Inhalt
Gösgerstrasse, Kostenstand Sanierung Uferweg, Vereinbarung mit Kanton Solothurn/Genehmigung
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 24. Februar 2014
- Beschreibung
- Ausgangslage
Der desolate Zustand des Uferweges zwischen der Gösgerstrasse und der Aare machte eine Sanierung unumgänglich. Am 24. Juni 2010 hat das Parlament dem Projekt und dem zugehörigen Kredit zugestimmt.
In der Parlamentsvorlage wurde eine Kostenbeteiligung durch den Kanton in Aussicht gestellt. In der GPK wurde der Hoffnung Ausdruck gegeben, dass sich der Kanton auch tatsächlich beteiligt.
Der Regierungsrat hat am 5. Dezember 2011 das Gesuch um Beteiligung an den Kosten der Gesamtsanierung genehmigt. Dies mit dem Vorbehalt, dass das Amt für Verkehr und Tiefbau Solothurn mit der Einwohnergemeinde, vor Auszahlung des Beitrages, eine Vereinbarung betreffend Bau, Finanzierung, Unterhalt und Eigentumsverhältnisse abgeschlossen hat. Diese Vereinbarung liegt nun vor und soll genehmigt werden.
Zusätzlich hat die Stadt Olten ein Gesuch im Rahmen des Agglomerationsprogramms beim Kanton, zu Händen des Bundes, eingereicht. Auch dieses wurde genehmigt.
Orientierung über die Kosten und Beiträge
Zwischenzeitlich wurden die Bauarbeiten ausgeführt, der Weg eingeweiht und der Bevölkerung übergeben. Die Rückmeldungen sind durchwegs positiv.
Es ergeben sich nun folgende tatsächliche Kosten im Vergleich zum Kostenvoranschlag im Parlamentsbeschluss:
Parlamentsvorlage Tatsächliche
Kosten
Baukostenkredit CHF 1'860'000.00 CHF 869'970.10
Mehrwertsteuer CHF 155'000.00 CHF 69'597.60
Total CHF 2'015'000.00 CHF 939'567.70
Agglo-Programm nicht vorgesehen CHF 375'827.10 40.000 % bereits im Jan. 2014
z.G. Konto Nr. 330.661.005 ausbezahlt
Anteil Kanton Zusage RRB 5.11.12 CHF 201'959.95 35.825 % (*1)
z.G. Konto Nr. 330.661.005 in Rechnung gestellt
verbleibende Netto-Kosten der Stadt Olten CHF 361'780.65
*1 : nach Abzug des Bundesbeitrages
Die effektiven Baukosten sind so tief, weil ein Bauunternehmer eine günstige Offerte eingereicht und auch den Zuschlag erhalten hat. Zusätzlich wurden günstigere Baugrundverhältnisse angetroffen. Das Wetter hat ebenfalls zum positiven Ergebnis beigetragen.
Da die Stadt Olten beim Aggloprogramm die Kosten nach dem Kostenvoranschlag eingereicht hat und dies nicht ausgeschöpft wurde, saniert der Kanton nun die Fortsetzung des Uferweges (Trottoir entlang der Gösgerstrasse beim Aareknie) ebenfalls unter dem Aggloprogramm. Hiervon profitieren Kanton und Gemeinde (Gemeindebeitrag) zusammen, da der Bund wiederum 40 % Beiträge leistet.
Vereinbarung mit dem Kanton Solothurn
Vor der Auszahlung des Kantonsbeitrages muss das Amt für Verkehr und Tiefbau gemäss Beschluss des Regierungsrates eine Vereinbarung zur Klärung der Eigentumsverhältnisse und zukünftigen Zuständigkeiten abschliessen.
Die Stadt Olten bleibt auch in Zukunft allein verantwortlich für den Uferweg auf der Parzelle der Stadt Olten. Es ändert sich durch die Vereinbarung nichts. Der Kanton beteiligt sich einmalig an den dargestellten Sanierungskosten.
Beschluss:
1. Die Vereinbarung zwischen dem Staat Solothurn und der Einwohnergemeinde der Stadt Olten betreffend "Bau, Finanzierung, Unterhalt und Eigentumsverhältnisse des Agglomerationsprogramms AareLand, Radwegmassnahme Kreis II Olten, Gösgerstrasse/Süfzgerallee, Abschnitt Trimbacherbrücke bis Hauensteinbrücke SBB, Gesamtsanierung des Uferwegs (Etappen 4 bis 6)" wird genehmigt.
2. Die Baudirektion wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
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