Inhalt
Generelle Wasserversorgungsplanung (GWP)/Freigabe zur öffentlichen Planuflage
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 23. Dezember 2013
- Beschreibung
- Ausgangslage
Der Stadtrat als Exekutive ist Planungsbehörde der Stadt Olten. In dieser Funktion erlässt er die Nutzungspläne der räumlichen Ordnung der Gemeinde, in welcher parzellenscharf auch die Rechte und Pflichten wie auch entstehende Kosten geregelt werden.
Nach der Ortsplanung und der Generellen Entwässerungsplanung (GEP) steht nun die Generelle Wasserversorgungsplanung (GWP) vor der öffentlichen Planauflage. Der Stadtrat hat die Planauflage wie auch die spätere Genehmigung formell zu beschliessen.
Die Städtischen Betriebe Olten (sbo) und dadurch die a.en betreiben im Auftrag der Stadt Olten die Wasserversorgung. Die Rechtsgrundlage für die Erstellung der notwendigen Anlagen stellt der Nutzungsplan "Generelle Wasserversorgungsplanung (GWP) dar. In dieser Planung werden die baulichen und betrieblichen Anforderungen geregelt und die Kostentragpflichten werden abgehandelt. Er ist soweit vorbereitet und durch den Kanton vorgeprüft, dass nun die öffentliche Planauflage erfolgen kann.
Allgemeiner Funktionsbeschrieb
Der Trinkwasserbedarf der Wasserversorgungen Olten und Trimbach wird zu hundert Prozent mit Grundwasser abgedeckt. Westlich des Stadtgebietes von Olten, im direkten Einflussbereich des Grundwasserstroms Gäu wurden am 12. März 2002 mit Regierungsratsbeschluss Nr. 500 die Grundwasserschutzzonen S1, S2 und S3 neu ausgeschieden und deren Nutzungsbeschränkung mittels neuem Schutzzonenreglement rechtsgültig in Kraft gesetzt.
Im Kern der Schutzzone Gheid befinden sich die Grundwasserpumpwerke GWPW 2, GWPW 3 sowie die 1991/1993 erbauten Grundwasserpumpwerke GWPW B und GWPW C. Wie aus dem hydraulischen Schema zu entnehmen ist, stehen zurzeit sechs Pumpen mit einer Maximalförderleistung von gesamthaft 580 Liter je Sekunde zur Verfügung. Ab diesen Pumpanlagen wird vorwiegend in der Niedertarifzeit das Trinkwasser in die Speicherbehälter von Olten sowie via Druckerhöhungspumpwerk Dellen in das Reservoir Dürrenberg nach Trimbach gepumpt. Nur in Ausnahmefällen wird die Versorgung tagsüber mittels Pumpbetrieb gestützt. Die eigentliche Netzeinspeisung respektive Trinkwasserversorgung der Stadt Olten und der Gemeinde Trimbach erfolgt ab den Reservoirs.
Total beinhaltet das Städtische Wassernetz zurzeit rund achtzig Kilometer Transport- und Verteilleitungen. Mittels rund 3000 Gebäudezuleitungen werden nebst den Industrie- und Gewerbebetrieben rund 18‘000 Einwohner der Stadt Olten mit Trinkwasser bedient. Seit dem 1.1.2007 sind die Städtischen Betriebe Olten auch Eigentümerin der Wasserversorgung Trimbach. Mittels dreissig Kilometer Transport- und Verteilleitungen werden zusätzlich rund 6‘260 Einwohner der Gemeinde Trimbach mit Trinkwasser versorgt.
Ebenfalls wird der Zweckverband unterer Hauenstein, beinhaltend die Gemeinden Hauenstein-Ifenthal, Wisen und Froburg via Trimbacher Netz mit Trinkwasser versorgt.
Es bestehen weitere direkte Netzverbindungen zu Aussengemeinden wovon der Anschluss Starrkirch-Wil zur eigentlichen Wasserversorgung der Gemeinde dient. Die restlichen Verbunde funktionieren grundsätzlich zur Gewährleistung von Trinkwasser im Notfall.
Wirkung auf die Einwohner und die Stadt Olten als Grundeigentümer/-innen
In dieser Planung wird festgelegt, welche Leitungen und Anlageteile öffentlich sind und welche privat.
Die öffentlichen Anlageteile werden durch die a.en erstellt und betrieben. Bei Neubauten werden die Kosten mittels Perimeterverfahren den betroffenen Grundeigentümern weiter verrechnet.
Die privaten Anlageteile sind durch die angeschlossenen Grundeigentümer selber zu bezahlen (z.B. Tierheim, Bauernhöfe Born, Areal Stirnimann AG, Areal Fachhochschule, Areal Lever und weitere).
Für die Stadt Olten sind dies der Bauernhof am Born, die Sportanlagen sowie das Friedhofareal.
Vorprüfungsbericht des Kantons
Die Bemerkungen aus dem Vorprüfungsbericht wurde folgendermassen umgesetzt:
Die administrativen Unterlagen wurden ergänzt. Die hydraulischen Berechnungen wurden gemäss Detailwünschen des AfU und der SGV ergänzt.
Die privaten Leitungen (wie oben erwähnt) wurden nicht in den Bestand der sbo übernommen, auch nicht die städtischen wie Sportanlagen, Friedhof und Born-Hof.
Die fehlenden Hydranten und Leitungsvergrösserungen sind im Plan ergänzt und teilweise bereits ausgeführt worden.
Somit steht der öffentlichen Planauflage aus Sicht der Städtischen Betriebe Olten (sbo) technisch nichts mehr im Wege.
Bemerkungen der Baudirektion
Die Städtischen Betriebe Olten (sbo) betreiben und unterhalten die Infrastrukturanlage der Wasserversorgung der Stadt Olten. Sie sind daher die Fachabteilung der Einwohnergemeinde Olten für Wasser.
Die im Plan als privat dargestellten Leitungen der Einwohnergemeinde, wie die Leitung vom Pumpwerk Gheid bis zum Hydranten beim Tierheim, die Hauptleitung durch die Sportanlagen wie auch die Hauptzubringerleitung zu den beiden Hydranten im Friedhof sollten daher mit allen Rechten und Pflichten ebenfalls ins Eigentum der sbo als Fachabteilung überführt werden.
Beschluss:
1. Die Leitungen im Gheid bis zum Hydranten beim Tierheim, in den Sportanlagen sowie im Friedhof bis zu den zwei Hydranten sind durch die Wasserversorgung als öffentliche Leitungen zu übernehmen.
2. Die vorliegende "Generelle Wasserversorgungsplanung GWP" wird mit der Änderung von Punkt 1 des Beschlusses zur öffentlichen Planauflage frei gegeben.
3. Die Kosten der Planauflage sind den sbo zu verrechnen.
4. Die Baudirektion wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
Datum | Sitzung |
---|