1. Ausgangslage
Die Tempo-30-Zonen in den Quartieren Fustlig-Wilerfeld (1991/1992) und Schöngrund (2001) haben das Verkehrsgeschehen nachhaltig beruhigt.
Am 27. Mai 2004 hat das Gemeindeparlament der Stadt Olten dem vom Stadrat vorgelegten Konzept zur Einführung von Tempo-30-Zonen in allen anderen Wohnquartieren (Altmatt, Schürmatt, Hagmatt, Hardfeld / Waldheim / Knoblauch, Kleinholz) zugestimmt.
In der Zwischenzeit hat eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Baudirektion l, der Baudirekti-on ll, der Direktion öffentliche Sicherheit und des beauftragten Ingenieurbüros Frey Strub AG Olten an ausgewählten Standorten Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt und das kon-krete Planwerk mit dem Massnahmenplan (Beilage 1), dem Signalisationsplan (Beilage 2) und dem Parkierungsplan (Beilage 3) ausgearbeitet. Zusätzlich sollen die Einbahnstrassen in den verkehrsberuhigten Quartieren, auch in den bereits bestehenden Tempo-30-Zonen Fustlig / Wilerfeld und Schöngrund für Velo Fahrende im Gegenrichtungsverkehr geöffnet werden. Bestehende Regelungen sollen aber nur im Interesse einer verbesserten Verkehrs-sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden geändert werden. Als weitere Grundlage diente das kommunale Fuss- und Velowegkonzept 1999 sowie das Verkehrs- und Erschliessungs-inventar mit konzeptionellen Vorstellungen von 1999.
Während einer Mitwirkungsausstellung vom 4. November bis 20. November 2004 konnte sich die interessierte Bevölkerung über die Zonenabgrenzungen und die vorgesehenen Massnahmen orientieren und eine Stellungnahme abgeben.
2. Verkehrsmessungen
Die automatischen Verkehrsmessungen während einer Woche Ende August / Anfang Sep-tember 2004 an der Sportstrasse, am Erlimattweg, am Hausmattrain und am Knoblauchweg ergaben folgendes Ergebnis:
Die Verkehrsmengen bewegen sich im Bereich einer Kapazität von 50 – 70 %. Trotz dieser Reserven kann es im Kleinholzquartier bei Sportanlässen oder bei anderen publikumsinten-siven Veranstaltungen vor allem bei Knoten zu Rückstaus kommen.
Die V85-Werte (85% aller gemessenen Geschwindigkeiten sind unterhalb des angegeben Wertes oder erreichen diesen) betragen bei allen Messstellen knapp 50 km/h. Spitzenwerte mit 95 km/h wurden am Knoblauchweg gemessen.
3. Öffentliche Information und Mitwirkung
Eine viel besuchte Ausstellung zum Mitwirkungsverfahren in der Eingangshalle des Stadt-hauses vom 4. November bis 20. November 2004 zeigte den Stand der laufenden Pla-nungsarbeiten (Massnahmen, Fahrtregime, Parkierung, Signalisation). Dazu wurde die inte-ressierte Bevölkerung durch Publikationen in der Tagespresse, im Stadtanzeiger und im Internet sowie durch persönliche Einladungen, durch Plakate und Presseberichte eingela-den. Zur Eröffnung der Mitwirkungsausstellung konnten die Stadträtinnen Silvia Forster und Doris Rauber eine grosse Anzahl Interessierte begrüssen. 75 verschiedene Personen, Insti-tutionen und Verbände äusserten sich schriftlich zu den Planungsarbeiten. Niemand äusser-te sich negativ zur geplanten Einführung der Tempo-30-Zonen. Verschiedene Anregungen betrafen punktuelle Massnahmen in den einzelnen Quartieren. In ihren Stellungnahmen
wünschte die Bevölkerung vor allem, dass mit der Einführung der Tempo-30-Zone möglichst keine öffentlichen Parkplätze reduziert werden und dass die Stadtpolizei das neue Ge-schwindigkeitsregime vermehrt durch Geschwindigkeitskontrollen begleitet. Nach eingehen-der Prüfung zusammen mit Vertretern des kantonalen Amts für Verkehr und der Busbetriebe BOGG sowie dem Feuerwehrkommandanten fanden einzelne Änderungen betreffend Fahrt-regime und Parkierung, in den Quartieren Hagmatt und Hardfeld / Waldheim / Knoblauch Eingang in die Planung. Der Wunsch der Bevölkerung im Mitwirkungsverfahren, möglichst keine öffentlichen Parkplätze aufzuheben, wurde bei der Planung der Massnahmen entspre-chend berücksichtigt. Über alle Tempo-30-Zonen betrachtet fallen im gesamten Wohngebiet in der Bilanz 8 Parkplätze weg.
