Inhalt
Anlagenbuchhaltung/Nachtragskredit
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 27. Juni 2016
- Beschreibung
- 1. Ausgangslage
Mit der flächendeckenden Einführung von HRM2 per 01. Januar 2016 im Kanton Solothurn verändert sich die Rechnungslegung markant und benötigt zusätzliche Anpassungen der GemoWin NG-Software. Ein wichtiges neues Element ist dabei die Anlagenbuchhaltung.
Eine der wesentlichen Neuerungen sind die nach Anlagegut differenzierten Abschreibungssätze. So wird die bis zum Jahr 2015 vorgeschriebene Abschreibungspraxis von 8 Prozent auf dem Restbuchwert durch lineare Abschreibungen auf der Nutzungsdauer der jeweiligen Anlageobjekte abgelöst. Damit die linearen Abschreibungen korrekt berechnet werden und um die Anlageobjekte nach Nutzungsdauer ordentlich zu führen, braucht es eine Anlagenbuchhaltung. Die neue lineare Abschreibungsmethode bezweckt die jährlich gleich hohen Abschreibungsbeträge über die gesamte Nutzungsdauer. Somit fällt die Abschreibungsbelastung unmittelbar nach der Investition geringer aus, als dies im Vergleich zur bisherigen Abschreibungsmethode der Fall war. Dafür steigt der Abschreibungsbedarf im Vergleich zu HRM1 gegen Ende der Nutzungsdauer wesentlich.
Mit dem HRM2 kommt der sogenannte „true and fair view“-Ansatz verstärkt zur Anwendung. Die Rechnunslegung soll also ein Bild wiedergeben, welches der tatsächlichen Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entspricht. Somit erhält die Transparenz der Rechnungsabschlüsse ein grosses Gewicht. Eine unmittelbare Folge dieses neuen Konzeptes ist die Bewertung des Finanzvermögens zu Markt- oder Verkehrswerten. Die finanzpolitisch gegründete Bildung von stillen Reserven soll mit HRM2 (weitgehend) vermieden werden.
HRM2 führt zu einer Angleichung an private Rechnungslegungsmethoden. Neben dem neuen Abschreibungsregime und den neuen Bewertungsprinzipien kommen Instrumente wie der gestufte Erfolgsausweis, die Geldflussrechnung oder eine erweiterte Berichterstattung im Anhang zur Anwendung. Andererseits werden Eigenheiten der öffentlichen Rechnungslegung wie die Offenlegung von Investitionen im Rahmen der Investitionsrechnung oder die Gliederung nach öffentlichen Aufgaben (Funktionale Gliederung) beibehalten.
2. Finanzielle Auswirkungen
Damit die Stadt Olten diese neuen Anforderungen im Bereich Anlagen erfüllen kann, muss die gesetzlich vorgesehene Anlagenbuchhaltung eingeführt werden.
Die Anschaffung und Einführung war im Budget 2015 vorgesehen. Da aber die Ausbildung durch das Amt für Gemeinden Kanton Solothurn erst im Januar und April 2016 erfolgte, wurde die Anschaffung auf das Jahr 2016 verschoben. Die jährlichen Lizenz- und Wartungskosten im Betrag von Fr. 3‘507 sind im Budget 2016 bereits enthalten.
Die einmaligen Kosten belaufen sich wie folgt:
Modul Anlagenbuchhaltung Fr. 9‘020.00
Einführung (Installation, Parametrierung, Ausbildung) Fr. 5‘950.00
8 % MWSt Fr. 1‘198.00
Total einmalige Kosten Fr. 16‘168.00
Beschluss:
1. Zu Gunsten von Konto 0224.3118.00 wird ein Nachtragskredit von Fr. 16‘168.00 für die Anschaffung und Einführung einer Anlagenbuchhaltung bewilligt.
2. Die Direktion Finanzen und Informatik wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
Datum | Sitzung |
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