Inhalt
SMP Invest AG, Bahnhofstrasse 5/Ersatzabgabe für nichterstellten Autoabstellplatz
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 15. April 2013
- Beschreibung
- Die SMP Invest AG, c/o Plenum Investments AG beabsichtigt, gemäss Baugesuch
Nr. 2013/020 die Umnutzung von einem Coiffeursalon in der Liegenschaft Bahnhofstrasse 5, GB Olten Nr. 649 zu einem Barbetrieb mit Fumoir, Öffnungszeiten: Mittwoch und Donnerstag 22.00 – 04.00 Uhr, Freitag und Samstag 22.00 – 04.00 Uhr / 05.00 – 08.00 Uhr.
Die Vorschriften der kantonalen Bauverordnung (KBV) verlangen, dass bei der Erstellung, Erweiterung oder Zweckänderung von Bauten und baulichen Anlagen auf dem Baugrund¬stück oder in seiner Nähe ausreichende Abstellflächen für Fahrzeuge zu schaffen sind. Für die Berechnung der erforderlichen Autoabstellplätze gelten die Richtlinien «Abstellplätze für Motorfahrzeuge» des Baureglements der Stadt Olten (BauR).
Die geplante Umnutzung zu einem Barbetrieb erfordert im Vergleich mit der bisherigen Nutzung (Coiffeursalon) den Ausweis von fünf zusätzlichen Autoabstellplätzen. Wie aus den Unterlagen hervorgeht, können auf dem Baugrundstück GB Olten Nr. 649 nur vier der zusätzlichen Autoabstellplätze ausgewiesen werden. Somit ist ein Autoabstellplatz in Form einer Ersatzabgabe auszukaufen.
Die Liegenschaft Bahnhofstrasse 5 befindet sich gemäss Bauzonenplan der Stadt Olten in der Kernzone. Die Ersatzabgabe für einen nicht erstellten Autoabstellplatz in der vorgenannten Bauzone beträgt Fr. 6'000.00 (Art. 184 BauR).
Beschluss:
Der Stadtrat von Olten erlässt auf Antrag der Baudirektion folgende Verfügung:
1. Für die Umnutzung von einem Coiffeursalon zu einem Barbetrieb mit Fumoir in der Liegenschaft Bahnhofstrasse 5, GB Olten Nr. 649 gemäss Baugesuch Nr. 2013/020, ist der Einwohnergemeinde der Stadt Olten, auf Grund der Vorschriften von Art. 184 BauR, für den nicht erstellten Autoabstellplatz eine Ersatzabgabe von Fr. 6’000.00 zu entrichten.
2. Die Leistung der Ersatzabgabe für den nicht erstellten Autoabstellplatz wird in der zwischen der Einwohnergemeinde der Stadt Olten und der Eigentümerin von GB Olten Nr. 649, SMP Invest AG, c/o Plenum Invests AG, Bellerivestrasse 33, 8034 Zürich, abzu¬schliessenden Vereinbarung geregelt.
3. Die Baudirektion wird ermächtigt, die Vereinbarung zu unterzeichnen.
Rechtsmittel
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit der Zustellung beim Stadtrat von Olten Einsprache erhoben werden. Die Einsprache ist schriftlich einzureichen und zu begründen.
Zugehörige Objekte
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