Inhalt
Furter-Berclaz Peter und Catherine/Ersatzabgabe für nichterstellte Autoabstellplätze
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 14. November 2005
- Beschreibung
- Der seinerzeitige Einbau von Wohnungen anstelle von Büroräumlichkeiten (1. Obergeschoss), Konradstrasse 34, GB Olten Nr. 1417 (Baugesuch Nr. 2003/118) erforderte einen zusätzlichen Autoabstellplatz. Dieser Autoabstellplatz wurde in der unterirdischen Autoeinstellhalle der Überbauung Hammer 1 ausgewiesen und sichergestellt.
Inzwischen wurde die Liegenschaft Konradstrasse 34, GB Olten Nr. 1417, von Peter und Catherine Furter-Berclaz, Bleichmattstrasse 41, 4600 Olten, käuflich erworben.
Der oben erwähnte Ausweis des zusätzlich erforderlichen Autoabstellplatzes ist somit nicht mehr gewährleistet. Dieser nichterstellte Autoabstellplatz ist somit in Form einer Ersatzabgabe auszukaufen. Die Liegenschaft Konradstrasse 34 befindet sich gemäss Zonenplan der Stadt Olten in der Kernzone. Die Ersatzabgabe für einen nichterstellten Autoabstellplätze beträgt Fr. 6'000.— (Art. 184 BauR).
Beschluss:
Der Stadtrat von Olten erlässt auf Antrag der Baudirektion folgende Verfügung:
1. Für den Einbau von Wohnungen anstelle von Büroräumlichkeiten (1. Obergeschoss), Konradstrasse 34, GB Nr. 1417 (Baugesuch Nr. 2003/118) ist der Einwohnergemeinde der Stadt Olten auf Grund der Vorschriften von Art. 184 BauR, für einen nichterstellten Autoabstellplatz eine Ersatzabgabe von Fr. 6'000.— zu entrichten.
2. Die Leistung der Ersatzabgabe für den nichterstellten Autoabstellplatz wird in der zwischen der Einwohnergemeinde der Stadt Olten und den Eigentümern von GB Olten Nr. 1417, Peter und Catherine Furter-Berclaz, Bleichmattstrasse 41, 4600 Olten, abzuschliessenden Vereinbarung geregelt.
3. Die Baudirektion wird ermächtigt die Vereinbarung zu unterzeichnen.