4. Kommission für öffentliche Sicherheit
Die Kommission für öffentliche Sicherheit konnte sich während der Erarbeitung der detaillier-ten Massnahmen zweimal über den Stand der Arbeiten orientieren und dazu Stellung neh-men. An Ihrer Sitzung vom 21. Februar 2005 empfahl die Kommission für öffentliche Sicher-heit dem Stadtrat das vorliegende Konzept mit den vorgeschlagenen Massnahmen und Signalisation zur Publikation.
5. Grundsätzliche Massnahmen
Die Massnahmen zielen primär auf eine Reduktion der Fahrgeschwindigkeiten und damit eine Erhöhung der Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden. Die Zone 30 in den vorge-nannten Quartieren kann auf grund der Erfahrungen in den bereits mit Tempo 30 signalisier-ten Quartieren Fustlig-Wilerfeld und Schöngrund mit wenigen begleitenden Massnahmen eingeführt werden.
Bei allen Tempo-30-Zoneneinfahrten verdeutlichen Stelen (Signalständer wie im Schön-grundquartier) die Torwirkung und damit die Änderung des Verkehrsregimes. Zur Unterstrei-chung dienen «Zone 30» Bodenmarkierungen. Die Markierungen insbesondere bei den Kno-ten werden so angepasst, dass der Rechtsvortritt gilt. Alle «Stop»-Signalisierungen innerhalb der Zone 30 fallen weg. In mehreren Strassenzügen mit bestehender Längsparkierung un-terstützen wechselseitig angeordnete Parkierungen die Senkung der Geschwindigkeit.
Grundsätzlich werden Einbahnstrassen in den verkehrsberuhigten Quartieren, auch in den bereits eingeführten Tempo-30-Zonen Schöngrund und Fustlig-Wilerfeld, für Velo-Fahrende und wo das Kreuzen von zwei Autos möglich ist, auch für Motorfahrzeuge im Gegenrich-tungsverkehr geöffnet. Diese Massnahmen, die von der IG Velo Olten in ihrer Stellungnah-me zum geplanten Verkehrsregime ausdrücklich begrüsst wird, auch in den bereits einge-führten Tempo-30-Zonen unterstützen die bereits getroffenen Massnahmen und tragen zu einer Vereinheitlichung der angewandten weichen Massnahmen in allen Tempo-30-Zonen bei.
Erfahrungen aus anderen Städten (z. B. Basel) zeigen, dass diese Massnahme die Ge-schwindigkeit der Motorfahrzeuge senken hilft und die Attraktivität des alltäglichen Velofah-rens in den Wohnquartieren erhöht.
Die punktuellen Änderungen am Fahrtregime sind in der Beilage «Einführung Tempo 30 in den Wohnquartieren» detailliert aufgeführt.
6. Geschwindigkeitskontrollen
Der Erfolg der geplanten Verkehrsmassnahmen hängt nicht nur von den signaltechnischen und baulichen Massnahmen ab. Nur mit Geschwindigkeitskontrollen ist eindeutig festzustel-len, ob die angestrebten Ziele tatsächlich erreicht wurden. Bis diese Ziele erreicht sind, braucht es eine gewisse Angewöhnungszeit. Sporadische Geschwindigkeitskontrollen und Bewusstseinsarbeit helfen mit, das Einhalten der Höchstgeschwindigkeiten zu verbessern.
