Ausgangslage
Für die Budgetierung wurde angenommen, dass altershalber die Werkleitungen (Gas, Wasser, Strom und Swisscom) sowie die Kanalisation in der Solothurner-strasse im Abschnitt Ringstrasse bis Ziegelackerstrasse erneuert werden sollen. Gleichzeitig wird der Strassenraum an das neue Verkehrsregime (Zone 20) angepasst sowie bei den bestehenden Bushaltestellen der Strassenbelag durch Betonplatten ersetzt. Die Gestaltung lehnt sich an das Gestaltungskonzept «Innenstadt Kirchgasse» an.
Submission
Die Bauarbeiten wurden öffentlich ausgeschrieben. Die Vergabe soll an den gesamthaft (Strasse, Kanalisation und Werkleitungen) günstigsten Unternehmer erfolgen. Dabei müssen die festgelegten Eignungs- und Zuschlagskriterien berücksichtigt werden, um die Beurteilungspunkte zu berechnen.
Nachtragskredit
Bei der Detailplanung und der Ausschreibung der oben genannten Arbeiten hat sich gezeigt, dass die Kostenschätzung zu optimistisch war. Die Gründe hierfür sind folgende:
- Im Untergrund ist mit mehr Fels zu rechnen, somit wird der Kanalisationsbau teurer.
- Ein Grossteil der Werkleitungen wird nicht erneuert. Da diese nun nicht mehr ihren Teil an den Strassenbau leisten, verteuert sich auch dieser.
- Die Busplatten werden neu in Beton ausgeführt.
Im Budget 2016 hat das Gemeindeparlament für die Sanierung für den Strassenbau zu Gunsten Konto Nr. 6150.5010.054 CHF 350'000.00 (inkl. MwSt) und für die Kanalisation zu Gunsten Konto Nr. 7201.5032.037 CHF 275'000.00 (exkl. MwSt) bewilligt.
Zusätzlich zu den genehmigten Krediten sind notwendig für den Strassenbau CHF 150'000.00, total CHF 500'000.00 (inkl. MwSt) und für den Kanalisationsbau CHF 55'000.00, total CHF 330'000.00 (exkl. MwSt).
Der Vollständigkeit halber sollte erwähnt werden, dass für die beiden Etappen der Solothurnerstrasse (Leberngasse bis Ziegelackerstrasse) im Agglomerationsprogramm gemeldet und eine Finanzierungs¬vereinbarung über maximal CHF 147'900.00 abgeschlossen wurde.
Die vorgesehenen Kanalisations- und Strassenbauarbeiten der Stadt Olten belaufen sich auf CHF 710'882.05 (inkl. MwSt) und sind somit in den oben genannten Beträgen enthalten.
Die Baudirektion beantragt die Vergabe der Kanalisations- und Strassenbauarbeiten an die Firma Strabag AG, Olten, im 1. Rang.
Beschluss:
1. Der Nachtragskredit für den Strassenbau von CHF 150'000.00 zu Gunsten Konto 6150.5010.054 wird bewilligt.
2. Der Nachtragskredit für den Kanalisationsbau von CHF 55'000.00 zu Gunsten Konto 7201.5032.037 wird bewilligt.
3. Die Arbeiten «Kanalisations- und Strassenbauarbeiten» werden der Firma Strabag AG, Olten, im 1. Rang, zum Nettobetrag von CHF 710'882.05 (inkl. MwSt) vergeben.
4. Die Baudirektion wird mit dem Vollzug beauftragt.