Inhalt
Lernendenausbildung/Festlegung Zahl KV-Lernende und Rhythmus für Abteilungswechsel
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 1. Dezember 2014
- Beschreibung
- Ausgangslage
Bis 2002 wurden in der Stadtverwaltung im kaufmännischen Bereich 2 Lernende pro Jahr ausgebildet, d.h. total 6 Lernende. Ab 2002, unter neuer Leitung des Personaldienstes, wurde die Anzahl KV-Lernende kontinuierlich erhöht, weil man möglichst vielen Jugendlichen einen Ausbildungsplatz offerieren wollte. Schliesslich verfügte die Stadtverwaltung pro Lehrjahr über jeweils 6 Auszubildende. Dies hatte zur Folge, dass nicht mehr alle Lernenden in der Einwohnerkontrolle und auch anderen wichtigen Abteilungen ausgebildet werden konnten. Seitens der Lernenden wurde dies mehrfach beanstandet. Es hat sich gezeigt, dass die Chancen von Lehrabgängerinnen und Lehrabgängern bei einer Bewerbung bei – insbesondere kleinen und mittleren – stark reduziert sind, weil sie keine Grundkenntnisse über die Einwohnerkontrolle besitzen. Ebenso ist es auch in den überbetrieblichen Kursen von Nachteil, wenn man überhaupt nie auf einer Einwohnerkontrolle gearbeitet hat und somit diesbezüglich keine Vorkenntnisse mitbringt.
Aufgrund der finanziellen Lage und der daraus beschlossenen Sparmassnahmen hat der Stadtrat im Rahmen des Sparpakets vom Herbst 2013 beschlossen, die Zahl der Lernenden auf 3 pro Jahr zu reduzieren.
Erwägungen
Ab 2016 würde somit die Stadtverwaltung gemäss Stadtratsbeschluss total immer noch 9 Lernende aufweisen. Dies sind immer noch zu viele, will man alle in der Einwohnerkontrolle ausbilden lassen. Nur eine Reduktion auf 2 KV-Lernende pro Jahr würde garantieren, dass wieder alle Lernenden während eines halben Jahres in der Einwohnerkontrolle ausgebildet werden können. Eine Ausbildung bei der Einwohnerkontrolle ist in der Branche „Öffentliche Verwaltung/Gemeinden“ indessen wie erwähnt unbedingt nötig.
Mit den KV-Reformen wurde der Aufwand für die Ausbildenden massiv erhöht, was zur Folge hat, dass – auch wegen den Sparmassnahmen und dem daraus resultierenden Personalabbau in einigen Direktionen – immer weniger Abteilungen Lernende ausbilden wollen. Auch diese Tatsache spricht für eine Reduktion von 3 auf 2 Lernende pro Jahr, damit noch genügend Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen. Eine Abteilung, welche nur widerwillig Lernende ausbildet, ist kein guter Ausbildungsplatz.
Wichtige Abteilungen für eine umfassende Ausbildung in der Branche „Öffentliche Verwaltung/Gemeinden“ sind sicher: Einwohnerkontrolle, Finanzen, Bau, Kanzlei mit Rechtsdienst und Personalwesen, Steuern, Soziales mit AHV.
Es versteht sich von selbst, dass es für alle Ausbildenden angenehmer wäre, wenn die Lernenden ein ganzes Jahr in den Abteilungen wären und nicht alle 6 Monate wieder neu ausgebildet werden müssten, wie dies die Einwohnerkontrolle wünscht. Im Gegensatz zu einer Gemeindeverwaltung, wo verschiedene Aufgaben in einer einzigen Abteilung erledigt werden, ist dies ist bei einer grossen städtischen Verwaltung jedoch nicht möglich, weil die Ausbildung bei einem Verbleib während eines Jahres auf einer Abteilung zu wenig Bereiche
einer öffentlichen Verwaltung abdecken würde. Zudem muss aus Gleichbehandlungs-gründen für alle Abteilungen das gleiche System angewendet werden.
Jede Abteilung hat ihre Spezialitäten etc. und könnte Lernende ein ganzes Jahr ausbilden. Und überall erbringen die Lernenden selbstredend nicht die produktive Leistung einer ausgebildeten Person, sondern benötigen ein hohes Engagement der ausbildenden Personen.
Im Weiteren sei noch darauf hingewiesen, dass Firmen künftig um Lernende ringen müssen. Die Wirtschaft buhlt um Vertreterinnen und Vertreter der geburtenschwachen Jahrgänge. Deshalb ist es umso wichtiger, dass die Stadtverwaltung Olten eine umfassende Ausbildung im Gemeinwesen anbieten kann. Dies ist nur möglich, wenn die künftigen Lernenden alle sechs Monate die Abteilung wechseln können.
Beschluss:
1. Die Zahl der KV-Lernenden pro Jahr wird ab August 2015 für Neueintritte auf 2 pro Jahr festgelegt. Für den Wechsel zwischen den ausbildenden Abteilungen wird der Halbjahres-Rhythmus gewählt.
2. Die Direktion Präsidium wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
Datum | Sitzung |
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