7. Spezielle Massnahmen in einzelnen Quartieren
Hagmatt
In der Zone 30 im Hagmattquartier bleibt das Verkehrsregime für Motorfahrzeuge (Einbahn-verkehr) und die bestehende Parkierungsanordnung unverändert. Bei Gegenrichtungsver-kehr und wechselseitiger Parkierung würden z. B. am Fährweg ca 45 % der Parkfelder weg-fallen. Dies würde den Druck auf die Umwandlung von Vorgärten in Autoabstellplätze ver-stärken und würde dem in Olten praktizierten Vorgartenschutz widersprechen.
Kleinholz
Die vom Parlament am 27. Mai 2004 beschlossene Zone 30 Ergänzung am Rötzmattweg ist in der vorliegenden Zonenabgrenzung berücksichtigt.
Eine weitere Ergänzung betrifft den Ruttigerweg. Der asphaltierte Ruttigerweg entlang der Aare bis an die Stadtgrenze zu Aarburg ist Bestandteil des nationalen Velowanderwegnetzes der am meisten benutzten Route 5 und Route 8. Ein zweiter Ast des Ruttigerweges zweigt vom aareseitigen Weg ab und führt zum Altersheim Ruttiger und weiter über den Ruttigerhof und mündet 500 m vor der Stadtgrenze zu Aarburg wieder in den Weg entlang der Aare. Beide Wege sind auch viel begangene Spazierwege im Naherholungsgebiet Aare – Born. Neben den Velo-Fahrenden wird der Ruttigerweg auch häufig von Inlineskatern benutzt. Der Ruttigerweg dient auch als Zubringer für Motorfahrzeuge von Olten und von Aarburg zum Altersheim. Vor allem an Wochenenden und an Feiertagen ist ein reger Motorfahrzeugver-kehr von und zum Altersheim festzustellen. Zusätzlich weist der Ruttigerweg abschüssige und unübersichtliche Stellen auf. Der Stadtrat unterstützt deshalb den Vorschlag der Ar-beitsgruppe, den Ruttigerweg via Altersheim und Ruttigerhof bis an die Einmündung in die Boningerstrasse in die Zone 30 miteinzubeziehen. «Zone 30»-Bodenmarkierungen beim Altersheim erinnern die Verkehrsteilnehmenden an die geltende Geschwindigkeitsbegren-zung. Die Kommission für öffentliche Sicherheit empfahl an ihrer Sitzung vom 21. Februar 2005 dem Stadtrat ebenfalls, den Ruttigerweg in die Zone 30 einzubeziehen.
Der Bogenrain wird öfters als Umfahrung des Staus von Wangen nach Olten benutzt. Ein Fahrverbot mit «Zubringer gestattet» bei der Abzweigung vom Erlimattweg und bei der Ge-meindegrenze zu Wangen soll diese Umfahrung zukünftig unterbinden.
Im Kleinholz wird Gegenrichtungsverkehr eingeführt und die Parkraummarkierung entspre-chend angepasst.
Die Stop-Signalisation bei der Ausfahrt Stationsstrasse / Hausmattrain wird aufgehoben. Die Verkehrsführung (Rechtsvortritt) wird mit einer entsprechenden Bodenmarkierung ver-deutlicht. Dasselbe gilt für die Verzweigung Bornfeldstrasse / Rötzmattweg.
Waldheim
In der schmalen Waldheimstrasse besteht aktuell kein Gegenrichtungsverkehr und kein Parkierungsregime. Auf Grund der geringen Breite der Waldheimstrasse wird auf die Einfüh-rung von Gegenverkehr für Motorfahrzeuge wird verzichtet. Nach Rücksprache mit dem Feuerwehrkommandanten wurde ein Parkierungssystem geprüft, um für die Feuerwehr so-wie für die weiteren Rettungsdienste die Zufahrt zu gewährleisten. Der Stadtrat spricht sich mangels Zusammenhang mit der Thematik Tempo 30 dafür aus, diese Fragestellung abzu-koppeln und an einem runden Tisch mit den Anwohnenden separat zu behandeln.
Schürmatt
Gegenrichtungsverkehr für Velo Fahrende einführen. Um der Gefahr von Fremdverkehr (Umwegfahrten in die Schützenmatt) zu begegnen, wird im Schürmattweg von der Einfüh-rung von Gegenrichtungsverkehr für Motorfahrzeuge abgesehen.
