1. Ausgangslage
Die Oltner Fasnacht wird durch die FUKO organisiert und durchgeführt. Dies geschieht in Zusammenarbeit mit der Stadtpolizei und dem Werkhof. Die Fasnacht ist ein traditioneller und wichtiger Anlass im Jahresverlauf und wird seit Jahren von der Stadt gefördert und unterstützt.
Die FUKO hat ein Gesuch für eine Bewilligungserteilung für die Nutzung öffentlichen Grundes (gesteigerter Gemeingebrauch) gestellt:
- HC Zelt (wie in den Vorjahren 14d à CHF 100.00) CHF 1‘400.00
- Diverse Verpflegungsstände auf der Kirchgasse CHF 4‘430.00
- Bühne Oberer Graben (9d à CHF 60.00) CHF 540.00
Zudem hat die FUKO ein Gesuch für den Plakataushang eingereicht:
- Plakataushang (15d à CHF 30.00) CHF 450.00
Da die FUKO eine Sammeleingabe aller Aktivitäten macht, wird von der Stadt nur eine ein- malige Bewilligungsgebühr von CHF 50.00 in Rechnung gestellt.
Für die Verkehrs- und Sicherheitsleistungen der Stadtpolizei fallen rund CHF 43‘500.00 und für die Drittleistungen für die externen Sicherheitsdienste rund CHF 5‘100.00 an. Die Werkhofdienstleistungen belaufen sich auf rund CHF 65‘000.00. Diese Leistungen zu Gunsten der Oltner Fasnacht werden nicht in Rechnung gestellt.
2. Erwägungen
Die Fasnacht in Olten ist ein traditioneller Anlass und erfreut sich jedes Jahr über eine grosse Besucherzahl. Als zentraler Punkt dient die Kirchgasse und der Munzingerplatz (Platz der Begegnung) und wird seiner Bedeutung eines Fasnachts-Begegnungsplatzes mehr als gerecht. Die Kostenverteilung der verschiedenen Aktivitäten hat sich im letzten Jahr bewährt und sollte beibehalten werden:
Die Gebühr für die Nutzung öffentlichen Grundes für das HC Zelt sowie die Verpflegungsstände Kirchgasse werden verrechnet. Erlassen werden die Gebühr für die Nutzung öffentlichen Grundes Oberer Graben und den Plakataushang.
Für die Benützung des öffentlichen Grundes sowie gewisse Dienstleistungen des Werkhofes für Veranstaltungen von öffentlichem Interesse, die eine gewichtige traditionelle, kulturelle oder wirtschaftliche Bedeutung für Olten aufweisen, wie beispielsweise Stadtfest, Beachvolleyball-Event, Fasnacht, Schulfest oder MIO, werden gemäss ständiger Praxis des Stadtrates keine Beiträge in Rechnung gestellt.
Beschluss:
1. Die Einwohnergemeinde der Stadt Olten stellt der FUKO für die Nutzung öffentlichen Grundes (HC Zelt und Verpflegungsstände) gemäss Gebührenordnung CHF 5‘880.00 inkl. Bewilligungsgebühr in Rechnung.
2. Die Einwohnergemeinde der Stadt Olten erlässt der FUKO die Gebühr für den Plakataushang von CHF 450.00 und die Gebühr für die Bühne im Oberen Graben von CHF 540.00.
3. Die Direktion Öffentliche Sicherheit wird mit dem Vollzug beauftragt.