Inhalt
Aussagekräftige Kostenrechnung in der Stadtverwaltung, Einführung/Zwischenbericht
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 9. September 2002
- Beschreibung
- 1. Ausgangslage
Mit Stichentscheid des Präsidenten hat das Gemeindeparlament am 29. März 2001 die Motion Claude Schoch (FdP) und Mitunterzeichnende betr. Einführung einer aussagekräftigen Kostenrechnung in der Stadtverwaltung überwiesen.
Bereits in der Beantwortung hat Frau Stadträtin Gabriele Plüss auf den vom Vorstand der schweizerischen Finanzdirektorenkonferenz vorgesehenen Projektauftrag für ein einheitliches Kosten- und Leistungsrechnungmodell hingewiesen.
2. Stand der koordinierten Projektarbeit
Um den anspruchsvollen Projektauftrag, ein harmonisiertes Kosten- und Leistungsrechnungsmodell für alle Kantone und Gemeinden auszuarbeiten, hat sich eine Arbeitsgruppe mit vielen Kantonsvertretern (Vertreter der Finanzdirektorenkonferenz), Vertreter der Hochschule für Wirtschaft, Luzern und die NOVO Business Consultants AG gebildet. Mit dieser guten Durchmischung wird die wissenschaftliche und praktische Seite berücksichtigt. Mit dem Projekt KOLIBRI (Kosten-, Leistungs- und Indikatoren-Betriebsrechnungs International) sind wertvolle, umfangreiche und zeitintensive Aufbauarbeiten geleistet worden. Nach Aussagen der Arbeitsgruppe wird ein Kanton, der eine Kostenleistungsrechnung einführt, etwa drei bis fünf Jahre benötigen, bis der vorgesehene Modellstand entwickelt sein wird. Es ist deshalb auch ratsam, mit einem einfacheren Modell zu starten und dieses dann im KOLIBRI-Standard später auszubauen. Der erste Teil des harmonisierten Kosten- und Leistungsrechnungsmodell ist den Kantonen zur Vernehmlassung zugestellt worden.
Das harmonisierte Kosten-Leistungsrechnungs-Modell (KLR) baut auf dem heutigen sehr verbreiteten harmonisierten Rechnungsmodell (HRM) für die Kantone und Gemeinden auf und verfolgt folgende Ziele:
- Beschreibung des grundsätzlichen Kosten- und Leistungsrechnungsmodell mit Definition von entsprechenden Standards und Vorgaben;
- Vereinheitlichung der Kosten-Leistungsrechnungs-Philosophien;
- Transparenz in der Berechnung von Produkten des Leistungskatalogs;
- Schaffen einer Grundlage für die Vergleichbarkeit der Kosten von Produkten;
- Darstellung eines nach Verantwortlichkeit gestuften Erfolgsausweises;
- Darstellung der notwendigen Anpassung im heutigen HRM-Modell.
Nur mit der Einbettung in ein harmonisiertes Gesamtmodell bringt ein KLR einen Nutzen. Die Arbeitsgruppe KOLIBRI ist der Auffassung, dass sich die Normen und Standards des aufgebauten KLR-Modells wohl auf Gemeindestufe umsetzen lassen. Vorerst sind aber die Voraussetzungen hierfür zu schaffen und das Projekt vorzubereiten.
3. Stand der Vorarbeiten bei der Einwohnergemeinde Olten
Die Direktion Finanzen und Informatik hat sich frühzeitig mit den Vorarbeiten für eine Kosten-Leistungsrechnung befasst, indem sie seit Mitte 2001 mit Vertretern aller Direktionen im Rahmen des Steffi-Projektes (Steffi = Kürzel für Steigerung der Effizienz) sich mit den Begriffen auseinandersetzt (vgl. dazu auch Beitrag in der letzten Personalzeitung). Bereits vorher wurden auch vereinfachte Kostenrechnungen und Betriebsabrechnungen (BAB) für einzelne Funktionen dargestellt (vgl. dazu rote Seiten im Budget). Auch für den bevorstehenden Software-Ersatz sind die Anforderungen an eine aussagekräftige KLR angemeldet worden. Zudem sind die Mitglieder der Direktionskonferenz am Seminar in Därligen über den Entwicklungsstand des KOLIBRI-Projektes informiert worden.
Da die Entwicklung des harmonisierten KLR-Modells noch nicht abgeschlossen ist, braucht auch die Software-Entwicklung noch etwas Zeit. Es ist wichtig und richtig, wenn sich Einwohnergemeinde Olten einerseits nach Modell KOLIBRI ausrichtet und keine teure Eigenentwicklung anstrebt und andererseits sich frühzeitig mit den Vorarbeiten für eine aussagekräftige Kosten-Leistungsrechnung befasst.
Alles braucht aber seine Zeit, auch die Einführung einer Kostenrechnung. Zu dieser Erkenntnis kommt auch das Departement des Innern des Kantons Solothurn. Im Vorwort zum WOG-Leitfaden steht unter anderem „Doch aufgepasst, WOG kann und soll nicht „Knall auf Fall“ eingeführt werden. WOG ist vielmehr ein Prozess (der Weg allein ist das halbe Ziel), der schrittweise angegangen werden muss.“
Beschlussesantrag:
Vom Zwischenbericht betr. Einführung einer aussagekräftigen Kostenrechnung für die Einwohnergemeinde Olten wird Kenntnis genommen.
Zugehörige Objekte
Datum | Sitzung |
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