Knoblauch
Auf der Busschlaufe Im Meierhof gilt heute das Verkehrsregime Einbahn für alle Fahrzeuge mit einseitiger Parkierung. Sicherheitsgründe im unübersichtlichen und ansteigenden Kur-venbereich beim Begegnungsfall Gelenkbus – Velo-Fahrende führten, auch auf Hinweise der Busbetriebe, zum Entscheid, das bestehende Verkehrsregime ausser der Einführung Zone 30 nicht zu ändern.
Hardfeld
Mit der Einführung von Gegenrichtungsverkehr auf der Oberen Hardegg mit der dadurch notwendigen wechselseitiger Parkierung würden ca. 40% der bestehenden Autoparkplätze wegfallen. Dies würde den Druck auf die Umwandlung von Vorgärten in Autoabstellplätze verstärken und damit dem in Olten praktizierten Vorgartenschutz widersprechen. Der Ver-zicht auf die Einführung von Gegenrichtungsverkehr für Motorfahrzeuge hilft mit, den Vor-gartenschutz zu unterstützen. Der bestendende Parkraum muss im Bereich der Oberen Hardegg 18 lediglich um ca. 1 - 2 Fahrzeuge verkleinert werden.
In der Friedheimstrasse bedingt die Einführung des Gegenverkehrs die Aufhebung der Parkplätze im Bereich der Liegenschaften Nr. 28 und 31.
In der Rosengasse, unmittelbar nach der Verzweigung Sonnhaldenstrasse muss ein Park-feld aufgehoben werden.
Fustlig-/Wilerfeld
In der Reiserstrasse, Teilstück Säli- / Riggenbachstrasse, wird Gegenrichtungsverkehr für Motorfahrzeuge eingeführt. Eine Ausweichbucht gewährleistet zukünftig die Durchfahrt der Linienbusse und Lastwagen. Dazu müssen zwei Parkplätze aufgehoben werden.
Mit der Einführung von Gegenrichtungsverkehr in der Maienstrasse muss das Parkplatzan-gebot geringfügig reduziert werden. In der Pestalozzistrasse wird die Markierung der öffentlichen Parkplätze angepasst, die Parkplatzanzahl bleibt aber unverändert.
Schöngrund
Weil die Einbahnstrasse am Seidenhofweg ab Einmündung Föhrenweg Fahrtrichtung Bannstrasse aufgehoben wird, wird auf der nördlichen Fahrbahn ein Parkverbot verhängt, um die Durchfahrt zu gewährleisten.
Information der Bevölkerung
Ein in alle Oltner Haushaltungen verteiltes Leporello begleitet die Publikation der Verkehrs-massnahmen. Darin werden der Bevölkerung die Vorteile der Tempo-30-Zonen nochmals dargelegt.
Beschluss:
1. Das Planwerk Tempo 30 Zonen in allen Wohnquartieren wird zur Durchführung des or-dentlichen Verfahrens gemäss Art. 107 SSV freigegeben.
