Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 20. August 2001 beschlossen:
Stadtrat, Direktionszuteilungen und Stellvertretungen/Genehmigung Die neue Gemeindeordnung ist am 28. September 2000 vom Stimmvolk beschlossen worden. Gestützt auf Art. 77 der neuen Gemeindeordnung trat diese nach Annahme durch die Stimmberechtigten und nach erfolgter Genehmigung durch den Regierungsrat am 1. Juli 2001 in Kraft. Gemäss Art. 23 lit. g Gemeindeordnung genehmigt das Gemeindeparlament die Direktionszuteilung im Stadtrat. Ferner ist auch die Stellvertretung zu regeln.
Aufgrund der Wahlwiederholung musste - mit Parlamentsbeschluss vom 28. Juni - die Direktionszuteilung im bisherigen Stadtrat und damit provisorisch vorgenommen werden, da der neue Stadtrat sein Amt nicht wie vorgesehen per 1. Juli 2001 antreten konnte. Die definitive Direktionszuteilung muss nun ebenfalls dem Gemeindeparlament zum Beschluss unterbreitet werden. Sie tritt per 1. Oktober 2001 in Kraft.
Der Stadtrat schlägt dem Gemeindeparlament einvernehmlich folgende Direktionszuteilung vor:
- Zingg Ernst: Präsidium (Stv.: Tiefbau, Umwelt und Entsorgung)
- Forster Silvia: Hochbau und Planung (Stv.: Präsidium)
- Wey Martin: Tiefbau, Umwelt und Entsorgung (Stv.: Hochbau und Planung)
- Plüss Gabriele: Finanzen und Informatik (Stv.: Soziales)
- Rudolf von Rohr René: Bildung und Sport (Stv.: Öffentliche Sicherheit)
- Rauber Doris: Öffentliche Sicherheit (Stv.: Bildung und Sport)
- Schafer Peter: Soziales (Stv.: Finanzen und Informatik)
Beschluss: - Den vorstehenden Direktionszuteilungen mit Stellvertretungen wird zugestimmt.
- Der Stadtrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
----------------------------------------------------------------------------------------------------
Innere Baslerstrasse, Busspur, Verkehrsmassnahmen und Nachtragskredit/Genehmigung - Ausgangslage
Bei starkem Verkehrsaufkommen werden die Linienbusse, welche vom Stadtzentrum über die Baslerstrasse Richtung Bahnhof verkehren, durch den Individualverkehr behindert, was zu unerwünschten Verspätungen führt.
Aufgrund der innerstädtischen Verkehrssituation und zur Optimierung des öffentlichen Verkehrs wurde auf Begehren der Busbetriebe Olten-Gösgen-Gäu (BOGG) eine Machbarkeitsstudie betr. Überprüfung der Buslinienführung im Bereich der inneren Baslerstrasse in Auftrag gegeben. Dabei wurden verschiedene Varianten der Linienführung untersucht, insbesondere der Einbezug der Römerstasse. Fahrversuche Ende Mai 2001 haben jedoch ergeben, dass sich beim Abbiegen der Fahrzeuge Schwierigkeiten ergeben. Zudem wäre neben der Aufhebung der Parkierung an der Römerstrasse für den Verkehr von Richtung Aarequai vor der Einmündung in die Baslerstrasse eine Ampel zur Freihaltung der Spur für den Bus einzurichten. Trotz dieser Ampel würde das Problem bestehen bleiben, dass sich der Raum zwischen Ampel und Einmündung nur dann entleeren könnte, wenn der Verkehr auf der Baslerstrasse, insbesondere aber der Rückstau aus der Handelshofkreuzung dies erlauben würde. Gestützt auf diese Erkenntnisse soll nach Absprache mit der Projekt- und Fachgruppe "Verkehrskonzept Olten" auf eine Neuführung des Öffentlichen Verkehrs durch die Römerstrasse verzichtet werden. Anstelle dieser Massnahme soll auf der ganzen Länge der inneren Baslerstrasse, zwischen der Einmündung Mühlegasse und Handelshofkreuzung eine Busspur gezeichnet werden, welche auch dem Zweiradverkehr dient. Als Folge davon ergeben sich eine Vielzahl von Sekundäreffekten mit durchwegs positiven Auswirkungen. Zu beachten bleibt auch die Möglichkeit der Finanzierung im Zusammenhang mit der Sanierung der zweiten Belchentunnel-Röhre und dem zu erwartenden Verkehrsaufkommen im Zuge dieser Sanierung.
