Der bestehende Pachtvertrag mit der Firma APG Aarau vom 13. August 1987, welcher dieser das Alleinrecht für den Anschlag von Plakaten und anderer Formen der Aussenwerbung auf dem gesamten öffentlichen Grund der Stadt Olten zusichert, wurde gemäss Beschluss des Stadtrates vom 5. Oktober 1998, Akten-Nr. 39/5, Prot.-Nr. 338, per 31. Dezember 2002 frist- und formgerecht gekündigt. Die Auflösung des Konstruktes erfolgte in rein vorsorglicher Weise und zwecks Wahrung der zukünftigen Möglichkeiten eines freien Wettbewerbes sowie allfälliger Aushandlung neuer Vertragsbedingungen.
Im Weiteren bestehen derzeit mit der APG noch folgende Verträge:
- Vertrag über Cityplan-Anlagen: Ablauf frühestens im Jahr 2013
- Vertrag über die Beteiligung an der Bahnhofplatzüberdachung, Ablauf frühestens 2018
- Vertrag über die Beteiligung an geplanter WC-Anlage Schützenmatte bis 2016
Seit über 90 Jahren gehören Plakate, welche die Allgemeine Plakatgesellschaft Aarau APG in der Stadt Olten bewirtschaftet, zum städtischen Erscheinungsbild. In all den Jahren zeigte sich die Firma APG als faire und kompetente Partnerin und die Zusammenarbeit mit der Stadt Olten verlief stets zur Zufriedenheit aller Beteiligten. Insbesondere konnten in den Jahren 1997 und 1999 mit der Realisierung der Cityplan-Anlagen und mit dem Beginn der Verwirklichung des Gesamtplakatierungskonzeptes grössere Projekte verwirklicht werden. In sehr kooperativer Zusammenarbeit zwischen der Plakatgesellschaft und der Stadt Olten wurden die Plakatstellen mit kommerzieller Werbung mittlerweile abgeschlossen. Als letzte Phase des Gesamt-plakatierungskonzeptes soll nun die Umsetzung des sogenannten Kulturstellennetzes, welches auch den freien Plakatanschlag für Vereine etc. beinhaltet, realisiert werden. Angesichts des grossen Engagements der APG, welches den Interessen der Stadt Olten sehr entgegenkommt und der hohen Investitionen wegen, die mit dem erarbeiteten Gesamtplakatierungskonzept verbunden sind, scheint es richtig auf der bisherigen konstruktiven Zusammenarbeit aufbauend, nach Aussichten für eine weitere Kooperation zu suchen. Entsprechende Verhandlungen zwischen der APG und den Direktionen Öffentliche Sicherheit, Hochbau und Planung sowie Tiefbau, Umwelt und Entsorgung sind bereits erfolgt und ein entsprechender Vertragsentwurf liegt heute vor.
Zur Zeit noch pendent ist die Verwirklichung der mehrfach gestellten Forderung, auf der Ostseite des Hauptbahnhofes, Seite Tannwaldstrasse sei ebenfalls einen Cityplan zu stellen. Ein Standortvorschlag der seinerzeit vom Stadtrat eingesetzten Arbeitsgruppe liegt vor. Die APG wird, die Gutheissung des Vorschlages durch den Stadtrat vorausgesetzt, in Ergänzung des Vertrages über die Cityplan-Anlagen aus dem Jahr 1996 vor der Liegenschaft Martin-Disteli-Strasse 1, Restaurant Bahnhof, Nähe Aufgang Personenunterführung, den gewünschten Cityplan stellen. Als Entschädigung für die Nutzung der Planrückseite wird durch die APG das neue Logo der Stadt Olten auf allen im Vertrag eingeschlossenen Plananlagen geändert.
Eine weitere Pendenz, die schon erwähnte Realisierung der Anschlagstellen für kulturelle und sportliche Veranstaltungen sowie für den freien Plakatanschlag, liegt heute ausführungsreif vor und bedarf noch der Zustimmung des Stadtrates bezüglich Ausführung und Standorte. Im Grundsatz stimmte der Stadtrat dem sogenannten Kulturstellennetz bereits mit Beschluss des Gesamtplakatierungskonzeptes am 05. Oktober 1998 zu. Mit der Zustimmung der geplanten Ausführung und der Standortvorschläge würde auch dem Postulat Iris Schelbert-Widmer betreffend öffentliche Anschlagstellen für Veranstaltungen vom 10. Mai 2001 Rechnung getragen.
