Inhalt
Olten Südwest, Grundstückübertragung an die Einwohnergemeinde Olten/Unterschriftendelegation Grundbuchamt
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 10. August 2015
- Beschreibung
- Ausgangslage
Die frühere Grundeigentümerin des Gebietes Olten Südwest, die Hunziker AG, Würenlingen, hat mit der Einwohnergemeinde der Stadt Olten im Januar 2010 eine Vereinbarung zur Abtretung von Grundstücken abgeschlossen. Diese Grundstücke und die Differenzzahlungen wurden, bis auf zwei Grundstücke, übergeben und bezahlt. Die zwei fehlenden Grundstücke konnten bedingt durch zuvor erforderliche Grenzbereinigungen der Entlastungsstrasse Region Olten (ERO) noch nicht übergeben werden. Die Grenzbereinigungen wurden nun im Juni 2015 abgeschlossen und die noch fehlenden zwei Grundstücke GB Olten Nrn. 4543 und 3014 wurden nun von der Firma Hunziker AG beim Grundbuchamt zur Übertragung an die Einwohnergemeinde Olten angemeldet.
Damit dieses Rechtsgeschäft beim Grundbuchamt abgeschlossen werden kann, wird eine Kompetenzdelegation an die Verwaltung erforderlich, um rechtskräftig unterzeichnen zu können. Der EGO entstehen keine Kosten.
Beschluss:
1. Die Herren Urs Kissling, Leiter Tiefbau, und Markus Lack, Bausekretär, werden bevollmächtigt, alle im Zusammenhang mit der Übertragung der Grundstücke notwendigen Unterlagen zu unterzeichnen, Schritte an die Hand zu nehmen und die Einwohnergemeinde Olten vor der Amtschreiberei Olten-Gösgen zu vertreten (namentlich Unterzeichnung bzw. im Bedarfsfall Anpassung der öffentlichen Urkunde und dgl.).
2. Die Baudirektion wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
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