2. Realisierung der Busspur
Wie in der Ausgangslage dargelegt, soll auf der inneren Baslerstrasse, von der Mühlegasse bis zur Handelshofkreuzung, eine Busspur mit Einbezug des Zweiradverkehrs erstellt werden. Damit die minimalen Fahrspuren von jeweils 3 Metern (eine Spur Bus/Velo, eine Spur Individualverkehr/Bus und eine Spur Individualverkehr) realisiert werden können, muss die Strassenbreite zu Lasten der Gehwegflächen gemäss Plan (bei den Akten) zwischen 50-65 cm verbreitert werden. Die Verbreiterung der Strasse erfolgt ausschliesslich auf der Westseite. Eine kleine Anpassung ist zusätzliche auf der Ostseite vor dem Einlenker "Römerstrasse" notwendig. Die Güterumschlagplätze vor den Liegenschaften Baslerstrasse 15 bis 23 können weiterhin genutzt und sollen neu bewirtschaftet werden. Der Behindertenparkplatz vor der Liegenschaft 15 wird auf den Munzingerplatz verlegt.
3. Honorar und Baukosten
Strassenbauarbeiten
- Installation Fr. 6'800.-
- Abschlüsse und Pflästerungen Fr. 46'500.-
- Belagsarbeiten Fr. 42'200.-
- Entwässerungen Fr. 3'500.- Fr. 99'000.-
Signalisation und Markierung
- Parkgebührenautomat Fr. 5'500.-
- Strassensignale Fr. 1'500.-
- Markierung (bauseits) Fr. -.- Fr. 7'000.-
Projekt und Bauleitung
- Projekt Fr. 6'000.-
- Submission Fr. 1'700.-
- Bauleitung Fr. 10'000.-
- Nebenkosten (Helios) Fr. 500.- Fr. 18'200.-
Unvorhergesehenes (ca. 7%) Fr. 8'200.-
Mehrwertsteuer (7.6%) Fr. 9'600.-
TOTAL Kosten Fr. 142'000.-
4. Ausführungstermin und Bauzeit
Mit den Bauarbeiten kann Anfang Oktober 2001 begonnen werden. Der Abschluss der Bauarbeiten erfolgt nach einer Bauzeit von 14 Arbeitstagen Ende Oktober 2001.
5. Finanzielle Auswirkungen
Da kein entsprechender Kredit vorhanden ist, muss ein Nachtragskredit für die Projektierung und Bauausführung betr. Realisierung der Busspur in der Höhe von 142'000 Franken zu Gunsten der Investitionsrechnung, Konto Nr. 620.501.86, Innere Baslerstrasse, Bussspur, bewilligt werden. Im Gegenzug kann beim Konto 710.501.82 (Reiserstrasse, Abschnitt Käppelistrasse-Bachweg) der Investitionsrechnung mit einem vorgesehenen Ausgabebetrag von Fr. 300'000.-- für das Jahr 2001 eine Reduktion von Fr. 142'000.- vorgenommen werden, d.h. es erfolgt eine entsprechende Sperrung dieses Betrages. Somit kann der erforderliche Nachtragskredit von Fr. 142'000.- ohne Mehrbelastung des Budgets 2001 bewilligt werden.
6. Beurteilung aus der Sicht der Stadtpolizei und vorgeschlagene Verkehrsmassnahmen
Zur Zeit werden die Busse, welche aus der inneren Baslerstrasse (Teilstück Mühlegasse Handelshofkreuzung) herkommend in Richtung Bahnhof fahren wollen, durch die eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtpolizei auf der Handelshofkreuzung bei der Durchfahrt bevorzugt. Als direkte Folge dieser Bevorzugung benützen zahlreiche Verkehrsteilnehmer-/innen, welche aus Richtung Wangen kommen und auf der Transitspur über die Bahnhofbrücke auf die rechte Aareseite gelangen wollen, die Busrouten (Solothurnerstrasse/Kirchgasse/innere Baslerstrasse) in der Innenstadt dazu, den täglichen Stau auf den Hauptachsen (Basisnetz) zu umgehen und von der Busbevorzugung auf dem Handelshof zu profitieren. Um den Bus, welcher aus der inneren Baslerstrasse herkommend in Richtung Bahnhof fahren will, überhaupt bevorzugen zu können, muss jeweils auch der motorisierte Individualverkehr fahren können. Da dies schon seit Jahren so ist, benützen immer mehr Fahrzeuglenker-/innen diese innerstädtische Linie während den Hauptverkehrszeiten (11.30 bis 12.30 Uhr / 13.00 - 14.00 Uhr / 16.00 - 19.00 Uhr) als eigentliche Transitroute.