2. Gestützt auf Art. 3 SVG, Art. 107 Absatz 1 SSV, § 10 Absatz 1 der kantonalen VO über den Strassenverkehr vom 03.03.1978 / Änderung vom 08.03.1994, werden folgende Ver-kehrsmassnahmen beschlossen:
Altmatt
Neue Signalisation
Beginn der Zone mit Geschwindigkeitsbeschränkung 30 (2.59.1)
Rückseite mit Signal Ende der Zone mit Geschwindigkeitsbeschränkung 30 (2.59.2)
- Altmattweg 2, ab Einmündung Solothurnerstrasse
- Altmattweg 181, ab Einmündung Solothurnerstrasse
Aufgehobene Signalisation
Höchstgeschwindigkeit 50 «generell» (2.30.1)
- Altmattweg 181, ab Einmündung Solothurnerstrasse
Schürmatt
Neue Signalisation
Beginn der Zone mit Geschwindigkeitsbeschränkung 30 (2.59.1)
Rückseite mit Signal Ende der Zone mit Geschwindigkeitsbeschränkung 30 (2.59.2)
- Schürmattweg, ab Einmündung Hammerallee
- Schürmattweg, ab Einmündung Leberngasse
Ergänzung zu bestehender Signalisation
Einfahrt verboten (2.02) mit dem Zusatz «Ausgenommen» und dem Signet Fahrrad (Z.5)
- Schürmattweg, ab Einmündung Hammerallee
Einbahnstrasse mit Gegenverkehr von Radfahrern (4.08.1)
- Schürmattweg, ab Einmündung Leberngasse
SCHÖNGRUND
Neue Signalisation
Parkieren verboten (2.50) mit Richtungspfeil
- Seidenhofweg, Teilstück Bannstrasse – Föhrenweg, nördliche Fahrbahnseite
Abbiegen nach links verboten (2.43)
- Frohheimweg, Einmündung Baslerstrasse
Verbot für Fahrräder (2.05)
- Dornacherstrasse, unmittelbar vor Einmündung Capitolkreuzung
Ergänzung zu bestehender Signalisation
Einbahnstrasse mit Gegenverkehr von Radfahrern (4.08.1)
- Zehnderweg, ab Einmündung Ziegelfeldstrasse
- Dornacherstrasse, ab Einmündung Ringstrasse Fahrtrichtung Frohheimweg
- Frohheimweg, ab Einmündung Dornacherstrasse Fahrtrichtung Neumattstrasse
Einfahrt verboten (2.02) mit dem Zusatz «Ausgenommen» und dem Signet Fahrrad (Z.5)
- Zehnderweg, ab Einmündung Bleichmattstrasse
- Dornacherstrasse, ab Einmündung Frohheimweg Fahrtrichtung Ringstrasse
- Frohheimweg, ab Einmündung Neumattstrasse Fahrtrichtung Dornacherstrasse
Allgemeines Fahrverbot in beiden Richtungen (2.01) mit dem Zusatz «Zubringerdienst ges-tattet» und «Ausgenommen» und dem Signet Fahrrad (Z5)
- Frohheimweg, Fussweg ab Zehnderweg bzw. Frohheimweg 7
- Frohheimweg, ab Einmündung Dornacherstrasse Fahrtrichtung Baslerstrasse
- Frohheimweg, ab Einmündung Baslerstrasse Fahrtrichtung Dornacherstrasse
Aufgehobene Signalisation
Einbahnstrasse (4.08)
- Seidenhofweg, ab Einmündung Föhrenweg Fahrtrichtung Bannstrasse
Einfahrt verboten (2.02)
- Seidenhofweg, ab Einmündung Bannstrasse Fahrtrichtung Föhrenweg
Hagmatt
Neue Signalisation
Beginn der Zone mit Geschwindigkeitsbeschränkung 30 (2.59.1)
Rückseite mit Signal Ende der Zone mit Geschwindigkeitsbeschränkung 30 (2.59.2)
- Fährweg, ab Einmündung Baslerstrasse
- Aarweg, am Einmündung Amthausquai
- Hagmattstrasse, ab Einmündung Amthausquai
Beginn der Zone Parkieren gestattet mit dem Zusatz «Sektor» (2.59.1)
Rückseite mit Signal Ende der Zone Parkieren gestattet mit dem Zusatz «Sektor» (2.59.2)
- Fährweg, ab Einmündung Baslerstrasse
Ende der Zone mit Geschwindigkeitsbeschränkung 30 und Ende der Zone Parkieren gestattet mit dem Zusatz «Sektor»“ (2.59.2)
- Fährweg, vor Einmündung Amthausquai
