Inhalt
City-Passage AG, Frohburgstrasse 17, 4600 Olten, Ersatzabgabe für 2 nicht erstellte Autoabstellplätze
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 3. November 2014
- Beschreibung
- City-Passage AG, E. Vernucci, Frohburgstrasse 17, 4600 Olten, beabsichtigt, gemäss Bau-gesuch Nr. 2014-077 die Umnutzung UG (Verkaufsfläche zu Restaurationsbetrieb), verlängerte Öffnungszeiten: Mi – So, Mo 18:00 Uhr – 04:00 Uhr in der Liegenschaft Frohburgstrasse 19, 4600 Olten, GB Olten Nr. 4783, vorzunehmen.
Die Vorschriften der kantonalen Bauverordnung (KBV) verlangen, dass bei der Erstellung, Erweiterung oder Zweckänderung von Bauten und baulichen Anlagen auf dem Baugrund¬stück oder in seiner Nähe ausreichende Abstellflächen für Fahrzeuge zu schaffen sind. Für die Berechnung der erforderlichen Autoabstellplätze gelten die Richtlinien «Abstellplätze für Motorfahrzeuge» des Baureglements der Stadt Olten (BauR).
Die geplante Umnutzung UG (Verkaufsfläche zu Restaurationsbetrieb), verlängerte Öffnungszeiten: Mi – So, Mo 18:00 Uhr – 04:00 Uhr erfordert den Ausweis von 2 zusätzlichen Autoabstellplätzen. Wie aus den Unterlagen hervorgeht, können auf dem Baugrundstück GB Olten Nr. 4783 keine Autoabstellplätze erstellt werden. Somit sind die geforderten Autoabstellplätze in Form einer Ersatzabgabe auszukaufen.
Die Liegenschaft Frohburgstrasse 19, 4600 Olten, befindet sich gemäss Bauzonenplan der Stadt Olten in der Kernzone. Die Ersatzabgabe für die 2 nicht erstellten Autoabstellplätze beträgt 2 x CHF 6‘000.00 = CHF 12‘000.00 (Art. 184 BauR).
Beschluss:
Der Stadtrat von Olten erlässt auf Antrag der Baudirektion folgende Verfügung:
1. Für die Umnutzung UG (Verkaufsfläche zu Restaurationsbetrieb), verlängerte Öffnungs¬zeiten: Mi – So, Mo 18:00 Uhr – 04:00 Uhr der Liegenschaft Frohburgstrasse 19, 4600 Olten, GB Olten Nr. 4783, gemäss Baugesuch Nr. 2014-077, ist der Einwohnergemeinde der Stadt Olten, auf Grund der Vorschriften von Art. 184 BauR, für 2 nicht erstellte Auto¬abstellplätze eine Ersatzabgabe von CHF 12‘000.00 zu entrichten.
2. Die Leistung der Ersatzabgabe für die nicht erstellten Autoabstellplätze wird in der zwischen der Einwohnergemeinde der Stadt Olten und der Eigentümerin von GB Olten Nr. 4783, City-Passage AG, E. Vernucci, Frohburgstrasse 17, 4600 Olten, abzuschlies¬senden Vereinbarung geregelt.
3. Die Baudirektion wird ermächtigt, die Vereinbarung zu unterzeichnen.
Rechtsmittel
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit der Zustellung beim Stadtrat von Olten Einsprache erhoben werden. Die Einsprache ist schriftlich einzureichen und zu begründen.
Zugehörige Objekte
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