Ausgangslage
Vor ca. 45 Jahren wurden an der Reiserstrasse für die Strassen- und Trottoirausbauten Landkäufe getätigt. Im Bereich der Liegenschaft 99 ist das Trottoir seither ca. 1.40 m breiter als in der Fortsetzung Richtung Sälistrasse (Breite 2.0 m). Christa und Marco Lauber stellen nun das Gesuch, diese 1.4 m wieder zurückkaufen zu können. Die Fläche soll vollständig in die Gartenanlage integriert werden. Der Vorgartenschutz wird beibehalten.
Stellungnahme des Tiefbauamtes und des Planungsamtes
Die Reiserstrasse ist in diesem Bereich nicht für einem Ausbau vorgesehen. Die normale Trottoirbreite von 2.0 m reicht für die Bedürfnisse der Anwohner/-innen an der Reiserstrasse gut. Aus planerischer Sicht spricht daher nichts gegen den Rückverkauf der besagten Überbreite von 1.40 m.
Bei früher getätigten diversen Trottoirrückführungen wurden drei Punkte abgeklärt. Konnten diese drei Punkte bejaht werden, musste kein neuer Erschliessungsplan aufgelegt werden.:
- Schulwegsicherheit gegeben ja
- öffentliche Erschliessung gewährleistet ja
- von geringer öffentlicher Bedeutung ja
Da keine relevanten Bedenken bestehen, beantragt das Tiefbauamt, dem Verkauf zum üblicherweise verlangten Preis von Fr. 200.—/m3 (Wohnzone) zuzustimmen.
Beschluss:
1. Die Trottoirüberbreite von ca. 1.40 m wird auf die Länge der Parzelle GB Olten Nr. 2396 an Christa und Marco Lauber zum Betrage von Fr. 200.—/m3 verkauft.
2. Sämtliche Grundbuch- und Geometerkosten gehen zu Lasten der Grundeigentümer von GB Olten Nr. 2396.
3. Sämtliche Kosten der Trottoiranpassungen gehen ebenfalls vollständig zu Lasten der Grundeigentümer von GB Olten Nr. 2396. Die vorhandenen Werkleitungen sind zu dulden oder auf eigene Kosten verlegen zu lassen.
4. Die Baudirektion II Tiefbau, Umwelt und Entsorgung wird mit dem Vollzug beauftragt.