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Katharina Menin Olten, p.A. Bussmann & Frey AG, Hübelistrasse 23, 4600 Olten/Rückerstattung Ersatzabgabe für 4 nicht erstellte Autoabstellplätze, Liegenschaft Baslerstrasse 23, 4600 Olten
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 11. September 2017
- Beschreibung
- Mit Entscheid der Baukommission Olten vom 26. Oktober 1967 wurde die Baubewilligung für das Baugesuch Einbau eines Tea-Rooms im 1. Obergeschoss, Baslerstrasse 23, GB Olten Nr. 341 – unter Vorbehalt, Auflagen und Bedingungen erteilt.
Im Zusammenhang mit dieser Baubewilligung musste die Bauherrschaft für vier nicht erstellte Autoabstellplätze eine Ersatzabgabe von CHF 20‘000.00 leisten.
Mit Entscheid der Baudirektion Olten vom 24. September 2007, wurde das Baugesuch für die Umnutzung Restaurant zu Wohnung (1. Obergeschoss) bewilligt. Damit hat die Grundeigentümerin ein Anrecht auf die Rückzahlung der im Jahr 1967 für den Einbau eines Tea-Rooms im 1. Obergeschoss der Liegenschaft Baslerstrasse 23 in Olten geleisteten Ersatzabgabe von CHF 20’000.00.
Eine Vereinbarung zwischen der Stadt Olten und der Bauherrschaft wurde im Jahr 1967 nicht abgeschlossen. Aus den beiliegenden Akten ist aber der Sachverhalt klar dokumentiert und von Seiten der Baubehörde nicht bestritten.
Beschluss:
1. An Frau Katharina Menin, Olten, p. A. Bussmann & Frey AG, Hübelistrasse 23, 4600 Olten, ist die Ersatzabgabe von CHF 20‘000.00 zurückzuerstatten.
2. Die Baudirektion Olten wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
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