Ausgangslage
Seit einigen Jahren werden im Zivilschutz durch Bund und Kanton Optimierungsmassnahmen getroffen. Das Leitbild 95 wurde auf den 1. Januar 1995 und weitere Einsparungen auf den 1. Januar 1999 in Kraft gesetzt.
Gestützt auf die Änderungen und künftigen Neuausrichtungen hat die Kantonale Zivilschutzverwaltung für den kommenden Zivilschutz 200X eine Vision über die vermehrte regionale Zusammenarbeit auf der Basis der Zivilschutz-Stützpunkt-ZSO erarbeitet und den Gemeinden Ende Januar 1999 zugestellt. Kernstück der Vision sind ca. 12 (10 bis 15) Gross-Zivilschutzorganisationen mit professioneller Leitung und auf einem Feuerwehrstützpunkt basierend.
Die im Jahre 1999 geführten Verhandlungen mit den Gemeinden Wangen, Kappel/Boningen/ Gunzgen, Hägendorf/Rickenbach und Fulenbach in eine Gross-ZSO Olten-Untergäu scheiterten. Einzig die Gemeinde Wangen b. Olten schloss sich rückwirkend auf den 1. Januar 2000 der ZSO Olten an. Ab diesem Zeitpunkt wurde von der RZSO Olten gesprochen.
Im vergangenen Jahr hat die Gemeinde Dulliken ihr Interesse angemeldet, wonach seit Oktober 2001 zwei Sitzungen stattfanden.
Anfangs Oktober 2001 kontaktierte W. Rötheli aus Hägendorf Stadträtin D. Rauber, um sich über eine allfällige Regionalisierung zu informieren. Nach den weiteren Gesprächen wurden die Politiker der Gemeinden Dulliken, Starrkirch-Wil, Olten, Rickenbach, Hägendorf, Kappel, Gunzgen und Boningen zu einer Sitzung eingeladen. Es wurde eine Projektgruppe mit Gemeindevertretern gebildet, welche die Regionalisierung mit den Gemeinden in sieben Projektsitzungen erarbeiteten. Die Vereinbarung, das Organigramm mit einem Sollbestand von 301, das gemeinsame Budget 2003 (Spezialrechnung) und ein voraussichtliches Budget 2004 (nach neuem Zivilschutz 200X) wurden erstellt. Sämtliche Gemeinden haben den Zusammenschluss per 1. Januar 2003 sanktioniert und werden am 21. November 2002, anlässlich der Verabschiedung der Jahrgänge 1952 bis 1962 die Vereinbarung in der Stadthalle Olten unterzeichnen. Einige beteiligte Gemeinden werden die vorliegende Vereinbarung der Gemeindeversammlung unterbreiten.
Im Vordergrund der Regionalisierung steht Qualität und Sicherheit.
Gliederung RZSO Olten
Olten ist als Leitgemeinde vorgesehen. Die Regionalisierung wird schrittweise angegangen, so dass mit der neuen Gesetzgebung, voraussichtlich 1. Januar 2004 die neue RZSO Olten einsatzbereit ist.
Kosten
Anfänglich wurden in einem Ausschuss (F. Diethelm, H.-J. Banz, W. Rötheli und F. Giori) die Kosten anhand der Rechnung 2000 erhoben. Es wurden die Varianten Kappel/Hägendorf und gestützt auf die Detailangaben von F. Giori die RZSO Olten eingerechnet. Gestützt auf diese ersten Berechnungen könnte mit ø Fr. 13.08/Einwohner/Jahr gerechnet werden. Es wurde eindeutig festgestellt, dass je grösser die Organisation ist, umso günstiger sie zu stehen kommt.
Das in der Projektgruppe erarbeitete Budget 2003 (Spezialrechnung) ergibt pro Einwohner und Einwohnerin einen Kostenbeitrag von Fr. 13.20, d.h. der voraussichtliche Gemeindebei-
trag Olten beziffert sich auf Fr. 220'110.--. Hinzu kommen nebst dem Unterhalt der eigenen Zivilschutzanlagen Kosten, welche explizit Olten betreffen (ca. Fr. 48'000.-- netto).
