Inhalt
Panoramastrasse Grundeigentümerbeitragsplan (Perimeterbeitragsverfahren)/Freigabe zur Planauflage
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 28. April 2014
- Beschreibung
- Ausgangslage
Die im Zuge der Ortsplanungsrevision bewilligte Erschliessungsstrasse im Fustligfeld, die unterhalb des Säliwaldes und westlich der Sälistrasse gelegene "Panoramastrasse", soll gebaut werden.
Nebst den erforderlichen Krediten muss gemäss den Bestimmungen des kantonalen Baugesetzes und des Baureglementes der Stadt Olten ein Perimeterbeitragsverfahren durchgeführt werden.
Erwägungen
Die nun 3. Planauflage wurde notwendig, da gegen die 1. Auflage im Jahr 2009 sowie gegen die 2. Auflage im Jahr 2011 Einsprachen erhoben wurden. Nach dem Urteil der Schätzungskommission des Kantons Solothurn vom 25. April 2013 - welches die einzelnen Verfahren vereinigte und gesamthaft beurteilte - sind nun gestützt auf die dortigen Erkenntnisse die folgenden Punkte gegenüber den früheren Planauflagen gemeinsam mit dem Ingenieurbüro und den sbo angepasst worden:
• Der Betrachtungsperimeter umfasst nun wieder die ganze Panoramastrasse (1. und 2. Etappe).
• Der noch zu bauende Wendehammer in der Fustlighalde wird gemäss gültigem Zonen- und Baulinienplan ausgespart.
• Die vor dem Jahr 2009 bestehenden Kanalisationsanschlüsse resp. erschlossenen Grundstücke werden aus dem Kanalisations-Perimeter entlassen.
• Die Landerwerbskosten von früher CHF 200.00/m2 werden neu auf CHF 700.00/m2 Land angesetzt.
Die komplett überarbeiteten Perimeterbeitrags-Unterlagen (Beitragsberechnungen, Landerwerbsplan und Beitragspläne für Strasse, Kanalisation und Wasserleitung) vom 14. März 2014 sind nun nach der internen, interdisziplinären Vorprüfung vom Stadtrat für die Planauflage freizugeben.
Beschluss:
1. Der Grundeigentümerbeitragsplan (Perimeterbeitragsverfahren) "Panoramastrasse" vom 14. März 2014 wird mit allen notwendigen Unterlagen zur öffentlichen Planauflage frei gegeben.
2. Die Baudirektion wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
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