Inhalt
Kirchgasse 17, Abasso, Aussenwirtschaft/Bewilligungserteilung für die Nutzung öffentlichen Grundes (gesteigerter Gemeingebrauch)
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 9. Mai 2016
- Beschreibung
- Ausgangslage
Seit dem 1. Januar 2016 existiert das Caveau du Sommelier nicht mehr. Es wurde vom Pächter der Café/Bar Gryffe, Stefan Dietschi, übernommen. Gleichzeitig wurde der Name in Abasso geändert. Die Aussenwirtschaft des Vorbesitzers befand sich längsseitig auf der Kirchgasse mit einer Fläche von 20 m x 3 m, gemäss Plan 1. Der neue Abasso-Wirt möchte diese Fläche nicht nutzen. Er zieht in Erwägung, zwei andere Flächen für die Aussenwirt-schaft nutzen zu können (Plan 2).
Erwägungen
Die Aussenwirtschaft befindet sich auf städtischem Grundeigentum, daher ist die Bewilligung für den gesteigerten Gemeingebrauch von öffentlichem Grund durch den Stadtrat zu erteilen. Die gewünschten Abmessungen des öffentlichen Grundes betragen 62m2. Die beiden Lie-genschaften, welche unmittelbar zu den Aussenwirtschaften anstossen, namentlich das Modegeschäft Bernheim und das Naturmuseum, haben ihre mündliche Zustimmung zum vorliegenden Plan abgegeben.
Für die Wochen- und Monatsmärkte ist die frei gewordene Fläche des ehemaligen Caveau du Sommelier sehr positiv. Die zusätzlich nutzbare Länge von 20 m werden bereits seit Februar genutzt und ergibt zusätzliche Marktfläche. Für die Rettungsfahrzeuge entsteht dadurch keine Einschränkung, bildet doch die schmalste Stelle eine 4.50 m breite Durchfahrt.
Alle einschlägigen Normen, Vorschriften und Bedingungen sind nicht Gegenstand dieser Bewilligung und müssen gesondert eingeholt werden.
Für die Nutzung der Fläche von öffentlichem Grund (12 m x 3.50 m und 8 m x 2.50 m = 62 m2 à CHF 40.00/m2 Sommersaison oder CHF 30.00/m2 Wintersaison) fallen CHF 2‘480.00, resp. CHF 1‘860.00 an.
Beschluss:
1. Dem Betreiber des Abasso, Stefan Dietschi, Kirchgasse 17, Olten, wird die Bewilligung für den öffentlichen Grund zur Betreibung einer Aussenwirtschaft erteilt.
2. Die Gebühren werden nach der Gebührenordnung der Einwohnergemeinde Olten fest-gesetzt. 62 m2 zu CHF 30.00 oder CHF 40.00 (je nach Winter- oder Sommersaison).
3. Die Direktion Öffentliche Sicherheit wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
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