Inhalt
Begegnungszone Riggenbach- und Aarauerstrasse/Verkehrsmassnahmen
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 21. November 2016
- Beschreibung
- 1. Ausgangslage
Im Zusammenhang mit der Nutzungsplanung für die Erweiterung Sälipark 2020 liess der Stadtrat ein Betriebs- und Gestaltungskonzept (BGK) für flankierende Massnahmen im Bifang erarbeiten. Gegenstand des vorliegenden BGK sind die Änderungen der Verkehrsregimes sowie Umgestaltungsmassnahmen mit dem Ziel:
1. bauliche Anpassungen zur Umsetzung der Verkehrsregimes (Versetzen Ränder, Tore, Schwellen etc.)
2. Urbane Aufwertung bis und mit Bifangplatz erreichen (Sälipark als Chance nutzen, Bi-fang mitnehmen
3. Buserschliessung via Bifangplatz-Bifangstrasse-Riggenbachstrasse-Von Rollstrasse ermöglichen
Die vorliegenden Verkehrsmassnahmen sind mit der Nutzungsplanung Sälipark 2020 koordiniert. Die Verkehrsmassnahmen bilden ein eigenständiges Verfahren. Das BGK Bifang ist im separaten Bericht und Antrag zur Nutzungsplanung behandelt.
Die Änderung der Verkehrsregimes erfolgt in drei separaten Verkehrsmassnahmen:
- Begegnungszone und Sperrung Riggenbachstrasse
- Begegnungszone Aarauerstrasse
- Fussgängerzone Sälipark
Die Einführung der Begegnungszone sind temporeduzierende Massnahmen. Das nach Art. 323 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) erstellte Verkehrsgutachten der Kontextplan AG vom 04. November 2016 empfiehlt die Massnahmen zur Umsetzung.
Die geplanten Begegnungszonen sind inhaltlich und zeitlich von der Realisation des Projekts Sälipark 2020 abhängig. Die Publikation der Fussgängerzone im Privatareal erfolgt im verkehrsrechtlichen Verfahren und Bedarf der Zustimmung der Grundeigentümer.
Begegnungszone Riggenbachstrasse
Ein Teil der heute als Tempo-30 signalisierten Riggenbachstrasse soll in eine Begegnungszone umsignalisiert werden. Damit werden die Querungsbedürfnisse der Besucher des Säliparks und der umgebenden Liegenschaften besser berücksichtigt und die Aufenthaltsqualität gesteigert.
Das bestehende Fahrverbot auf der Riggenbachstrasse zwischen Krummackerweg und Bifangstrasse wird oft missachtet. Die Umgestaltung der Riggenbachstrasse und des Säliparks werden zum Anlass genommen, die im Erschliessungsplan „Riggenbachstrasse–Theodor Schweizer Weg–Sälistrasse“ (genehmigt und aufgelegt 1998) vorgesehene Polleranlage umzusetzen.
Angrenzend an die Begegnungszone Riggenbachstrasse soll auf der „Piazza““ und in der „Marktgasse“ des Säliparks eine Fussgängerzone mit Velo gestattet signalisiert werden. Die Begegnungszone und die Fussgängerzone bedingen sich wechselseitig, die bauliche Aus-führung wird als Ganzes erfolgen.
Begegnungszone Aarauerstrasse
Die Aarauerstrasse soll im Rahmen der Umsetzung des BGK Bifangplatz zur Begegnungszone werden. Durch eine sanfte Umgestaltung der bestehenden Tempo-30-Zone werden die Veloführung und die Verkehrssicherheit am Knoten Von Roll-Strasse verbessert sowie der Strassenraum aufgewertet und die Aufenthaltsqualität weiter gefördert.
2. Ziele
Mit der Einführung einer Begegnungszone sind folgende Ziele verbunden:
- Der Quartiersituation angepasste Geschwindigkeit und damit Erhöhung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden.
- Attraktivitätssteigerung des Strassenraums und Verbesserung der Aufenthaltsqualität durch Verbesserung der Koexistenz der verschiedenen Verkehrsgruppen.
- Insgesamt wird eine Steigerung der Lebens- und Wohnqualität in den Quartieren angestrebt.
- Durch die Einführung der Begegnungszonen soll eine Aufwertung des Gebiets stattfinden.
- Das Quartier soll lebendiger werden und der Fussverkehr soll mehr Platz erhalten (der motorisierte Verkehr darf das Gebiet weiterhin befahren).
