Inhalt
Heilpädagogische Sonderschule Olten, Anfahrt Kids-Taxi, Platzverhältnisse/Entwidmung Strassenareal und Richterliches Verbot
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 25. September 2006
- Beschreibung
- Ausgangslage
Die HPS wurde durch die Stadt Olten konzipiert und erstellt für 80 Kinder im Normalschulbetrieb mit Mittagspause. Der heute aktuelle Betrieb hat ca. 160 Kinder und dies auch über den Mittag (Ganztagesschule). Die Kinder werden durch sogenannte Kids-Taxi morgens zu Hause abgeholt und nachmittags wieder nach Hause gebracht.
Dadurch ergeben sich bei der HPS Taxianfahrten zwischen 07.45 Uhr und 08.15 Uhr und zwischen 14.45 Uhr und 15.15 Uhr. Zur Zeit sind dies 14 Taxi, bei denen es sich um Kleinbusse handelt. Auf dem Areal der HPS bestehen vier Parkplätze. Durch diesen Unterbestand an Parkfläche entsteht jedes Mal ein Zuparkieren der HPS auf dem Zugangsbereich zur Gewerbeschule.
Diese Situation soll mit folgenden Massnahmen verbessert werden:
v Markierung der Taxistandplätze entlang Spielplatz HPS für Kids-Taxi für längeres Warten
v Bringen und Abholen ausserhalb der Markierung nur während den zwei Halbstunden von 07.45 – 08.15 Uhr und 14.45 – 15.15 Uhr
v Entfernen der Blumenkübel um Platz zu schaffen
v Erstellen eines Richterlichen Parkverbots für nicht Kids-Taxi (Fremdparkierer)
v Falls notwendig, Absperren mit abschliessbaren Pfosten
Da es sich bei diesem Areal um öffentliches Strassenareal handelt (siehe Beilage), muss dieser Platz aus dem Erschliessungsplan mittels Entwidmung herausgelöst werden. Es ist das gleiche Vorgehen wie beim Verkauf von einzelnen Trottoirteilstücken, welches durch die Stadt Olten bereits mehrfach vollzogen wurde.
Eine Entwidmung ist dann ohne Planauflage des Erschliessungsplans möglich, wenn es sich um untergeordnete Anlageteile handelt, welche die Verkehrssicherheit nicht negativ tangieren und für die Schulwegsicherung ebenfalls nicht negativ sind.
Dieser Platz dient auch der Erschliessung der Gewerbeschule von der Aarauerstrasse her. Daher wurde mit der Betriebsleitung der Gewerbeschule der Sachverhalt besprochen. Sie ist mit unserem Vorschlag der Markierung und dem Ein- und Auslad der Kids-Taxi in und ausserhalb der Markierung und während der vorgenannten zwei Halbstunden einverstanden. Ausserhalb dieser Zeiten ist der Zugang ausserhalb der markierten Fläche für die Anlieferung und die Fussgänger/-innen ständig frei zu halten.
Somit kann die Schulweg- und die Verkehrssicherheit durch die zugeteilten Flächen verbessert und die Fläche entwidmet werden.
Diese Kleinstparzelle wird der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen zugeteilt, wie die angrenzenden Schulanlagen des Kantons und der HPS.
Nach dem Erstellen eines Richterlichen Verbotes wird die Betriebsleitung der HPS in Absprache mit der Schulleitung für die Einhaltung der Parkierungsordnung (Kids-Taxi und Fremdparkierer) besorgt sein.
Beschluss:
1. Das Strassenstück zwischen Aarauerstrasse und Gewerbeschule (gemäss Planbeilage) soll entwidmet werden.
2. Adrian Balz, Vorsitzender Verwaltungsleitung Baudirektion und Urs Kissling, Mitglied Verwaltungsleitung Baudirektion, werden zur Unterzeichnung des Rechtsgeschäftes bevollmächtigt.
3. Die Baudirektion wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
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