Inhalt
Kilbi/Verlängerung Betriebszeiten und Gebührenanpassung
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 23. Dezember 2013
- Beschreibung
- Ausgangslage
Traditionsgemäss findet die Oltner Kilbi jeweils am 2. Wochenende im August statt. Sie beginnt am Samstag um 16.00 Uhr, eine Stunde vor dem offiziellen Ladenschluss, und endet am Montag um 23.00 Uhr. Seit Jahren schon ist es ein Thema von Kilbischaustellern, Kilbimarktfahrern und Kilbibesuchern, die Kilbi bereits am Freitag, also einen Tag früher als bis anhin, zu eröffnen.
Der Schausteller-Verband-Schweiz stellte am 18. September 2013 diesbezüglich einen Antrag mit der Begründung, dass die Öffnungszeiten dem gesellschaftlichen Wandel anzupassen seien. Weiter lässt der Verband wissen, dass die Kilbibahnen bereits am Freitagabend für den Betrieb bereit wären. Vorgesehen wäre, als Empfehlung, dass der Spielbetrieb und Kilbimarkt bereits Freitag ab 18.00 Uhr beginnen würde. Die Öffnungszeiten wären dem Samstag gleichzustellen, was bedeutete, dass die Schaustellerbahnen und der Kilbimarkt bis 00.30 Uhr betrieben werden könnten. Die Polizeistunde würde, ebenfalls wie am Samstag, aufgehoben. Für diese Erweiterung der Kilbidauer von drei auf vier Tage wären die Gebühren für die Schaustellerbetriebe anzupassen.
Zum ersten Mal in diesem Jahr hat die Kilbi in Hägendorf bereits am Freitag den Kilbibetrieb eröffnet. Vom Organisator der Hägendorfer Kilbi, Hr. Leupi, konnte in Erfahrung gebracht werden, dass nur positive Erkenntnisse als Feedback zu verzeichnen seien und die frühere Eröffnung beibehalten werden soll.
Erwägungen
Die Oltner Kilbi gilt als einer der grössten und bedeutensten Anlässe dieser Art in der Schweiz. Entsprechend gross ist der Besucherzuspruch. Die grosse Bedeutung der Kilbi für die Stadt Olten und die Agglomeration ist unbestritten. Eine Verlängerung der Kilbidauer auf 4 Tage ist gemäss Auffassung der Verantwortlichen gerechtfertigt. Für die betroffene Anwohnerschaft besteht nach Meinung der Verantwortlichen eine zusätzliche, aber ertragbare Lärm- und Immissionsbelästigung. Die gesteigerte Nachfrage um einen längeren Kilbibetrieb zeigt auf, dass Bedarf besteht, innovativen und modernen Schaustellern und Kilbibahnbetreibern, in der Stadt Olten auch zukünftig attraktive Rahmenbedingungen für diesen Grossanlass zu bieten.
Nachdem der Stadtrat dieses Jahr bereits den Öffnungszeiten der Aussenwirtschaften in der Winterzeit zugestimmt und dadurch einem Anliegen nachgekommen ist, welches zeitgemäss und den Bedürfnissen angepasst ist, sollte die Verlängerung des Kilbibetriebs ebenfalls ermöglicht werden.
Finanzielle Auswirkungen
Der zusätzliche Betriebstag für Schausteller und Marktfahrer soll mit einer Gebührenerhöhung einhergehen.
Die Schausteller- und Marktplatz-Gebühren sind im Gebührenreglement SR 711 enthalten. Die Einnahmen der Kilbi- und Marktgebühren im Jahr 2013 stellen sich wie folgt dar:
Schausteller-Platzgebühren Markt-Platzgebühren Total Gebühreneinnahmen
CHF 61‘190.00 CHF19‘200.00 CHF 80‘390.00
Nebst den Platzgebühren und den Energiekosten fallen den Schaustellern und Restaurationsbetrieben zusätzlich Anschlussgebühren für die Energie- und teilweise Wasserversorgung an. Die Anschlussgebühren durch die a.en. sind gemäss Aussagen der Schausteller seit Jahren vergleichsweise sehr hoch.
Auf Grund der heutigen Gegebenheiten und unter Berücksichtigung, dass Olten weiterhin sehr attraktive Kilbi-Geschäfte erhalten wird, schlagen der Kilbiverantwortlichen und die Direktion dem Stadtrat eine generelle Erhöhung der Gebühren um 10% für die Schausteller vor. Zusätzlich wird eine Erhöhung der Gebühren um weiter 10% infolge der verlängerten Betriebsdauer (ab Freitag 1800 Uhr) beantragt. Insgesamt würden die Gebühren für die Schausteller demzufolge um 20% erhöht.
Die Gebührenanpassung der Markt-Platzgebühren wird im Rahmen der Überprüfung des Gebührenreglementes angepasst. Es sind dabei Erhöhungen von mind. 20% in die Gebührenordnung aufgenommen worden. In Anbetracht der Tatsache, dass der Kilbibetrieb am Freitag erst ab 1800 Uhr beginnt und nicht davon ausgegangen werden kann, dass sich wegen der verlängerten Betriebszeiten auch die Einnahmen dementsprechend erhöhen werden, scheint diese Erhöhung der Schausteller- und Markt-Platzgebühren als angepasst und vertretbar.
Die Mehreinnahmen nach der vorgeschlagenen Platzgebührenerhöhung und Ausdehnung der Betriebszeiten würden sich bei gleichbleibender Belegung und Bewirtschaftung wie folgt ergeben:
Schausteller-Platzgebühren Markt-Platzgebühren Total Gebühreneinnahmen
CHF 12‘200.00 CHF3‘800.00 CHF 16‘000.00
Beschluss:
1. Die Betriebszeiten für die Kilbi 2014 werden auf den Vortag, Freitag, ab 18.00–00.30 Uhr ergänzt. Einhergehend wird die Polizeistunde analog dem Kilbi-Samstag aufgehoben. Die übrigen Betriebszeiten bleiben unverändert, Samstag ab 16.00 und an den übrigen Tagen um 11.00 Uhr. Sie endet am Samstag um 00.30 Uhr und den übrigen Tagen um 23.00 Uhr. Für Kilbiwirtschaften gilt der offizielle Wirtschaftsschluss.
2. Die Schaustellergebühren werden grundsätzlich um 10% und für den zusätzlichen Betriebsabend Freitag um weitere 10%, insgesamt um 20% erhöht.
3. Die Direktion Öffentliche Sicherheit wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
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