Mit der ab 03. September 2001 beginnenden Sanierung des Belchentunnels auf der A2 und dem damit verbundenen Ausweichverkehr, ist mit einer weiteren Zunahme des Verkehrsvolumens zu rechnen. Damit wird auch ein höheres Verkehrsaufkommen in der Innenstadt zu erwarten sein. Als Folge davon wird die Einhaltung des Fahrplans für die BOGG immer schwieriger werden. Gerade aber von dieser Einhaltung hängt in hohem Mass die Attraktivität des öffentlichen Verkehrs ab. Mit Blick auf die Erreichbarkeit des Einkaufstandorts Olten mit öffentlichen Verkehrsmitteln drängt sich auch aus dieser Sicht eine Lösung der Verkehrsfrage auf.
Durch die Anwohnerschaft der Kirchgasse, Mühlegasse und der inneren Baslerstrasse gingen wiederholt Klagen über Lärmbelästigungen (nachts) durch den motorisierten Fahrzeugverkehr bei der Stadtpolizei ein. Dabei fahren die meist jüngeren Fahrzeuglenker/-innen durch die innere Baslerstrasse. Mit der Schaffung einer Busspur wird ein Teil der bestehenden Fahrbahn für diese Fahrzeuglenker/-innen nicht mehr benutzbar gemacht. Damit verliert die Baslerstrasse für diese Fahrzeuglenker/-innen einen Teil der Attraktivität.
Um den Bussen die notwendige Priorität einzuräumen und gleichzeitig den Transitverkehr durch die Innenstadt zu unterbinden, drängt sich daher die Schaffung einer Busspur auf. Da auf den Strassen der Stadt Olten bereits Busspuren bestehen und die Stadtpolizei damit Erfahrungen in Bezug auf die Busspur sammeln konnte, erachtet die Stapo sowohl die Markierung als auch die Signalisation als notwendig. Dies, weil mit einer blossen Markierung die Busspur bei schlechter Sicht (Regen und Schnee) nicht sichtbar genug ist und somit gegenüber den anderen Verkehrsteilnehmern/-innen bei zweifelhafter Witterung nicht durchgesetzt werden kann. Auch um eine einheitliche Handhabung der Busspuren auf den Strassen der Stadt Olten zu erreichen, drängt sich auch für die innere Baslerstrasse diese Lösung auf. Gemäss Art. 34 Ziffern 1, 2 sowie Art. 74 Ziffer 4 der Signalisationsverordnung (SSV) vom 05.09.1979 dürfen markierte und/oder signalisierte Busspuren nur von Bussen im öffentlichen Linienverkehr benützt werden. Auf Zusatztafeln vermerkte Ausnahmen bleiben vorbehalten. Andere Fahrzeuge dürfen die Busspuren nicht benützen. Da bereits auf den anderen Busspuren der Zweiradverkehr (Motorfahrräder und Fahrräder) auf den Zusatztafeln vermerkt und damit gestattet ist und sowohl von Seiten der Polizei als auch der BOGG als Benützerin dieser Busspuren keine Bedenken für diese Lösung bestehen, wird auch in der inneren Baslerstrasse diese Ausnahmeregelung als richtig erachtet. Gemäss SSV Art. 74, Ziff. 4 können Busspuren sowohl mit ununterbrochenen als auch mit unterbrochenen gelben Linien markiert werden. Dabei dürfen die Busspuren durch andere Fahrzeuge zum überqueren (z.B. zum Abbiegen) nur befahren werden, wenn gelbe unterbrochene Linien markiert worden sind. Da an der inneren Baslerstrasse zahlreiche Geschäfte ansässig sind und die Warenanlieferung über die innere Baslerstrasse erfolgt, ist die Busspur mit gelben unterbrochenen Linien zu markieren. Es entspricht der Praxis der BOGG und der Stadtpolizei, dass für den Güterumschlag (Warenanlieferung, Handwerker, Wohnungsumzüge etc.) in den verkehrsarmen Zeiten Fahrzeuge auf der Busspur abgestellt werden dürfen.
