Inhalt
Pensionskasse R. Nussbaum AG/Ersatzabgabe für drei nichterstellte Autoabstellplätze
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 26. August 2013
- Beschreibung
- Die Pensionskasse R. Nussbaum AG beabsichtigt, gemäss Baugesuch Nr. 2012/060 den Ausbau des Dachgeschosses in den Liegenschaften Pestalozzistrasse 31/33 und 35/37, GB Olten Nrn. 3559/4437, mit vier zusätzlichen Wohnungen.
Die Vorschriften der kantonalen Bauverordnung (KBV) verlangen, dass bei der Erstellung, Erweiterung oder Zweckänderung von Bauten und baulichen Anlagen auf dem Baugrundstück oder in seiner Nähe ausreichende Abstellflächen für Fahrzeuge zu schaffen sind. Für die Berechnung der erforderlichen Autoabstellplätze gelten die Richtlinien «Abstellplätze für Motorfahrzeuge» des Baureglements der Stadt Olten (BauR).
Der geplante Ausbau des Dachgeschosses mit vier zusätzlichen Wohnungen erfordert den Ausweis von vier zusätzlichen Autoabstellplätzen. Wie aus den Unterlagen hervorgeht, kann auf den Baugrundstücken GB Olten Nrn. 3559/4437 ein zusätzlicher Autoabstellplatz erstellt werden. Somit sind die restlichen drei geforderten Autoabstellplätze in Form einer Ersatzabgabe auszukaufen.
Die Liegenschaften Pestalozzistrasse 31/33 und 35/37 befinden sich gemäss Zonenplan der Stadt Olten in der Dreigeschossigen Wohnzone. Die Ersatzabgabe für die drei nicht erstellten Autoabstellplätze beträgt 3 x CHF 3‘000.00 = CHF 9‘000.00 (Art. 184 BauR).
Beschluss:
Der Stadtrat von Olten erlässt auf Antrag der Baudirektion folgende Verfügung:
1. Für den Ausbau des Dachgeschosses mit vier zusätzlichen Wohnungen in den Liegenschaften Pestalozzistrasse 31/33 und 35/37, GB Olten Nrn. 3559/4437 gemäss Baugesuch Nr. 2012/060, ist der Einwohnergemeinde der Stadt Olten, auf Grund der Vorschriften von Art. 184 BauR, für die drei nicht erstellten Autoabstellplätze eine Ersatzabgabe von CHF 9‘000.00 zu entrichten.
2. Die Leistung der Ersatzabgabe für die drei nicht erstellten Autoabstellplätze wird in der zwischen der Einwohnergemeinde der Stadt Olten und der Eigentümerin von GB Olten Nrn. 3559/4437, Pensionskasse R. Nussbaum AG, Martin-Disteli-Strasse 26, 4600 Olten, abzuschliessenden Vereinbarung geregelt.
3. Die Baudirektion wird ermächtigt, die Vereinbarung zu unterzeichnen.
Rechtsmittel
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit der Zustellung beim Stadtrat von Olten Einsprache erhoben werden. Die Einsprache ist schriftlich einzureichen und zu begründen.
Zugehörige Objekte
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