Inhalt
Kirchgasse 17/Pipitone GmbH/Caveau du Sommelier
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 3. Juni 2013
- Beschreibung
- Ausgangslage
Mit der Eingabe des Baugesuches 2013/060 vom 11. April 2013 ersucht der Bauherr und Betreiber Pipitone GmbH / Caveau du Sommelier, Kirchgasse 17, 4600 Olten, um die Bewilligung einer Aussenwirtschaft.
Erwägungen
Der Bereich der Aussenwirtschaft befindet sich auf städtischem Grundeigentum, daher ist die Bewilligung für den gesteigerten Gemeingebrauch vom öffentlichem Grund durch den Stadtrat zu erteilen. Die gewünschten Abmessungen des öffentlichen Grundes von 20.00 m Länge und 3.00 m Breite auf der Kirchgasse, im grünen Bereich (gemäss Leitfaden zur Nutzung des öffentlichen Raumes im Gebiet Kirchgasse Olten), werden von der Verwaltung (Stadtpolizei, Gewerbepolizei, und Baudirektion) als unproblematisch eingestuft.
Alle einschlägigen Normen, Vorschriften und Bedingungen sind nicht Gegenstand dieser Bewilligung und müssen gesondert eingeholt werden.
Beschluss:
1. Dem Betreiber des Caveau du Sommelier, Pipitone Armando, Kirchgasse 17, 4600 Olten, wird die Bewilligung für den gebührenpflichtigen öffentlichen Grund zur Betreibung einer Aussenwirtschaft für vorerst befristet auf 2 Jahre (Sommersaison 2013/14) erteilt.
2. Die Gebühr für die Sommersaison 2013 wird im Rahmen der Einführung der neuen Kirchgasse nicht in Rechnung gestellt (SR Nr. 60/2013 vom 11. März 2013). Die Gebühr für die Saison 2014 wird nach der Gebührenordnung der Einwohnergemeinde Olten festgesetzt (zur Zeit 20.00 m x 3.00 m = 60.00 m2 à CHF 30.00/m2 = CHF 1‘800.00 Sommersaison).
3. Die Direktion Öffentliche Sicherheit wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
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