3. Zonenabgrenzungen
Die verschiedenen Zonenabgrenzungen (Tempo-30-, Begegnungs- und Fussgängerzone) wurden aufgrund verkehrsplanerischer und städtebaulicher Überlegungen festgelegt.
Begegnungszone Riggenbachstrasse
Die neue Begegnungszone (BZ) Riggenbachstrasse grenzt an die geplante Fussgängerzone und ersetzt das heute bestehende Tempo-30-Regime. Das heisst, die Abgrenzung erfolgt entlang der Riggenbachstrasse von Haus-Nr. 8 bis Höhe Fachhochschule Solothurn (FHSO). Zudem schliesst die Bifangstrasse die BZ ab.
Begegnungszone Aarauerstrasse
Die Begegnungszone Aarauerstrasse verlängert die bestehende Begegnungszone Tannwaldstrasse bis zur Bifangstrasse und ersetzt das heutige Tempo-30-Regime.
Fussgängerzone Sälipark
Die Fussgängerzone mit Velos gestattet wird für die „Piazza“ vor dem Sälipark und die Louis Giroud-Strasse signalisiert.
4. Situation
Begegnungszone Riggenbachstrasse
Die Riggenbachstrasse funktioniert vorwiegend als Erschliessung für den Sälipark (Neuer Standort Anbindung Tiefgarage Sälipark) und als Langsamverkehrsachse im Quartier.
Die Strasse wurde durch die Einführung der Tempo-30-Zone bereits verkehrsberuhigt ausgestaltet. Eine Kammerung mit seitlichen horizontalen Versätzen (Parkierung) unterbricht die Strassenführung und trägt zu niedrigen Geschwindigkeiten bei. Der Ausbau und die Gestaltung der bestehenden Bushaltestellen entsprechen nicht dem heutigen Standard gemäss Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz, BehiG).
Die Riggenbachstrasse wird weiterhin die Erschliessungsfunktion wahrnehmen. Sie soll jedoch den erhöhten Anforderungen der Koexistenz gerecht werden und deren Ansatz im Strassenraum fördern.
Begegnungszone Aarauerstrasse
Die nördliche Fahrspur in der alten Aarauerstrasse wird heute als Einbahn für den motorisierten Verkehr vom Bifangplatz in Richtung Von Roll-Strasse geführt. Zwischen den mittig stehenden Platanen sind Parkfelder vorhanden. In der südlichen Fahrbahn wird ein Zweirichtungsradweg angeboten.
Neu gilt die Begegnungszone in direkter Erweiterung der bestehenden Begegnungszone Tannwaldstrasse bis vor dem Bifangplatz. Der südliche Zweirichtungs-Radstreifen und der Fussgängerübergang beim Heilpädagogischen Schulzentrum werden zugunsten der Begegnungszone aufgehoben. In Fahrtrichtung Altstadt wird die nördliche Fahrspur für den Velo-verkehr geöffnet, die südliche Zone dient als Mischverkehrsfläche für Fussgänger, Velos, Möblierung und gewerbliche Nutzungen.
5. Auswirkungen der Begegnungszonen
Es gibt sowohl positive wie auch negative mögliche Auswirkungen.
Positive Aspekte:
- Mit der Einführung einer Begegnungszone wird ein den Situationen angepasstes Geschwindigkeitsregime geschaffen.
- Die Verkehrssicherheit wird durch die tieferen Geschwindigkeiten und die Begleitmass-nahmen verbessert.
- Durch eine gleichmässigere Fahrweise auf tieferem Geschwindigkeitsniveau kann eine Abnahme der Lärmemissionen und der Luftverschmutzung erwartet werden.
- Die Verkehrsfunktionen des gesamten Quartierstrassennetzes werden nicht beeinträchtigt.
- Die Schulwegsicherheit kann verbessert werden (tiefere Geschwindigkeit, erhöhte Aufmerksamkeit, bessere Wahrnehmung).
- Eine Steigerung der Attraktivität als Einkaufsort wird erreicht. Eine Erhöhung der Aufenthaltsqualität (Bsp. Gastronomie, Einkauf) ergibt sich dabei von selbst.
Neutrale Aspekte:
- Durch die Geschwindigkeitsreduktion wird ein Zeitverlust für den motorisierten Individual-verkehr provoziert. Aufgrund der relativ kurzen Distanzen, welche bis zum übergeordneten Strassennetz gefahren werden müssen, ist dieser Zeitverlust jedoch minim.
Negative Aspekte:
- Für die Umsetzung der Begleitmassnahmen und Aufhebung bestehender – im Widerspruch zur Verordnung über die Tempo-30-Zonen und Begegnungszonen stehender – Markierungen / Regelungen sind finanzielle Aufwendungen notwendig.
