am 20. Juni 2002 unter Einbezug von möglichst wenigen Lastwagenfahrten für eine rasche Schliessung des Steinbruches aus. Die Diskussion von der Sitzung vom 30. September 2004 kann so zusammengefasst werden, als eine nachhaltige Lösung gefunden werden soll unter Einbezug von möglichst kurzen und wenigen Lastwagenfahrten.
Der Beschluss der Baukommission vom 21. März 2005 widerspiegelt die in allen vorangehenden Sitzungen (8. Juli 2002, 11 Oktober 2004, 7. März 2004, 12. März 2004) dokumentierte Unzufriedenheit der Baukommission mit der Steinbruchplanung. Die Kommission vertrat die Auffassung, dass die Interessen der Stadt Olten in der Planung zu wenig berücksichtigt bzw. vertreten wurden und empfahl dem Stadtrat, an der Planung entsprechende Änderungen vorzunehmen.
Die neue Erschliessung des Steinbruches erfüllt nun teilweise die Forderungen der Kommissionen. Im Rahmen der bevorstehenden öffentlichen Mitwirkung werden sich die Kommissionen nochmals mit der Nutzungsplanung «Steinbruch Born» befassen.
10. Weiteres Planungsverfahren
Der Teilzonen-, Erschliessungs- und Gestaltungsplan «Steinbruch Born» mit Sonderbauvorschriften und Umweltverträglichkeitsbericht beinhaltet gegenüber den vom 10. Juni bis 11. Juli 2005 aufgelegten Nutzungsplänen eine erhebliche Änderung. So führt die neue Erschliessung des Steinbruches über eine gänzlich neue Route. Davon betroffen ist neu insbesondere das Gebiet Rötzmatt, die Gewerbezone Bornfeld wie auch die im Rahmen der Ortsplanungsrevision neu eingezonte Spezialzone B (Wohngebiet) im Bornfeld. Aus diesem Grund muss der Teilzonen-, Erschliessungs- und Gestaltungsplan mit Sonderbauvorschriften und Umweltverträglichkeitsbericht neu öffentlich aufgelegt und die vom 10. Juni bis 11. Juli 2005 aufgelegten Nutzungspläne vom Stadtrat wie auch vom Gemeinderat Wangen bei Olten zurückgezogen werden. Damit werden die erste Planauflage und die entsprechenden Einsprachen gegenstandslos. Dies ist mit der öffentlichen Publikation der zweiten Planauflage bekannt zu geben.
Vor der neuen Planauflage ist zwingend die öffentliche Mitwirkung durchzuführen.
10.1 Gemeinde Wangen bei Olten
Das gesamte Planungsverfahren ist mit der Bauverwaltung der Gemeinde Wangen abgesprochen. Der Gemeinderat von Wangen bei Olten wird über den Rückzug der vorerwähnten Nutzungspläne, die öffentliche Mitwirkung und die erneute Planauflage am 12. Februar 2007 entscheiden. Die Gemeinde Wangen ist in keiner Art und Weise von den Änderungen der Nutzungspläne betroffen. Aus diesem Grund kann davon ausgegangen werden, dass der Gemeinderat den entsprechenden Anträgen zustimmen wird.
10.2 Stadt Olten
Die öffentliche Mitwirkung ist direkt nach den Winterferien vorgesehen und zwar in der Zeit vom 19. Februar bis zum 2. März 2007. Aufgrund der eingereichten Einsprachen zur ersten Planauflage ist nicht mit neuen Erkenntnissen zu rechnen. Sofern die Pläne aufgrund der Mitwirkung nicht abgeändert werden müssen, kann anschliessend die öffentliche Planauflage vorgenommen werden. Vorbehalten bleibt dabei die Zustimmung des Gemeinderates von Wangen.
Alle Personen welche im Rahmen der ersten öffentlichen Planauflage beim Stadtrat Einsprache erhoben haben, müssen über den Rückzug der ersten öffentlichen Planauflage und damit über die Gegenstandslosigkeit ihrer Einsprachen wie auch über die bevorstehende öffentliche Mitwirkung schriftlich orientiert werden. Dies kann aber erst nach der entsprechenden Zustimmung des Gemeinderates von Wangen vorgenommen werden.
Beschluss:
1. Der in der Zeit vom 10. Juni bis 11. Juli 2005 öffentlich aufgelegte Teilzonen- und Gestaltungsplan «Steinbruch Born» wird zurückgezogen.
2. Die Bevölkerung ist über die neuen Nutzungspläne und den damit verbundenen zukünftigen Betrieb des Steinbruches Born über eine dafür geeignete Veranstaltung zu orientieren.
3. Sofern durch die öffentliche Mitwirkung und die Beratungen der Kommissionen keine wesentlichen Änderungen an den Nutzungsplänen notwendig werden, wird der Teil-zonen-, Erschliessungs- und Gestaltungsplan «Steinbruch Born» mit Sonder-bauvorschriften zur öffentlichen Planauflage freigegeben.
4. Alle Personen, welche im Rahmen der ersten öffentlichen Planauflage beim Stadtrat Einsprache erhoben haben, werden über den Rückzug des in der Zeit vom 10. Juni bis 11. Juli 2005 öffentlich aufgelegte Teilzonen- und Gestaltungsplanes «Steinbruch Born» und damit über die Gegenstandslosigkeit ihrer Einsprachen wie auch über die bevorstehende öffentliche Mitwirkung schriftlich orientiert. Vorbehalten bleibt der Rückzug des Teilzonen- und Gestaltungsplans „Steinbruch Born“ durch den Gemeinderat von Wangen.
5. Als Vertreterin der Stadt Olten wird Regina Flury von Arx, Leiterin der Umweltfachstelle Olten, in die unter § 15 der neuen Sonderbauvorschriften aufgeführte Begleitgruppe gewählt.
6. Vor der Genehmigung der Pläne durch den Stadtrat müssen die den ehemaligen und zukünftigen Betrieb des Steinbruches und die Einwohnergemeinde der Stadt Olten betreffenden Vereinbarungen sowie das in § 15 Abs. 3 der neuen Sonderbauvorschriften zum Gestaltungsplan «Steinbruch Born» erwähnte Pflichtenheft von den Parteien unterzeichnet sein.
7. Die Baudirektion wird beauftragt, mit den verschiedenen Nutzniessern der neuen Erschliessungsstrasse über den Kostenverteiler Verhandlungen aufzunehmen.
8. Die Baudirektion wird mit dem Vollzug beauftragt.