Dieses Vorgehen ist mit der Fahrdienstleitung der BOGG abgesprochen. Mit den von der Baudirektion II vorgesehenen baulichen Massnahmen können die notwendigen Fahrbahn-breiten eingehalten werden.
Zusammenfassend erachten die Baudirektion II und die Direktion Öffentliche Sicherheit die vorgesehene Busspur als dringend notwendig und beantragen, in der Baslerstrasse (Teilstück Mühlegasse / Handelshofkreuzung) eine Busspur (2.64 und 6.08) mit dem Zusatz "Fahrräder und Mofa gestattet" zu markieren und signalisieren.
Beschluss: I.
- Dem Bauprojekt für die Erstellung der Busspur im Teilbereich der inneren Baslerstrasse von der Mühlegasse bis zur Handelshofkreuzung gemäss Situationsplan Nr. IB-1 vom 9.8.2001 des Ingenieurbüros Ernst Pfister AG wird zugestimmt.
- Der Nachtragskredit für die Projektierung und Bauausführung betr. Realisierung der Busspur in der Höhe von 142'000 Franken wird zu Gunsten der Investitionsrechnung, Konto Nr. 620.501.86, Innere Baslerstrasse, Bussspur, bewilligt.
- Der bewilligte Kredit in der Investitionsrechnung 2001, Konto Nr. 710.501.82 von Fr. 300'000.- wird um Fr. 142'000.- reduziert.
- Die Direktion Tiefbau, Umwelt und Entsorgung sowie die Direktion Öffentliche Sicherheit werden dem Vollzug sowie mit der Geltendmachung allfälliger Beiträge beim Kanton im Zusammenhang mit der Sanierung des Belchentunnels und dessen Folgen beauftragt.
II.
Gestützt auf Art. 3 des Bundesgesetz über den Strassenverkehr (SVG) und der Änderung der Kantonalen Verordnung über den Strassenverkehr, RRB vom 08. März 1994/Inkrafttreten 01. Juli 1994, wird folgende Verkehrsmassnahme beschlossen:
- Busfahrbahn (2.64 und 6.08)
Baslerstrasse (Teilstück Mühlegasse / Handelshofkreuzung) mit dem Zusatz "Motorfahrräder und Fahrräder gestattet".
2. Gestützt auf den Beschluss des Gemeindeparlamentes vom 16. Februar 1995, wird die Erweiterung der Gebührenpflicht für die Güterumschlagplätze vor den Liegenschaften Baslerstrasse 15 bis 23 und die beiden Güterumschlagplätze beim Handelshof (Höhe Gebäude UBS) durch den Stadtrat genehmigt. Die maximale Parkzeit beträgt 30 Minuten (15 Minuten Gratis) und der Tarif beträgt Fr. 1.- /30 Minuten.
3. Der Gehbehinderten-Parkplatz vor der Liegenschaft Baslerstrasse 15 wird aufgehoben.
4. Auf dem Munzingerplatz (Seite Stadtkirche), unmittelbar bei der Verzweigung Konradstrasse, werden zwei Parkfelder der allgemeinen öffentlichen Nutzung entzogen.
5. An dieser Stelle werden zwei Gehbehinderten-Parkplätze gemäss Art. 65, Abs 5 SSV, markiert (6.23) und signalisiert (5.14).
6. Die Signalisation ist mit Rechtsmittelbelehrung in der Oltner Tagespresse zu publizieren (Art. 107, Abs. 2 SSV).
7. Gegen diese Verkehrsmassnahme kann innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung beim Departement des Innern des Kantons Solothurn, Amt für Öffentliche Sicherheit, Beschwerde erhoben werden.
8. Der Beschluss des Stadtrates tritt, vorbehältlich allfälliger Einsprachen, nach Ablauf der Beschwerdefrist und mit Verfügung der Stadtpolizei in Kraft.