Kein Vortritt (3.02) mit entsprechender Bodenmarkierung
- Aarweg, vor Einmündung Amthausquai
- Hagmattstrasse, vor Einmündung Amthausquai
Ergänzung zu bestehender Signalisation
Einbahnstrasse mit Gegenverkehr von Radfahrern (4.08.1)
- Fährweg, ab Einmündung Hagmattstrasse Richtung Amthausquai
- Aarweg, ab Einmündung Amthausquai
- Hagmattstrasse, ab Einmündung Amthausquai
- Rittweg, ab Einmündung Spitalstrasse
- Spitalstrasse, ab Einmündung Fährweg
- Spitalstrasse, ab Einmündung Hagmattstrasse Fahrtrichtung Belchenstrasse
Einfahrt verboten (2.02) mit dem Zusatz «Ausgenommen» und dem Signet Fahrrad (Z.5)
- Fährweg, ab Einmündung Amthausquai Fahrtrichtung Baslerstrasse
- Aarweg, ab Einmündung Spitalstrasse
- Hagmattstrasse, ab Einmündung Spitalstrasse
- Rittweg, ab Einmündung Hagmattstrasse
- Spitalstrasse, ab Einmündung Hagmattstrasse Fahrtrichtung Fährweg
- Abbiegen nach rechts verboten bzw. Abbiegen nach links verboten mit dem Zusatz «Aus
genommen» und dem Signet Fahrrad (Z.5)
- Amthausquai, vor Einmündung Fährweg
Stop (3.01) Anpassung der Bodenmarkierung
- Fährweg, Einmündung Amthausquai
- Spitalstrasse, Einmündung Belchenstrasse
Kein Vortritt (3.02 Anpassung der Bodenmarkierung
- Aarweg, Einmündung Amthausquai
- Hagmattstrasse, Einmündung Amthausquai
Aufgehobene Signalisation
Parkieren verboten (2.50)
- Aarweg, vor Einmündung Amthausquai
Hardfeld
Neue Signalisation
Beginn der Zone mit Geschwindigkeitsbeschränkung 30 (2.59.1)
Rückseite mit Signal Ende der Zone mit Geschwindigkeitsbeschränkung 30 (2.59.2)
- Hardfeldstrasse, ab Einmündung Martin-Disteli-Strasse
- Hardfeldstrasse, vor Einmündung Felsenstrasse, Fahrtrichtung Martin-Disteli-Strasse
- Martin-Disteli-Strasse, vor Einmündung Florastrasse, Fahrtrichtung Aarauerstrasse
- Martin-Disteli-Strasse, ab Einmündung Aarauerstrasse
- Studerweg, ab Einmündung Aarauerstrasse
- Sonnhaldenstrasse, ab Einmündung Aarauerstrasse
- Klarastrasse, ab Einmündung Aarauerstrasse
- Geissfluhweg, ab Einmündung Martin-Disteli-Strasse
- Rosengasse, ab Einmündung Neuhardstrasse, Fahrtrichtung Florastrasse
Höchstgeschwindigkeit 30 (2.30)
- Rosengasse, ab Einmündung Neuhardstrasse, Fahrtrichtung Tannwaldstrasse
Ende der Höchstgeschwindigkeit 30 (2.53)
- Rosengasse, vor Einmündung Tannwaldstrasse
Ergänzung zu bestehender Signalisation
Einbahnstrasse mit Gegenverkehr von Radfahrern (4.08.1)
- Friedheimstrasse, ab Einmündung Sonnhaldenstrasse
- Geissfluhweg, ab Liegenschaft Nr. 10
- Rossengasse, ab Einmündung Neuhardstrasse, Fahrtrichtung Tannwaldstrasse
Einfahrt verboten (2.02) mit dem Zusatz «Ausgenommen» und dem Signet Fahrrad (Z.5)
- Friedheimstrasse, ab Einmündung Studerweg
- Geissfluhweg, ab Einmündung Tannwaldstrasse
- Rosengasse, ab Einmündung Tannwaldstrasse
Aufgehobene Signalisation
Einbahnstrasse (4.08)
- Rosengasse, ab Einmündung Studerweg
Einfahrt verboten (2.02)
- Rosengasse, ab Einmündung Sonnhaldenstrasse
Stop (3.02) mit entsprechender Bodenmarkierung
- Felsenstrasse, vor Einmündung Hardfeldstrasse
Waldheim / Knoblauch
Neue Signalisation
Beginn der Zone mit Geschwindigkeitsbeschränkung 30 (2.59.1)
Rückseite mit Signal Ende der Zone mit Geschwindigkeitsbeschränkung 30 (2.59.2)
