Inhalt
Führung einer Klasse für Fremdsprachige (Integrationsklasse) an der Sek I/Genehmigung kommunale Aufsichtsbehörde (Stadtrat) und Antrag an kantonale Aufsichtsbehörde (Volksschulamt)
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 27. Juni 2016
- Beschreibung
- 1. Ausgangslage
Die Führung von Klassen für Fremdsprachige beruht auf der Verordnung über die Integration fremdsprachiger Kinder und Jugendlicher (413.671) vom 7. Mai 1991 (Stand 1. September 2007). Danach sind die Gemeinden verpflichtet, für fremdsprachige Schüler des 1. – 9. Schuljahres zusätzlichen Deutschunterricht zu organisieren (§9).
Als Formen für den Deutschunterricht gibt es Intensivkurse, Klassen für Fremdsprachige und Aufbaukurse. Die Klassen für Fremdsprachige sind eine Form der Intensivkurse. Auf dieser Basis führt die Schule Olten seit mehreren Jahren Integrationsklassen, aktuell gibt es eine Integrationsklasse am Standort Primarschule Bifang. Sie ist mit dem Maximalbestand von 12 Schülerinnen und Schülern (SuS) voll belegt.
Das kantonale Departement des Inneren (DDI) hat mit Mail vom 30. Mai 2016 angekündigt, dass insgesamt 24 Asylsuchende (3 Familien aus Syrien) anfangs Juli 2016 nach Olten (Tannwaldstrasse 18) transferiert werden. 10 Kinder aus diesen 3 Familien sind schulpflichtig und müssen auf Beginn des Schuljahres 2016/2017 in Olten eingeschult werden.
Die Kinder und Jugendlichen können nicht alle in der bestehenden Klasse aufgenommen werden. Es braucht eine 2. Klasse für Fremdsprachige.
Das Volksschulamt bewilligt gegebenenfalls die Führung von Klassen für Fremdsprachige auf Antrag der kommunalen Aufsichtsbehörden.
2. Erwägungen
Die Beherrschung der Deutschen Sprache ist die erste Voraussetzung für Bildungserfolg und soziale Integration. Olten hat einen hohen Anteil (durchschnittlich 30%, je nach Klasse bis 80%) von Schülerinnen und Schülern mit fremdsprachigem Hintergrund. Dabei gibt es Kinder, die als Flüchtlinge hier eintreffen, Familiennachzüge und auch Kinder von Expats, die als hoch qualifizierte Berufsleute während kürzerer oder längerer Zeit hier ansässig sind und ein hohes Bildungsniveau haben. Alle diese Kinder ohne Deutschkenntnisse werden in Olten in die Klasse für Fremdsprachige aufgenommen. Auf Grund der geopolitischen Lage und der Situation auf dem Arbeitsmarkt ist in den nächsten Jahren damit zu rechnen, dass die Schule Olten weiterhin eine grosse Zahl fremdsprachige Kinder wird aufnehmen müssen.
Für das nächste Schuljahr sind ohne die genannten Flüchtlingskinder bereits 8 Kinder für die Klasse für Fremdsprachige vorgesehen. Dazu kommen die oben genannten 10 Kinder aus Syrien. Damit ist der Gesamtbestand 18 weit über dem in der Verordnung vorgesehenen Maximum von 12 SuS. Erfahrungsgemäss kommen zu Beginn des Schuljahres weitere Zuzüge hinzu. Fluktuationen sind häufig: Abgänge in die Regelklasse und Neuzugänge. Die SuS-Zusammensetzung ist bezüglich Alter, sprachlichem und kulturellem Hintergrund (inklusive Analphabetismus) sehr heterogen.
Konzept
In §12 der genannten Verordnung werden die gesetzlichen Grundlagen für Klassen für Fremdsprachige genannt:
1 Bei einer grossen Zahl fremdsprachiger Schüler sind gemeindeweise oder
in Zusammenarbeit mehrerer Gemeinden Klassen für Fremdsprachige zu
bilden. Nach Möglichkeit sollen die Schüler getrennt nach Unter-, Mittel- und
Oberstufe unterrichtet werden. Die Schülerzahl pro Klasse beträgt 6-
12 Schüler.
2 Klassen für Fremdsprachige verfolgen grundsätzlich die gleichen Ziele wie
die Intensivkurse.
3 Der Verbleib in einer Klasse für Fremdsprachige ist auf ein Jahr beschränkt.
Der Übertritt von der Klasse für Fremdsprachige in die Schulklasse
der entsprechenden Alters- und Leistungsstufe ist nach Abschluss eines
Quartals möglich. Einzelne Fächer und Unterrichtsteile (Zeichnen, Werken,
Turnen, Singen, Handarbeit; Klassenlager usw.) können mit der Klasse, der
der Schüler nachher zugeteilt ist, besucht werden.
4 Die Führung von Klassen für Fremdsprachige bedarf der Bewilligung des
Departementes für Bildung und Kultur.
Inhaltliche Grundlage ist der Lehrplan für die Volksschule (S. 68 -71). Als Element des Oltner Konzepts werden die SuS für jeweils einen Schultag pro Woche in die zukünftigen Regelklassen integriert.
