Inhalt
Einmaliger Standortsbeitrag Tagesstätte Sonnegg/Nachtragskredit
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 13. Februar 2017
- Beschreibung
- 1. Ausgangslage
Mit Schreiben vom 20. Dezember 2016 reichte die Trägerschaft der Tagesstätte Sonnegg ein Gesuch für einen Überbrückungsbeitrag für 2017 in der Höhe von CHF 20‘000 ein.
2. Erwägungen
Das frühere Tagesheim Sonnegg wurde ursprünglich von der EGO mit einem Objektbeitrag von CHF 94‘000 subventioniert. Im Rahmen der Sparmassnahmen wurde der Beitrag gestrichen. Die Sozialdirektion kündigte im Auftrag des Stadtrates (Beschluss vom 02.06.2014) den entsprechenden Leistungsauftrag (Schreiben vom 06.06.2014).
Das frühere Tagesheim Sonnegg wurde von einer neuen Trägerschaft (Trägerverein Tagesstätte Olten) übernommen und weiter geführt. Mit Hilfe privater Mittel konnte der Betrieb vorübergehend gesichert werden.
Der Kantonsrat befasste sich am 16.11.2016 mit dem Thema „Finanzielle Unterstützung von Tagesstätten für betagte Menschen“. Der Kantonsrat beschloss, dem Volk den Gegenvorschlag zum Initiativtext vorzulegen. Dem Volk wird empfohlen, den Initiativtext abzulehnen und den Gegenvorschlag anzunehmen (Beilage). Gemäss Gegenvorschlag sollen in regierungsrätlicher Kompetenz (nach Anhörung der Gemeinden) Betreuungsbeiträge festgelegt werden, die zudem einem Lastenausgleich unterliegen. Der Kantonsratsbeschluss unterliegt dem obligatorischen Referendum. Die Gesetzesänderung (Sozialgesetz SG) würde am 01.01.2018 in Kraft treten.
Sofern das Volk die Gesetzesänderung vom Volk angenommen wird, ist die Finanzierung von Tagesstätten geregelt. Bis Ende des laufenden Jahres ist der Zustand noch in der Schwebe.
Die Trägerschaft der Tagesstätte Sonnegg ersucht um einen Überbrückungsbeitrag für 2017 in der Höhe von CHF 20‘000. Damit kann der Betrieb für 2017 gesichert werden. Sollte die kantonsrätliche Vorlage angenommen werden, könnte der Betrieb am Standort Olten ohne weitere Beiträge der Standortgemeinde weiter geführt werden.
Die Sozialdirektion empfiehlt deshalb, einen entsprechenden Beitrag zu gewähren.
3. Wirtschaftlichkeit
Entsprechende Beiträge sind nicht budgetiert worden. Ein Nachtragskredit von CHF 20‘000 wäre zu bewilligen.
Beschluss:
1. Zu Gunsten von Konto 5350.3636.00 wird ein Nachtragskredit im Betrag von maximal CHF 20‘000 bewilligt. Ausschlaggebend ist die Abrechnung der effektiv erbrachten Gästetage und -halbtage im Jahr 2017 für Personen mit Wohnsitz in Olten.
2. Die Sozialdirektion wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
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