Inhalt
Rotlichtüberwachung, Geschwindikeitskontrolle/Grundsatzentscheid
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 11. April 2006
- Beschreibung
- 1. Ausgangslage
Mit Beschluss vom 12. Juli 2004 lehnte der Stadtrat die Überwachung der Lichtsignalanlagen (LSA) Handelshof- und Capitolkreuzung mittels Rotlichtüberwachung in Kombination mit Geschwindigkeitsmessungen ab.
Seit diesem Entscheid wurden durch die kantonalen und städtischen Behörden die Planungsarbeiten für die Realisierung der Entlastung Region Olten (ERO) als Gesamtverkehrskonzept Olten vorangetrieben. Wesentlicher Bestandteil der ERO bildet, neben dem Bau der Entlastungsstrasse H5b, das Verkehrsmanagement der Stadt Olten. Im Rahmen einer Ausstellung wurde das Verkehrsmanagement der Stadt Olten der Bevölkerung vorgestellt. Die Realisierung ist ab dem Jahr 2007 vorgesehen. Einen wichtigen Eckpfeiler des Verkehrsmanagement bilden die Lichtsignalanlagen. Diese werden teilweise ganz neu erstellt. So ist beispielsweise eine neue Anlage auf der Verzweigung Solothurner-/Rainstrasse vorgesehen. Für den einwandfreien Betrieb des Verkehrsmanagement sind, neben den technischen Voraussetzungen, die Beachtung der Lichtsignalanlagen durch die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer von entscheidender Bedeutung. Für die weitere Detailplanung der LSA ist es sowohl aus Kosten- aber auch aus Verkehrstechnischer Sicht notwendig, die Rotlichtüberwachungsanlagen mit einbeziehen zu können. Die Installation einer Rotlichtüberwachungsanlage kommt nur bei einem Neu- oder Umbau einer bestehenden Lichtsignalanlage (LSA) in betracht. Der Bau einer Rotlichtüberwachung auf eine bestehende LSA ist technisch mit derart grossen Aufwendung verbunden, dass diese Lösung von der Polizei Kanton Solothurn abgelehnt wird.
Die Finanzierung der Rotlichtüberwachungsanlagen erfolgt durch die Polizei Kanton Solothurn über ihr Globalbudget. Für die weitere Planung benötigt diese nunmehr einen Grundsatzentscheid der Stadt Olten. Andernfalls werden für das Jahr 2007 keine Gelder für die Rotlichtüberwachungsanlagen in Olten bereitgestellt.
Am 2. September 2004 hat das Gemeindeparlament das Postulat Dieter Ulrich (SP) betreffend LSA Handelshofkreuzung (eingereicht 28.07.04) entgegen dem Antrag des Stadtrates überwiesen.
Die Interpellation Patrick Häuptli (SP) betreffend Lichtsignalanlagen Handelshof und Capitolkreuzung mit Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachung (eingereicht 27.04.2004) wurde am 7. Juli 2005 beantwortet.
2. Rechtliche Grundlagen
Folgende Grundlagen bilden die Voraussetzung für die Rotlichtüberwachung bzw. Geschwindigkeitskontrollen:
· Strassenverkehrsgesetz (SVG) vom 19.12.1958
· Verordnung vom 27.10.1976 über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum
Strassenverkehr (VZV)
· Verordnung des Regierungsrates über den Strassenverkehr vom 03.03.1978 und Ände
rung vom 08.03.1994
· Technische Weisung über die Geschwindigkeitskontrollen im Strassenverkehr vom
10.08.1998
· Gesetz über die Kantonspolizei vom 23.09.1990
· Vereinbarung über die Zusammenarbeit und die Kompetenzabgrenzung zwischen der
Polizei Kanton Solothurn und den Stadtpolizeien Grenchen, Olten und Solothurn vom
14.08.2001
· Polizeireglement der Einwohnergemeinde der Stadt Olten vom 15.05.2003
3. Zuständigkeit
Die getroffenen Abklärungen haben ergeben, dass gemäss Art. 12, Abs. 2 des kantonalen Strassengesetzes vom 24.09.2000 der Kanton als Strasseneigentümer für die Einrichtung von Anlagen zur Verkehrsregelung zuständig ist. In baulichen Angelegenheiten ist dies das Baudepartement, in polizeilichen Angelegenheiten wie z.B. Rotlichtüberwachung und Geschwindigkeitskontrollen ist die Polizei Kanton Solothurn zuständig.
