Inhalt
Industriestrasse 14, Löschung Revers "Näherbaurecht"/Bevollmächtigung
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 12. Juni 2006
- Beschreibung
- Ausgangslage
Es ist geplant, das Grundstück Olten GB Nr. 1605 von Privat an Privat zu verkaufen. Mit der jetzigen Eigentümerin (RM HEER Lochblech AG) wurde im Jahre 1973 beim Bau der damaligen Hallenerweiterung ein Näherbaurecht zu Gunsten der Stadt Olten eingeräumt. Nun beantragt die Eigentümerin mit Schreiben vom 23 Mai 2006 die Löschung des eingetragenen Revers "Näherbaurecht mit Mehrwertsverzicht".
Erwägungen
Die bestehende Halle soll nicht erweitert werden, somit bleibt der jetzige Abstand zu der Grenze resp. den Gleisachsen bestehen. Nach Rücksprache mit den SBB ist der minimale Gleisabstand (min. 2.50 m zur Gleisachse) hier mit 2.78 m mehr als eingehalten.
Ein weiterer Ausbau der Strasse resp. des Industriegleises ist an dieser Stelle nicht geplant. Somit könnte einer Unterschreitung der Baulinie, mittels einer Vorbaulinie, entsprochen und das Revers gelöscht werden.
Aus den oben genannten Erwägungen beantragt die Baudirektion die Zustimmung für die Löschung des obengenannten Revers bei einem allfälligen Verkauf des Grundstückes.
Beschluss:
1. Das bestehende Revers "Näherbaurecht mit Mehrwertsverzicht“ auf GB Olten Nr. 1605 zu Gunsten der Stadt Olten wird bei einem allfälligen Verkauf aus dem Grundbuch gelöscht. Sämtliche anfallenden Kosten gehen zu Lasten der Grundeigentümerin.
2. Zur Unterzeichnung des Rechtsgeschäftes werden die Herren Adrian Balz (Vorsitzender Verwaltungsleitung) und Urs Kissling (Mitglied Verwaltungsleitung) bevollmächtigt.
3. Die Baudirektion wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
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