Inhalt
Änderung Gestaltungsplan Alters- und Pfelgeheim Stadtpark/Freigabe zur Planauflage
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 24. Februar 2014
- Beschreibung
- Ausgangslage
Das Alters- und Pflegeheim Stadtpark entspricht in vielen Teilen nicht mehr den heutigen Wohn- und Pflegebedürfnissen, vor allem aber erfüllt die bestehende Infrastruktur wichtige behördliche Auflagen / Vorgaben des Amtes für soziale Sicherheit Kanton Solothurn nicht mehr. Geplant sind insbesondere eine Erweiterung des Raumangebotes. Während der Umbauphase in den Jahren 2014 / 2015 soll das Heim temporär in die ehemalige Klinik Allerheiligenberg disloziert werden.
Das Alters- und Pflegeheim Stadtpark ist vor dreissig Jahren gemäss einem noch heute rechtskräftigen Gestaltungsplan aus dem Jahr 1979 (RRB Nr. 5808) gebaut worden. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen der vorgesehenen Erweiterungen zu schaffen, ist der bestehende Gestaltungsplan zu ändern.
Das Alters- und Pflegeheim Stadtpark befindet sich in der Zone für Öffentliche Bauten. Die Genossenschaft Alters- und Pflegeheim Stadtpark Olten veranstaltete in den Jahren 1978 / 79 einen Projektwettbewerb für den Neubau eines Alters- und Pflegeheimes. Mit dem 1. Rang und dem Auftrag zur Weiterbearbeitung wurde damals das Büro Architektengruppe Olten ausgezeichnet.
Das Projekt
Für die Baudirektion ist es eine Voraussetzung, dass die geplante Erweiterung bzw. Sanierung den damaligen Grundsätzen und der architektonischen Qualität des Wettbewerb-Siegerprojektes gerecht wird. Angesichts dieser Ausgangslage verlangte die Baudirektion zur Beurteilung mehrere (Erweiterungs-) Varianten vorzulegen.
Die Erweiterungsmöglichkeiten in Form von Auf- und Anbauten wurden mit verschiedenen Varianten eingehend geprüft. Die möglichen Aufstockungsvarianten wurden aus diversen Gründen (Statik, Wohnqualität, Erdbebensicherheit, Widerstand aus der Nachbarschaft) verworfen. Im Vergleich mehrerer Anbauarianten stellt die Variante «Terrasse im Stadtpark» eine städtebaulich gute Lösung dar und hilft die zukünftigen Betriebsabläufe zu verbessern.
Die Neubaufläche wird als ein zusammenhängendes Untergeschoss, parallel zum heutigen Trakt mit Alterswohnungen, angeordnet. Es entsteht eine zusammenhängende Dachfläche, welche als grosse Terrasse für Aufenthalt und Restaurant – mit freiem Blick in den Stadtpark – genutzt werden kann.
Der angestrebte fliessende Übergang der Freiräume von Stadtpark zum Altersheimareal sowie die Gestaltung des Terrassenbereiches sind im 2-teiligen Grün- und Freiraumkonzept richtungsweisend dargestellt und stellen die Grundlage für die Beurteilung der Freiraumgestaltung im Baugesuchsverfahren dar.
Aus Sicht der Baudirektion handelt es sich bei der Projektvariante «Terrasse im Stadtpark» um ein schlüssiges Konzept.
Kantonale Vorprüfung
Das kantonale Amt für Raumplanung hat das Planwerk geprüft und beurteilt das Projekt mit Brief vom 16. Dezember 2013, unter Vorbehalt von geringfügigen Ergänzungen hauptsäch-
lich die Plandarstellung betreffend, als recht- und zweckmässig. Die Ergänzungen sind in das vorliegende Planwerk eingeflossen.
Baukommission
Die Baukommission hat sich mehrmals mit dem Projekt beschäftigt. In der abschliessenden Sitzung vom 10. Februar 2013 beschliesst die Baukommission, dem Stadtrat – unter Vorbehalt von kleineren Nachbesserungen im Planwerk – die «Änderung Gestaltungsplan Alters- und Pflegeheim Stadtpark» zur Planauflage freizugeben. Die Nachbesserungen sind im vorliegenden Planwerk berücksichtigt.
Beschluss:
1. Die «Änderung Gestaltungsplan Alters- und Pflegeheim Stadtpark, RRB Nr. 5808/1979» wird zur Planauflage freigegeben.
2. Die Baudirektion wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
Datum | Sitzung |
---|