- Durch die tiefere Geschwindigkeit resultiert ein Zeitverlust für den öffentlichen Verkehr durch die Begegnungszone. Gemäss Erfahrungen nimmt die durchschnittliche Reisegeschwindigkeit zwischen Start- und Endhaltestelle jedoch nicht stark ab.
Insgesamt fällt die Bilanz zur Einführung der Begegnungszonen positiv aus.
6. Massnahmen
In Anlehnung an die Verordnung über Tempo-30-Zonen und Begegnungszonen schlagen die beauftragten Ingenieure verschiedene Massnahmen vor. Für die detaillierte Beschreibung wird auf das Detailgutachten „Olten, Verkehrsgutachten, Begegnungszonen Riggenbach- und Aarauerstrasse“ vom Büro Kontextplan AG vom 4. November 2016 verwiesen. Wichtig erscheinen an dieser Stelle folgende Hinweise:
- Zur Verdeutlichung des Übergangs vom übergeordneten Strassennetz in die Begegnungszone werden an den Einmündungen Torsituationen erstellt. Bei Zufahrten von untergeordneter Bedeutung in die Begegnungszone sind Zonensignale ausreichend.
- Bei den Knoten wird die Wahrnehmbarkeit der Knotenbereiche und der Vortrittsregelung (Rechtsvortritt) sichergestellt. Überdimensionierte sowie schleifende Einmündungen wer-den nach Möglichkeiten in ihrer Linienführung verbessert (evtl. baulich). Die daraus resultierenden „Restflächen“ werden wenn möglich dem Fussverkehr als nützliche und sichere Bereiche mit verbesserten Sichtbeziehungen zur Verfügung gestellt.
- Die fehlende Kammerung bei linearen und/oder überdimensionierten Strassenzügen wird durch Anordnung horizontaler Versätze (wechselseitige Parkierung, lokale Einengungen) erreicht. Damit wird eine räumliche Strukturierung/Kammerung des Verkehrs erzielt. Die Problematik der direkt an die Fahrbahn grenzenden privaten Grundstückserschliessungen lässt sich mit neu zu schaffenden Übergansbereichen entschärfen.
- Die vorhandenen Fussgängerstreifen sind zu entfernen. Bestehende Leitlinien werden entfernt.
- Die geplanten Massnahmen in der Nähe von Schulen müssen auf die Bedürfnisse der Kinder angepasst sein (Körpergrösse, Wahrnehmungs- und Beurteilungsvermögen, Aufmerksamkeit). Die Autofahrenden müssen auf die Präsenz von Schulkindern aufmerksam gemacht werden.
- Sperrung der Riggenbachstrasse auf Höhe FHSO mittels versenkbaren Pollern. Die Sperrung ist durch den Bus oder das Notfallfahrzeug weiterhin befahrbar.
Beschluss:
1. Gestützt auf Art. 3 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) und der Änderung der Kantonalen Verordnung über den Strassenverkehr vom 1. Juli 1999 werden vorbehältlich der Realisierung des Projekts Sälipark 2020 folgende Verkehrsmassnahmen beschlossen:
1.1 Einführung der Begegnungszone und Sperrung Riggenbachstrasse gemäss Plan zur öffentlichen Auflage „Olten, Begegnungszone Riggenbachstrasse“ Plan Nr. 15035.D_001 vom 28. Oktober 2016
1.2 Einführung der Begegnungszone Aarauerstrasse gemäss Plan zur öffentlichen Auflage „Olten, Begegnungszone Aarauerstrasse“, Plan Nr. 15035.D_002 vom 28. Oktober 2016.
1.3 Einführung der Fussgängerzone Velos gestattet gemäss Plan zur öffentlichen Auflage „Olten, Fussgängerzone Sälipark“, Plan Nr. 15035.D_003 vom 28. Oktober 2016.
1.4 Sämtliche neuen Vorschrifts- und Hinweissignale sowie sämtliche Aufhebungen beziehungsweise Änderungen von Vortritts-, Vorschrifts- und Hinweissignalen gemäss den Plänen nach Ziffern 1.1–1.3.
2. Die Signalisationen sind mit Rechtsmittelbelehrung im Oltner Stadtanzeiger zu publizieren (Art. 107 Abs. 2 Signalisationsverordnung [SSV]).
3. Nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist werden die Beschlüsse des Stadtrats dem Bau- und Justizdepartement zur Genehmigung vorgelegt.
4. Die Direktion Öffentliche Sicherheit und die Baudirektion werden mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
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