Somit ergibt sich keine gesetzliche Zuständigkeit für die Einwohnergemeinde Olten. Dennoch wird von der ausführenden kantonalen Behörde vorausgesetzt, dass die Einwohnergemeinde eine politische Willenserklärung/einen Grundsatzentscheid in dieser Sache abgibt.
4. Bestehende Situation
Bei den bestehenden Lichtsignalanlagen in der Stadt Olten ist die Rate der unbewussten resp. bewussten Rotlichtmissachtungen hoch und aus dem Blickwinkel der Verkehrssicherheit absolut bedenklich. Alleine das Wissen der Verkehrsteilnehmer und Verkehrsteilnehmerinnen, dass in Olten keine permanente Überwachung stattfindet, dürfte hierbei einen massgebenden Einfluss haben.
Zur Zeit werden die Lichtsignalanlagen mittels einzelner Kontrollen überwacht. Diese Kontrollen sind sehr personalintensiv, denn es stehen jeweils bis zu sechs Beamte und Beamtinnen im Einsatz, damit die Abwicklung problemlos verläuft. Verkehrsteilnehmer und Verkehrsteilnehmerinnen, welche das Lichtsignal missachten, sind oft der Meinung, dass sie zu unrecht gebüsst werden. Aus diesen und Verkehrssicherheitsgründen ist die automatische Überwachung vorteilhafter, weil entsprechende Beweismittel vorgelegt werden können. Zudem sind gleichzeitig Geschwindigkeitskontrollen möglich.
Mit Blick auf die komplexen Abläufe des Verkehrsmanagement genügen aber die oben beschriebenen Kontrollen nicht mehr. Es bedarf an den neuralgischen Punkten einer permanenten Rotlichtüberwachung.
5. Kosten
Der Grundsatzentscheid für die Rotlichtüberwachung und Geschwindigkeitskontrollen hat für die Einwohnergemeinde Olten keine Kostenfolgen. Die Kosten für den Bau und die Infrastruktur sowie das spätere Handling trägt vollumfänglich der Kanton.
6. Stellungnahme Busbetrieb Olten Gösgen Gäu (BOGG)
Die BOGG äusserte sich positiv zu einer Rotlichtüberwachung der LSA in Olten. Namentlich deshalb, weil durch das Missachten der Rotlichter öfters die Kreuzungen durch Fahrzeuge versperrt werden. Dies hat zur Folge, dass die Busbevorzugung der LSA nicht ausgenutzt werden kann. Was wiederum zu Verspätungen führt und damit die Attraktivität des öffentlichen Verkehrs senkt.
7. Stellungnahme der Stadtpolizei und Polizei Kanton Solothurn
Die Stadtpolizei und die Polizei Kanton Solothurn befürworten die Rotlichtüberwachung in Kombination mit Geschwindigkeitskontrollen aus Sicherheitsgründen. Nach einem positiven Grundsatzentscheid müssen der Betrieb und das Handling, wie in den Städten Solothurn und Grenchen, in einer Vereinbarung geregelt werden.
Beschluss:
1. Der Stadtrat stimmt der Überwachung der Lichtsignalanlagen mittels Rotlichtüberwachung in Kombination mit Geschwindigkeitsmessungen grundsätzlich zu.
2. Die Direktion Öffentliche Sicherheit wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
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