Mit der Gesetzesänderung ab ca 2004 belaufen sich die gemeinsamen Kosten auf ungefähr Fr. 16.—/Einwohner, da sämtliche Subventionen wegfallen. Nach F. Diethelm werden pro Jahr mit 5% neuen Zivilschutzpflichtigen gerechnet, welche direkt ab der gemeinsamen Rekrutierung kommen und ausgebildet werden müssen. Bis anhin dauerte die Grundausbildung im Normalfall vier Tage, diese wird neu voraussichtlich drei Wochen dauern. Die Aktiven müssen pro Kalenderjahr zwei Tage Ausbildung absolvieren, was bei einem Sollbestand von 301 mindestens 602 Diensttage ergibt. Dies sind jedoch alles Kostenschätzungen. Ab 2004 erfolgt für den Zivilschutz die Zuständigkeitsfinanzierung, d.h. jede ZSO/Gemeinde zahlt für ihre Aktivitäten selbst, ausgenommen sind die Alarmierung und Anlageunterhalt. Die Ersatzbeiträge bleiben bei den einzelnen Gemeinden.
Sparmöglichkeiten
Mit der Regionalisierung wird primär eine kostengünstigere Gross-Zivilschutzorganisation angestrebt, mit administrativem Sitz in Olten.
Für die Gemeinden ergibt eine Zusammenlegung zu einer Gross-ZSO folgende Sparmöglichkeiten:
1. Viele ausgebildete Funktionäre werden zusammengeführt, so dass Olten nicht alle, ihr fehlende Personen ausbilden muss.
2. Der Sollbestand kann massiv reduziert werden.
3. In Olten fällt der Bau einer Bereitstellungsanlage Typ I definitiv dahin.
4. In Hägendorf und Wangen b. Olten muss der KP nicht erneuert werden.
5. Durch den Einsatz der hauptamtlichen Anlage- und Materialwarte und nur noch einer Zivilschutzstelle von Olten können die Kosten der nebenamtlichen Personen eingespart werden.
Sollbestände
Nach der Optimierung 1999 war der Sollbestand der ZSO Olten (Olten/Starrkirch-Wil) 722 Pflichtige. Nach der Regionalisierung mit Wangen erhöhte sich dieser auf 865 Personen. Mit der geplanten Gesetzesänderung und den 36’890 Einwohnern der neuen RZSO Olten ergibt es ein Sollbestand mit 1,25% von 461. Bei einer Zusammenlegung zu einer RZSO Olten ist ein Sollbestand von 301 ZS-Pflichtigen vorgesehen.
Erwägungen
Das Ergebnis der Prüfung zur Bildung einer RZSO Olten mit den neuen Gemeinden zeigt eindeutig auf, dass aufgrund der Strukturen, Bevölkerungszahlen und vor allem der finanziellen Betrachtung eindeutig einer Fusion (Regionalisierung) entsprochen werden muss.
Die Auftragserfüllung durch den Zivilschutz kann dadurch für Not- und Katastrophensituationen professioneller geführt werden.
Stellungnahme der Kommission Öffentliche Sicherheit
Am 3. Juli 2002 hat die Kommission Öffentliche Sicherheit das Projekt «Zusammenschluss im Zivilschutz» sowie das Budget 2003 einstimmig gutgeheissen.
Gesprächsthemen/Stadtratssitzung vom 24. Juni und 8. Juli 2002
Der Stadtrat erklärt sich grundsätzlich mit dem Vorgehen und dem Vereinbarungsentwurf einverstanden.
Zustimmung der Gemeinden
Die acht beteiligten Gemeinden stimmen der Regionalisierung schriftlich zu.
Weiteres Vorgehen
Weiterführung der Arbeiten für eine Regionalisierung, und Unterzeichnung der Vereinbarung am 21. November 2002.
Beschluss:
1. Der Vereinbarung vom 4. Juni 2002 wird vorbehältlich der Zustimmung der übrigen Vertragsgemeinden zugestimmt. Eine Verwirklichung der Regionalisierung ist auf den 1. Januar 2003 anzustreben. Der taktische Einsatz des Zivilschutzes muss garantiert bleiben und den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
2. Die Direktion Öffentliche Sicherheit wird mit dem Vollzug beauftragt.