Gemäss Verordnung findet der Sprachunterricht für Fremdsprachige in Intensivkursen, Klassen für Fremdsprachigen oder Aufbaukursen statt. In Intensivkursen (Neuankömmlinge ohne Deutschkenntnisse) lösen jeweils 2-6 SuS 3 – 5 Lektionen Deutschunterricht aus. Ungefähr die gleiche Anzahl Lektionen wird zur Führung einer Klasse für Fremdsprachige eingesetzt. Angesichts der Vielfalt der SuS bezüglich Alter, kulturellem und sprachlichem Hintergrund sowie möglichen Traumatisierungen ist es angemessen, die 5 in der Verordnung vorgesehenen Lektionen auszuschöpfen und die Gruppen klein zu halten. Wenn man also die fremdsprachigen Kinder in Regelklassen aufnehmen würde, wäre dies verbunden mit einer nahezu identischen Anzahl Deutschlektionen. Intensivkurse und die Beschulung in der Klasse für Fremdsprachige sind beschränkt auf 1 Jahr. Je nach Lernfortschritt ist ein Übertritt in die Regelklasse jederzeit möglich. Nach den Intensivkursen folgen Aufbaukurse für 2 – 3 Jahre. Hier lösen 2 – 6 SuS 2-3 Lektionen aus.
Die Klasse für Fremdsprachige ist also eine organisatorische Variante der Intensivkurse. Das VSA subventioniert die Klasse für Fremdsprachige mit „etwa 20 Lektionen“. Hinzu kommt eine Klassenleitungsstunde. Es werden nur Lektionen für Sprachunterricht gemäss Verordnung subventioniert, weitere Fächer wie Sport, Werken etc. werden nicht angeboten. Damit ist die Lektionendotation für eine Klasse für Fremdsprachige wesentlich tiefer als für eine Regelklasse, diese löst beispielsweise an einer Sek I-Klasse 40 Lektionen aus.
Angesichts der Zahl und Zusammensetzung der neu aufzunehmenden SuS für das Schuljahr 2016/2017 ist die Führung einer Klasse für Fremdsprachige an der Sek I erforderlich. Damit kann die altersmässig und bezüglich Hintergrund sehr breit gestreute Schülerschaft (insgesamt 18, Stand 15.6.2016) auf eine Primarklasse im Bifang und eine Sek I-Klasse an der Sek I aufgeteilt werden. Räumlich hat die Sek I die Möglichkeit, die neue Klasse aufzunehmen. Personell muss in den Sommerferien nach einer Lösung gesucht werden.
Die räumliche und pädagogische Nähe zur Regelstruktur an der Sek I bringt wesentliche Vorteile: Die soziale Integration mit Gleichaltrigen ist einfach und ergibt sich durch gemeinsam genutzte Unterrichtsgefässe oder informelle Kontakte in der Pause und auf dem Schulweg. Die SuS der Klasse für Fremdsprachige können beispielsweise den Turnunterricht, den Hauswirtschaftsunterricht oder den Werkunterricht mit einer anderen Klasse besuchen. Dadurch kann die Integration in die Regelklasse begünstigt werden, ohne dass zusätzliche Kosten entstehen.
3. Finanzielle Auswirkungen
Lektionen gemäss Verordnung über die Integration fremdsprachiger Kinder und Jugendlicher (413.671) werden durch die Anwesenheit von Schülerinnen und Schülern mit einem Anspruch auf zusätzlichen Deutschunterricht ausgelöst. Für das Schuljahr 2016/2017 ist an der Sek I mit 8 – 12 SuS zu rechnen. Weitere Zuzüge bis zum Maximalbestand können in die gleiche Struktur aufgenommen werden.
Die Führung einer Klasse für Fremdsprachige löst gemäss Verordnung 20 Lektionen plus 1 Klassenleitungsstunde aus.
Besoldung Sekundarschule: 20 x 4‘500 x 5/12 = ca. 37‘500 Franken
Klassenleitungsfunktion: 1 x 4‘500 x 5/12 = ca. 1‘900 Franken
20% Sozialleistungen: = ca. 7‘900 Franken
Total an Besoldungskosten: = ca. 47‘300 Franken
Sockelkredit Lehrmittel: 12 x 120 = ca. 1‘400 Franken
Sockelkredit Veranstaltungen: 12 x 40 = ca. 500 Franken
Rückerstattung Kanton
Bei 8 SUS 8 x 9‘802.55 x 5/12 = ca. - 32‘700 Franken
Bei 12 SUS 12 x 9‘802.55 x 5/12 = ca. - 49‘000 Franken
Beschluss:
1. Der Stadtrat genehmigt die Führung einer Klasse für Fremdsprachige an der Sek I ab Schuljahr 2016/2017.
2. Der Stadtrat als kommunale Aufsichtsbehörde stellt den Antrag an das Volksschulamt, im Schuljahr 2016/2017 eine Klasse für Fremdsprachige an der Sek I führen zu können.
3. Der Stadtrat genehmigt folgende Nachtragskredite im 2016:
Konto 2130.3020.00 Löhne der Lehrpersonen 39‘400 Franken
Konto 2130.3930.99 Verrechnete Sozialleistungen 7‘900 Franken
Konto 2130.3104.00 Lehrmittel 1‘400 Franken
Konto 2130.3171.00 Exkursionen, Schulreisen, Lager 500 Franken
4. Der Stadtrat nimmt die Rückerstattungen des Kantons in Form von Schülerpauschalen bei 8 SUS (ca. Fr. 32‘700.-) und bei 12 SUS (ca.
Fr. 49‘000.-) zur Kenntnis.
5. Die Direktion Bildung und Sport wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
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