Inhalt
Projekt e-voting des Kantons Solothurn/Fortsetzung der Teilnahme
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 12. Januar 2015
- Beschreibung
- Ausgangslage
Seit gut zwei Jahren nimmt die Stadt Olten neben der Stadt Solothurn sowie den Gemeinden Zuchwil, Mümliswil-Ramiswil und Erlinsbach am Projekt e-voting des Kantons Solothurn teil. Nachdem die stimmberechtigten Auslandschweizer des Kantons Solothurn bereits seit 2010 die Möglichkeit haben, ihre Stimme bei Wahlen und Abstimmungen elektronisch abzugeben, plant der Kanton Solothurn ab 2016 den in den genannten fünf Gemeinden wohnhaften Stimmberechtigten die elektronische Stimmabgabe zu ermöglichen. Dazu sollen im Jahr 2015 Systemtests und ab 2016 gültige Urnengänge stattfinden. In einer nächsten Phase sollen dann ab 2018 schrittweise weitere Gemeinden hinzu kommen. Eingesetzt wird das System des Consortiums Vote électronique, das in der 2. Generation auch in den Kantonen Aargau, Freiburg, Glarus, Graubünden, Schafhausen, St. Gallen, Thurgau und Zürich eingesetzt wird.
Erwägungen
Im Zeichen der sinkenden Stimmbeteiligungen wird mit dem e-voting ein neuer, attraktiver Kanal für die Stimmabgabe geöffnet. Als Pilotgemeinde kann die Ausgestaltung dieses neuen Kanals mitgeprägt werden; zudem ist die Teilnahme an diesem Zukunftsprojekt förderlich für das Image als an Innovativem interessierte Stadt, die bereits mit den bisherigen Online-Angeboten und den ersten Schritten im Records Management positive Schlagzeilen machte und könnte zu einem Standortvorteil werden.
Der Nutzen bestehe ferner darin, dass es keine ungültigen Stimmen mehr geben kann und das neue System behindertengerecht und zukunftsgerichtet ist, indem es neue Kreise – insbesondere Jugendliche – erschliessen kann. Was die Kosten angeht, kann mit einer Entlastung bei der Auswertung in Folge der automatischen Einspeisung der Resultate gerechnet werden; allenfalls könnten zu einem späteren Zeitpunkt die Öffnungszeiten der Wahlbüros weiter reduziert werden.
Kostenfolgen
Der Kanton Solothurn finanziert die Entwicklung und den Betrieb des e-voting-Systems. Die Gemeinden haben ab 2016 das Papier und den Druck der dafür benötigten speziellen Stimmrechtsausweise mit Sicherheitssiegel durch eine spezialisierte Druckerei (Druckzentrum des Steueramts der Stadt Zürich) zu finanzieren. Die Kosten belaufen sich auf ca. CHF -.65 pro Stimmrechtsausweis. Diese Kosten sind mengenabhängig und werden bei der Ausdehnung auf weitere Gemeinden tendenziell sinken. Hinzu kommen die Kosten für den Versand der Stimmrechtsausweise von der zertifizieren Druckerei zur Gemeinde.
Die Kosten der Stimmrechtsausweise bisher und ab 2016 präsentieren sich wie folgt:
Pro Abstimmung bei 11‘200 Stimmberechtigten Bei 4 Abstimmungen pro Jahr
Kosten bisher 1‘810.- 7‘240.-
Kosten neu 7‘280.- 29‘120.-
Differenz 5‘470.- 21‘880.-
Die Städte Solothurn und Olten haben sich abgesprochen, im Lauf des Jahres 2015 beim Regierungsrat mit dem Anliegen vorstellig zu werden, dass der Kanton die Kosten für die Stimmrechtsausweise während der Pilotphase in sein Projektbudget übernimmt.
Die Projektleitung liegt stadtintern bei der Stadtkanzlei, welche die nötigen Ressourcen für die Projektarbeiten ab 1. Quartal 2015 zur Verfügung stellt. Für die Aufbereitung und Übermittlung der Stimmregisterdaten zeichnen die Einwohnerkontrolle und die Abteilung Informatik verantwortlich.
Wie erwähnt, dürften sich die elektronische Stimmabgabe und die automatisierte Einspeisung der Resultate anstelle von manueller Ermittlung positiv auf den Aufwand in den Wahlbüros auswirken. Ein Effizienzgewinn resultiert auch aus der Verhinderung von ungültigen Stimmen. Die Sitzungsgelder der Wahlbüros bewegen sich zurzeit zwischen CHF 30‘000 und 70‘000, je nachdem ob es sich um ein Nichtwahljahr oder ein Jahr mit eidgenössischen oder kantonalen/lokalen Wahlen handelt.
Beschluss:
1. Der weiteren Teilnahme der Stadt Olten am Projekt e-voting des Kantons Solothurn wird zugestimmt.
2. Allfällige Mehrkosten gegenüber den heutigen Aufwendungen, insbesondere für den Druck von Stimmrechtsausweisen mit Sicherheitssiegel, sind während der Pilotphase vom Kanton zu übernehmen.
3. Die Direktion Präsidium wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
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