Es sollen an vorerst 10 Standorten mit bester Fussgängerfrequenz Plakatstellen für Veranstaltungen und freies Plakatieren geschaffen werden. Je Stelle sind zwei freistehende Plakatträger mit Mittelstandbein Format B4 (995x1302 mm) vorgesehen. Dazwischen, als dominantes Gestaltungselement und wie erwähnt von der APG gesponsert, ein Beschriftungsträger Typ Stele mit dem Wappen von Olten und dem Hinweis „Kultur – Sport – Veranstaltungen“. Die Beschriftung geht zu Lasten der Stadt und wird ca. CHF 4'000.00 kosten. Pro Standort stehen demnach mit Ausnahme der beiden Wandmontagen vier Plakatstelen zur Verfügung und sollen wie folgt genutzt werden:
· 2 Stelen für den freien Plakatanschlag, der Anschlag ist Sache der Veranstalter
· 1 Stele für einen regelmässig erscheinenden Veranstaltungskalender
· 1 Stele für Grossveranstaltungen gemäss Reservation bei der Stadtpolizei
Die für den freien Plakatanschlag zur Verfügung stehenden Flächen werden jeweils am Montag jeder geraden Woche vollständig gereinigt, d.h. sämtliche Plakate werden entfernt. Diese Arbeiten werden durch Personal des städtischen Werkhofes ausgeführt. Ein regelmässig erscheinender Veranstaltungskalender, welcher unter der Regie von Olten-Tourismus erstellt werden soll, wird ebenfalls durch Mitarbeiter des Werkhofes angeschlagen, gemäss vorgängiger fachmännischer Instruktion durch die APG. Die Anzahl Flächen für Plakate von Grossveranstaltungen etc. sind bei der Stadtpolizei zu reservieren und der Anschlag erfolgt terminbezogen ebenfalls durch den Werkhof. Werden diese Flächen nicht beansprucht, stehen sie für Verkehrserziehungs- und andere Präventionsaktionen zur Verfügung.
Folgende Standorte werden in Betracht gezogen:
- Bahnhofpassage, Bereich Springbrunnen
- Bahnhofplatz, Fussgängerübergang Gösgerstrasse
- Baslerstrasse, Areal Kantonsspital
- Baslerstrasse, Areal Stadtpark
- Engelbergstrasse, Sälischulhaus
- Holzbrücke, Brückenkopf Altstadt (Wandmontage)
- Mühlegasse, Bushaltestelle Dünnernbrücke
- Munzingerplatz, westlich Telefonkabinen
- Sportstrasse, Parkplatz Stadthalle
- Winkelunterführung, Seite Aarauer-/Tannwaldstrasse (Wandmontage)
- Weitere Stelen sind vorgesehen im Bereich Bifangplatz/Aarauerstrasse sowie auf dem Areal der Überbauung Louis Giroud, Standortbestimmung und Mon-tage erfolgen nach Abschluss der Gestaltung.
Die Sicherheitskommission der Stadt Olten nahm am 18. November 2002 von den geplanten Standorten sowie der Art und Weise der Realisierung in zustimmendem Sinne Kenntnis. Ebenso wird eine Erneuerung des Plakatierungsvertrages grundsätzlich befürwortet. Eine Vertragsdauer von 10 Jahren, wie im Entwurf ursprünglich vorgesehen, befand die Kommission jedoch eindeutig als zu lange.
Die Koordinationssitzung, vertreten durch die Direktionen Hochbau und Planung, Tiefbau, Umwelt und Entsorgung sowie Öffentliche Sicherheit, vom 20. November 2002 nahm ebenfalls Stellung zum neuen Plakatierungsvertrag. Grundsätzlich wird der Vertragsentwurf befürwortet, einzig die Vertragsdauer von 10 Jahren wird in Frage gestellt.
Aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse verhandelte die Direktion Öffentliche Sicherheit erneut mit der APG bezüglich der Vertragsdauer und konnte, bei gleichbleibenden Einnahmen, eine Vertragsdauer von 7 Jahren aushandeln.
Die Direktion Öffentliche Sicherheit beantragt, gestützt auf die Vorarbeiten der Arbeitsgruppe Plakatierung und die Verhandlungen mit der Allgemeinen Plakatgesellschaft APG, die Unterzeichnung des vorliegenden Vertrages, die Bestätigung der Standorte sowie die Ausführung der Plakatstelen für den Kultur- und Vereinsanschlag sowie den zusätzlichen Cityplan.
Beschluss:
- Der Vertrag mit der Allgemeinen Plakatgesellschaft APG, Aarau betreffend Plakatierungswesen auf öffentlichem Grund in der Stadt Olten wird per 01. Januar 2003 erneuert und gilt vorerst für die Dauer von 7 Jahren. Er erneuert sich, sofern er nicht 18 Monate vor Ablauf gekündigt wird, jeweils um 1 Jahr.
2. In Ergänzung des Vertrages über die Cityplan-Anlagen aus dem Jahr 1996 wird vor der Liegenschaft Martin-Disteli-Strasse 1, Restaurant Bahnhof, ein weiterer Cityplan installiert.
3. Den Standortvorschlägen der Arbeitsgruppe Gesamtplakatierung betreffend Kulturstellen und Vereinsanschlag wird zugestimmt. Vorbehalten - soweit erforderlich - die Zustimmung der Grundeigentümer/innen und/oder der kantonalen und kommunalen Stellen.
4. Die Direktionen Tiefbau, Umwelt und Entsorgung und Öffentliche Sicherheit erlassen Richtlinien betreffend den Unterhalt und Betrieb des Kulturstellennetzes.
5. Mit dem Vollzug werden die Direktionen Öffentliche Sicherheit, Hochbau und Planung und Tiefbau, Umwelt und Entsorgung beauftragt.