Inhalt
Werkhof, schlachthof, Altlastensanierung, Untersuchungskosten/Nachtragskredit
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 29. August 2005
- Beschreibung
- Ausgangslage
Nach dem Verkauf des Altmattareals wurde festgestellt, dass in diesem Gebiet durch die Stadt eine Kehrichtdeponie betrieben wurde. Die Entsorgung des Aushubs für die neue Überbauung führte zu erheblichen Kosten, die durch die Stadt Olten bezahlt werden mussten.
Die Erkenntnisse aus diesen Entsorgungsarbeiten liessen vermuten, dass auch im Werkhofareal solches Material gelagert wurde. Deshalb liess man auch den Perimeter des geplanten Werkhofneubaus untersuchen.
Ergebnisse der zusätzlichen Untersuchungen:
Das Tiefbauamt beauftragte den gleichen Geologen zusätzliche Baggerschlitze im Bereich der Dünnernböschung, vis-à-vis der Altmattüberbauung durch den Werkhof ausheben zu lassen.
Dabei stellte sich Folgendes heraus:
Ø Der in den alten Plänen als „Deponie Altmatt“ bezeichnete Bereich verläuft bis zum ursprünglichen Dünnernbett vor der Korrektur im Jahre 1935.
Ø Somit hat es dieses Material auch im heutigen Werkhof.
Ø Das Material muss nicht grundsätzlich entfernt werden. Lediglich das durch Aushubarbeiten bewegte Material ist zu entsorgen.
Die geschichtlichen Abklärungen und die Kenntnisse aus dem Altmattgebiet führten zu weiteren Untersuchungen im Bereich des Werkhof-Neubaus. Ursprünglich wurden 7 Sondierungen im Bereich der neuen Fahrzeughalle vorgenommen. Das Zwischenergebnis zeigte keine Altlasten. Nun wurden jedoch weitere 6 Baggerschlitze abgeteuft an den verdächtigen Orten der geschichtlichen Abklärung im Hallenbereich. Die Resultate bestätigten den Verdacht.
Folgendes wird nun vermutet:
Die Deponie bestand vor der Dünnernkorrekturen von der Altmatt her bis zum alten Dünnernbett. Es handelt sich nicht um eine wilde Deponie, da ganz klar Schichtungen festzustellen sind, welche auf die Bearbeitung während der Deponietätigkeit zurückzuführen ist.
Wahrscheinlich wurde bei der Dünnernkorrektion (das Projekt sah ein Durchschneiden der Deponie vor) der Aushub des Deponiematerials ins Werkhofareal umgelagert. Daher wurde im Bereich der heutigen Splitthalle wiederum das Deponiematerial angetroffen. Die maximale Schichtdicke beträgt 1,60 m. Daher entstehen Entsorgungskosten im Bereich des Werkhofneubaus von ca. 250'000.— Franken.
Da für die Dünnernkorrektion mehr Material aus dem Deponiekörper entfernt werden musste als man im Perimeter des Werkhofneubaus gefunden hatte, musste abgeklärt werden, ob es
noch weitere Deponiestandorte im Bereich Werkhof/Schlachthof gab.
Auch hier wurde man in alten Plänen fündig. Der Parkplatz des Werkhofes nach der Färbi entlang der Dünnern wird in den Plänen als „Deponie Hammer“ bezeichnet.
Ausserdem wurde früher anscheinend durch die Stadt Olten eine Kiesgrube im Bereich des Schlachthofes betrieben. Diese Kiesgrube wurde ebenfalls auf das heutige Niveau aufgefüllt. Die Schätzungen der Auffüllhöhe schwanken zwischen 2 und 4 m.
Weiteres Vorgehen
Da nicht bekannt ist, womit die „Deponie Hammer“ und die ehemalige Kiesgrube aufgefüllt wurden und weil von den Arbeiten der Dünnernkorrektion noch Kehrichtdeponiematerial fehlt, schlägt die Baudirektion vor, diese Gebiete mit einem relativ engen Raster zu beproben. Da die ehem. Schuhfabrik als Betrieb auch im Verdachtsflächeninventar aufgenommen wurde, soll die Gebäudestruktur ebenfalls bezüglich Entsorgungskosten untersucht werden.
Das Geologiebüro J. Haller aus Gretzenbach, welches bereits die Untersuchungen Altmatt und Werkhof gemacht hat, veranschlagt folgende Untersuchungskosten (inkl. MwSt.):
a) Werkhof
Baugrunduntersuchung des restlichen Werkhofareals
inkl. Felsverlauf Fr. 12'000.—
Untersuchung Bausubstanz bezüglich Entsorgung Fr. 8'000.—
Total Untersuchung Werkhof Fr. 20'000.—
b) Schlachthof
Baugrunduntersuchung inkl. Felsverlauf Fr. 25'000.—
Der Schlachthof (Fleischbetrieb) als Betrieb ist nicht im Verdachtsflächeninventar enthalten. Es wird daher nicht mit zusätzlichen Entsorgungskosten gerechnet.
Angesichts des Umfanges, welchen die Altlastenproblematik im ganzen Gebiet des Werkhof/Schlachthof annimmt, schlägt die Baudirektion vor, für den Bereich Altlasten (Untersuchung und Entsorgung) einen eigenen Kredit zu bewilligen und diese Kosten nicht den Verkaufsverhandlungen oder Neubauprojekten anzulasten.
Daher ist zurzeit ein Nachtragskredit von total Fr. 55'000.—, d.h. Fr. 45'000.— für die Bereiche Abbruch alter Werkhof und Schlachthofareal und Fr. 10'000.— für den Bereich Neubau Werkhof zu bewilligen. Die Untersuchung des letztern liegt bereits vor und wurde zulasten Werkhofneubau bezahlt.
Beschluss:
1. Die Altlastenentsorgung im Bereich Werkhof/Schlachthof wird als ein Projekt angegangen.
2. Zugunsten (neues) Konto Nr. 942.503.06 „Altlastenentsorgung Werkhof/Schlachthof“ wird ein Nachtragskredit von Fr. 55'000.— inkl. MwSt. für den Gesamtbereich (vorhandene Untersuchung Fr. 10'000.—, alter Werkhof Fr. 20'000.—, Schlachthof Fr. 25'000.—) genehmigt.
3. Die Baudirektion wird mit dem Vollzug beauftragt.

