Inhalt
Kirchgasse 11/Confiserie Tea Room Brändli AG
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 3. Juni 2013
- Beschreibung
- Ausgangslage
Mit der Eingabe des Baugesuches 2013/063 vom 17. April 2013 ersucht der Bauherr und Betreiber Confiserie Tea Room Brändli AG, Bahnhofstrasse 37, 5000 Aarau, um die Bewilligung einer Aussenwirtschaft.
Erwägungen
Der Bereich der Aussenwirtschaft befindet sich auf städtischem Grundeigentum, daher ist die Bewilligung für den gesteigerten Gemeingebrauch vom öffentlichem Grund durch den Stadtrat zu erteilen. Die gewünschten Abmessungen des öffentlichen Grundes von 7.00 m Länge und 2.50 m Breite auf der Kirchgasse, im blauen Bereich (gemäss Leitfaden zur Nutzung des öffentlichen Raumes im Gebiet Kirchgasse Olten), werden von der Verwaltung (Stadtpolizei, Gewerbepolizei, und Baudirektion) als unproblematisch eingestuft.
Alle einschlägigen Normen, Vorschriften und Bedingungen sind nicht Gegenstand dieser Bewilligung und müssen gesondert eingeholt werden.
Beschluss:
1. Dem Betreiber der Confiserie Tea Room Brändli AG, Kirchgasse 11, 4600 Olten, wird die Bewilligung für den gebührenpflichtigen öffentlichen Grund zur Betreibung einer Aussenwirtschaft für vorerst befristet auf 2 Jahre (Sommersaison 2013/14) erteilt.
2. Die Gebühr für die Sommersaison 2013 wird im Rahmen der Einführung der neuen Kirchgasse nicht in Rechnung gestellt (SR Nr. 60/2013 vom 11. März 2013). Die Gebühr für die Saison 2014 wird nach der Gebührenordnung der Einwohnergemeinde Olten festgesetzt (zur Zeit 7.00 m x 2.50 m = 17.50 m2 à CHF 30.00/m2 = CHF 525.00 Sommersaison).
3. Die Direktion Öffentliche Sicherheit wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
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