Ausgangslage Für die Liegenschaft Stadttheater Olten (Frohburgstrasse 3, Gebäudeversicherungswert ca. CHF 19 Mio.) sind im Budget 2015 für den Unterhalt Gebäude CHF 65‘000.-- (allgemeiner Kredit CHF 25‘000.-- / Serviceverträge CHF 40‘000.--) bewilligt.
Um den gastronomischen Service aus eigener Küche im Stadt- und Konzertsaal Olten weiterhin anzubieten, mussten im Küchenbereich (Ersatz der Herdanlage) unvorhergesehener Weise (nicht budgetiert) im Jahr 2015 ca. CHF 45‘000.-- investiert werden. Die Stadttheater AG hat sich nach harten Verhandlungen kulanter Weise mit einem Kostenbeitrag von CHF 15‘000.-- an dem Ersatz der neuen Herdanlage in der Küche beteiligt.
In der zweiten Hälfte des Monats Oktober 2015 wurde durch den Hauswart festgestellt, dass ein Kessel in der Heizung undicht (leckt) ist und dadurch der Druck in der Heizung sinkt. Eine sofortige (provisorische) Reparatur des 30-jährigen Kessels ist zwingend notwendig, um im laufenden Winter 2015/2016 die erforderliche Wärme zu erzeugen. Ordnungshalber sei hier erwähnt, dass im Budget 2016 eine neue Heizung, inkl. neuer Kesselanlage, im Betrag von CHF 450‘000.-- vorgesehen ist. Die Reparaturkosten des lecken Kessel betragen nach Kostenschätzung des Installateurs ca. CHF 10‘000 bis 15‘000.--. Zur Kostenminimierung werden bei den Reparaturarbeiten Mitarbeitende des Werkhofs als Beihilfe eingesetzt. Bei einem optimalen Verlauf der Reparaturarbeiten können die Kosten für die Kesselsanierung event. unter CHF 10‘000.-- abgerechnet werden.
Aufgrund der bereits ausgeführten Unterhaltsarbeiten und Servicekosten im laufenden Jahr 2015 muss mit einer Kostenüberschreitung des bewilligten Kredites von CHF 65‘000.-- um ca. CHF 25‘000.-- gerechnet werden. Es ist deshalb ein Nachtragskredit von CHF 25‘000.-- zugunsten Konto-Nr. 314.314.01, Stadttheater/Liegenschaft, Unterhalt Gebäude, notwendig. Gleichzeitig kann das Konto Nr. 314.313.01, Stadttheater/Liegenschaft, Verbrauchsmaterial, in der Höhe von CH 9‘000.-- gesperrt werden.
Beschluss:
- Der Nachtragskredit zugunsten Konto-Nr. 314.314.01 von CH 25‘000.00 wird bewilligt.
- Der Betrag von CHF 9‘000.00 wird auf dem Konto Nr. 314.313.01.
- Die Baudirektion wird mit dem Vollzug beauftragt.