- Waldheim, ab Verzweigung Knoblauchweg/Aarauerstrasse
- Waldheim, ab Einmündung Aarauerstrasse (ab Waldheim 205)
- Waldheim, ab Einmündung Aarauerstrasse 177
- Knoblauchweg, ab Einmündung Aarauerstrasse
Ergänzung zu bestehender Signalisation
Einbahnstrasse mit Gegenverkehr von Radfahrern (4.08.1)
- Waldheim, ab Verzweigung Knoblauchweg / Aarauerstrasse
- Waldheim, ab Einmündung Aarauerstrass (ab Waldheim 205)
Einfahrt verboten (2.02) mit dem Zusatz «Ausgenommen» und dem Signet Fahrrad (Z.5) mit Anpassung der Bodenmarkierung
- Walheim, ab Liegenschaft Nr. 30 Fahrtrichtung Aarauerstrasse
- Waldheim, ab Einmündung Aarauerstrasse 177
Kleinholz
Neue Signalisation
Beginn der Zone mit Geschwindigkeitsbeschränkung 30 (2.59.1)
Rückseite mit Signal Ende der Zone mit Geschwindigkeitsbeschränkung 30 (2.59.2)
- Hausmattrain 2, ab Einmündung Schützenmattweg
- Stationsstrasse, Einmündung Hausmattrain
- Rötzmattweg 115, Richtung Sportstrasse
- Sportstrasse (Seite Flugfeld), vor Einmündung in den Rötzmattweg
- Bornfeldstrasse, vor Einmündung in den Rötzmattweg
- Erlimattweg, ab Einmündung Bogenrain
- Bogenrain, ab Siedlungsgebiet
- Ruttigerweg, ab Boningerstrasse
Verbot für Motorwagen und Motorräder (2.13) mit dem Zusatz «Ausgenommen Zubrin-gerdienst»
- Bogenrain, ab Einmündung Erlimattweg
- Bogenrain, ab Gemeindegrenze Wangen b. Olten
Ergänzung zu bestehender Signalisation
Einfahrt verboten (2.02) mit dem Zusatz «Ausgenommen» und dem Signet Fahrrad (Z.5)
- Hinterer Steinacker, ab Liegenschaft Nr. 5
Einbahnstrasse mit Gegenverkehr von Radfahrern (4.08.1)
- Hinterer Steinacker, ab Liegenschaft Nr. 5
Aufgehobene Signalisation
Stop (3.01) mit entsprechender Bodenmarkierung
- Stationsstrasse, Einmündung in den Hausmattrain
Kein Vortritt (3.02) mit entsprechender Bodenmarkierung
- Sportstrasse, vor Einmündung in den Rötzmattweg
- Bornfeldstrasse, vor Einmündung
Einbahnstrasse (4.08)
- Im Kleinholz 1, Richtung Im Kleinholz 35
Einfahrt verboten ( 2.02)
- Im Kleinholz 35, Richtung Im Kleinholz 1
Fustlig- / Wilerfeld
Aufgehobene Signalisation
Einbahnstrasse (4.08)
- Pestalozzistrasse, ab Einmündung Riggenbachstrasse
- Maienstrasse, ab Einmündung Sälistrasse
- Reiserstrasse, ab Einmündung Riggenbachstrasse, Fahrtrichtung Sälistrasse
Einfahrt verboten ( 2.02)
- Pestalozzistrasse, ab Einmündung Sälistrasse
- Maienstrasse, ab Einmündung Riggenbachstrasse
- Reiserstrasse, ab Einmündung Sälistrasse, Fahrtrichtung Riggenbachstrasse
Der Signalisationsplan des Ingenieurbüro Frey, Strub AG, Olten vom 27.03.2005 ist integrie-render Bestandteil der Verfügung.
3. Die Verkehrsmassnahmen sind mit Rechtsmittelbelehrung in der Oltner Tagespresse zu
publizieren (Art. 107, Abs. 2 SSV)
4. Gegen diese Verkehrsmassnahmen kann innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung beim
Departement des Innern des Kantons Solothurn, Amt für öffentliche Sicherheit, Abteilung
Verkehrsmassnahmen, Beschwerde eingereicht werden.
5. Der Beschluss des Stadtrates tritt nach der Verfügung durch die Stadtpolizei mit der
Signalisation in Kraft.
6. Die Direktion öffentliche Sicherheit wird in Koordination mit der Baudirektion I und der Baudirektion ll mit dem Vollzug beauftragt.