9. Die Baudirektion II und die Direktion Öffentliche Sicherheit werden mit dem Vollzug beauftragt.
----------------------------------------------------------------------------------------------------
Stadtpolizei, Wiederbesetzung Stelle Verkehrsdienst/Genehmigung Per Ende August hat bei der Stadtpolizei eine Verkehrsdienstmitarbeiterin mit einem 50-%- Pensum gekündigt. In Anlehnung an die Zielsetzungen des Leitbildes der Stadtpolizei und um dem Sicherheitsbedürfnis der Einwohner/innen von Olten durch eine gezielte Polizeipräsenz - insbesondere auch im Verkehrsbereich - Rechnung zu tragen, ist es unumgänglich, diesen Abgang wieder zu besetzen. Nicht zuletzt im Hinblick auf die Sanierung des Belchen-Tunnels ist die Komplettierung der Verkehrsdienstmitarbeiter/innen zwingend. Die Ausschreibung der Stelle soll demnächst publiziert werden. Die Anstellung eines/er neuen Verkehrsdienst-mitarbeiters/in mit einem 50% Pensum soll per 01.01.2002 erfolgen. Die interne Ausbildung von einem Monat kann so gleichzeitig mit einer neuen 100-%-Stelle erfolgen, danach ist der Bestand des Verkehrsdienstmitarbeiter-Teams wieder sichergestellt.
Beschluss: - Die Stelle eines/er Verkehrsdienstmitarbeiters/in mit einem 50-%-Pensum wird zur Wiederbesetzung per 01.01.2002 ausgeschrieben.
- Die Direktion Öffentliche Sicherheit wird mit dem Vollzug beauftragt.
----------------------------------------------------------------------------------------------------
KMU Plakativ, Riehen, Bewilligungsgesuch für Plakatwerbestelle Hauptpost/Genehmigung Mit Schreiben vom 03. Juli 2001 stellte die Firma KMU Plakativ, Schmiedgasse 10 in 4125 Riehen an die städtische Bauverwaltung das Gesuch, ein Plakatwechseldisplay, Format B4 (110 x 163 x 15 cm) im Windfang beim Haupteingang zum Postamt Olten I (Hauptpost) installieren zu dürfen. Die Einwilligung der Grundeigentümerin, Schweizerische Post, Immobilien Region Mitte, lag den Gesuchsunterlagen in schriftlicher Form bei, wie auch eine Fotomontage, in welcher die geplante Platzierung der Werbestelle festgehalten wird.
Die Zuständigkeit für die Behandlung von Reklamegesuchen obliegt seit dem 1. Januar 1997, infolge Änderung der kantonalen Bauverordnung, der örtlichen Baubehörde. In Olten wird jedoch die bisherige Praxis, die eingehenden Reklamegesuche durch die Stadtpolizei unter Beizug der städtischen Baubehörde und des Kreisbauamtes II, letzteres bei Gesuchen entlang von Staatsstrassen, bearbeiten zu lassen beibehalten, da sich diese Vorgehensweise bisher bestens bewährt hat.
Nach Prüfung des Gesuchs empfehlen Baubehörde sowie Kreisbauamt und Stadtpolizei die Bewilligung der Werbestelle. Sogenannte Plakatwechsler sind zwar gemäss Art. 96 Signalisationsverordnung im Bereich von öffentlichen Strassen nicht gestattet, weshalb man diese Art von Werbung ausschliesslich im Innern von Gebäuden findet. Der vorgesehene Standort beim Eingang zur Hauptpost gibt jedoch gemäss Stellungnahme der Prüfinstanzen zu keinen Bedenken bezüglich Einschränkungen auf die Verkehrssicherheit Anlass.
Die Polizeikommission hiess an der Sitzung vom 13. August 2001 den vorliegenden Antrag ebenfalls gut.
Beschluss: - Dem Gesuch der KMU Plakativ, Schmiedgasse 10, 4125 Riehen, für die Platzierung eines Wechseldisplays Format B4 im Windfang des Postamtes Olten I, Hauptpost, Bahnhofquai 12, wird entsprochen.
- Mit dem Vollzug werden die Direktionen Bau II und Öffentliche Sicherheit beauftragt.