1. Ausgangslage
An der Dornacherstrasse in Olten befinden sich 30 gebührenpflichtige Parkplätze. Bei 11 dieser Parkplätze beträgt die maximale Parkdauer 30 Minuten. Bei den restlichen Park-plätzen beträgt die maximale Parkdauer 2 Stunden. Die Kurzzeitparkplätze waren seinerzeit als Kundenparkplätze für die Post gedacht. Mit dem Umzug der Poststelle 4 von der Dornacherstrasse an die Solothurnerstrasse (Hammer 2) sind die Kurzzeitparkplätze nicht mehr nötig.
2. Situation
Auf den Parkplätzen 1–10 beträgt die maximale Parkdauer 30 Minuten. Auf den restlichen Parkplätzen (11–30) beträgt die maximale Parkdauer 2 Stunden. Die unterschiedlichen Tarife sowie Parkdauer führt bei den Automobilisten immer wieder zu Irritationen und Unverständnis.
3. Massnahme
Um das Parkieren an der Dornacherstrasse zu vereinheitlichen, werden die 30-Minuten-Parkplätze in 2-Stunden-Parkplätze umgewandelt. Die Tarife werden analog der restlichen Parkplätze angepasst (1 Stunde = CHF 2.-- / 2 Stunden = CHF 4.--). Mit nur einem Parktarif und einer Parkzeitdauer wirkt die Tariftafel übersichtlicher. Die Bedienung für den Automobilisten wird vereinfacht.
Beschluss:
1. Gestützt auf Art. 3 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) sowie der Änderung der Kantonalen Verordnung über den Strassenverkehr vom 1. Juli 1999 und § 20 des Strassengesetzes (BGS 725.11) wird folgende Verkehrsmassnahme beschlossen:
Dornacherstrasse, 30-Minuten-Parkplätze (Parkplatznr. 1–10) werden wie die restlichen Parkplätze zu 2-Stunden-Parkplätze.
- Tarifanpassung
- Parkdaueranpassung
2. Die Signalisation ist mit Rechtsmittelbelehrung im Oltner
Stadtanzeiger zu publizieren (Art. 107 Abs. 2
Signalisationsverordnung [SSV]).
3. Nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist wird der Beschluss des
Stadtrates dem Bau- und Justizdepartement zur Genehmigung vorgelegt.
4. Die Direktion Öffentliche Sicherheit wird mit dem Vollzug beauftragt.