Inhalt
Flugfeld Gheid, Auffüllung, technische Altlastenuntersuchung/Kreditfreigabe
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 23. März 2015
- Beschreibung
- Ausgangslage
Im Gebiet der Flugplatzhangare, der Securitas und des Schäferhundclubs in der Gheidebene besteht eine Altlasten-Verdachtsfläche mit Untersuchungsbedarf. Die Securitas hat in den von der Stadt Olten gemieteten Gebäuden Bauabsichten angemeldet.
Altlastenverdachtsfläche
Um mögliche Bauabsichten zu ermöglichen, wird es unumgänglich, mehr über die Altlast zu erfahren.
Der Ablagerungsstandort "Auffüllung Flugfeld Gheid" hat seinen Ursprung im Abbau von Kies. Der Betreiber ist nicht bekannt; jedoch hat die Stadt Olten das Land 1938 von der Firma Constantin von Arx gekauft, was Schlüsse auf die Ausbeutung des Kieses und das Auffüllen mit Hauskehricht zulässt. Ebenso fehlen Angaben dafür, wer für die Wiederauffüllung tatsächlich zuständig war. Auf dem Stadtbauamt und bei Anwohnern ist die Deponie nicht bekannt. Im Perimeter des Ablagerungsstandorts befinden sich Gebäude und Hangare, die dem Betrieb des Flugfelds Gheid dienten, heute aber teilweise anderweitig genutzt werden. Das Flugfeld wurde 1921 angelegt; seit 1978 sind nur noch Segelflugzeuge zugelassen.
Ein Vergleich der Karten ab 1884 bis 1994 zeigt 1931/34 und 1940/46 eine offene Grube auf knapp einem Viertel der nordöstlichen Standortfläche. Auf der Karte von 1955 ist die Grube nicht mehr sichtbar. Luftbilder sind ab dem Jahr 1930 vorhanden, wobei 1930 und 1939 eine offene Grube auf maximal der Hälfte der im Kataster der belasteten Standorte eingetragenen Fläche festzustellen ist. 1951 ist die Wiederauffüllung abgeschlossen.
Technische Untersuchung
Mit der technischen Untersuchung soll nun die Ausdehnung der Deponie festgestellt und bestätigt werden (Baggerschlitze). Auch muss über die Art des abgelagerten Materials möglichst viel herausgefunden werden (Bodengasmessungen, Analysen der Bodenproben). Im Weiteren muss mit Bohrungen die Möglichkeit zur Messung des Grundwassers im Abflussbereich der Deponie geschaffen werden. Mit den Wasserproben kann eine mögliche Gefährdung des Grundwassers festgestellt oder ausgeschlossen werden.
Kosten
Mit dem Budget 2012 wurde ein Kredit für solche Fälle genehmigt. Das Konto wurde mit "Diverse unbekannte Altlasten" tituliert und unter Konto-Nr. 942.501.004 mit CHF 400'000.00 ausgestattet. Zwischenzeitlich wurden CHF 38'816.00 ausgegeben. Die restlichen CHF 363'184.00 stehen noch zur Verfügung.
Für die technische Untersuchung wurde eine Kostenschätzung eingeholt. Es ist mit folgenden Kosten zu rechnen:
Historische Untersuchung CHF 5'500.00
Technische Untersuchung 1. Etappe
Baggerschlitze, Erdproben CHF 35'000.00
Gebühren Kanton CHF 1'500.00
Technische Untersuchung 2. Etappe
Bohrungen, Wasserproben CHF 115'000.00
Gebühren Kanton CHF 1'000.00
Voraussichtliche Kosten Techn. Untersuchungen CHF 158'000.00
Die a.en als Grundeigentümerin des ebenfalls betroffenen Grundstücks GB Olten Nr. 110 wurde über das Vorgehen und die Absichten orientiert. Die a.en sind mit dem Untersuchungsvorgehen einverstanden. Gleichzeitig melden sie jedoch ebenfalls Interesse am Kauf des Grundstücks am Rande der Grundwasserschutzzone an. Eine Arrondierung des städtischen Parzellenteils auf der Ebene Flugfeld (nicht unten bei der Dünnern) ist durch die schwierigen Grenzverhältnisse sowieso sehr sinnvoll.
Nach Abschluss der technischen Untersuchung wird beim Kanton eine Kostenteiler-Verfügung verlangt und allenfalls eine (Teil-)Kostenübernahme durch den Altlastenfonds. Darin hält der Kanton fest, wer welche Kosten dieser untersuchungsbedürftigen Altlastenverdachtsfläche schlussendlich zu tragen hat; auch die bereits geleisteten Ausgaben der Untersuchungen werden darin enthalten sein.
Die Ausgaben sind im Budget 2015 nicht vorgesehen. Die Baudirektion beantragt daher dem Stadtrat, die Budgetfreigabe für die Untersuchungen dieser Altlasten im notwendigen Umfang von ungefähr CHF 158'000.00. Der genaue Betrag wird bewusst nicht fixiert, da auch "Unbekannte" auftreten können und bearbeitet werden müssen.
Beschluss:
1. Das Vorgehen zur Untersuchung der Altlastenverdachtsfläche "Auffüllung Flugfeld Gheid" wird unter Kenntnisnahme des erforderlichen Kreditrahmens genehmigt.
2. Der Kreditrahmen für die 1. Etappe von ungefähr CHF 42'000.00 wird via Nachtragskredit zugunsten Konto 942.501.004 genehmigt.
3. Die Baudirektion wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
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