Inhalt
Schützenmattweg 14, Rest. Schlosserei-Genussfabrik, Aussenwirtschaft, Nutzung öffentlicher Grund (gesteigerter Gemeingebrauch)Bewilligung
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 8. April 2013
- Beschreibung
- Ausgangslage
Mit der Eingabe des Baugesuches 2013/010 vom 16. Januar 2013 ersucht der Bauherr und Betreiber der Schlosserei-Genussfabrik,um die Bewilligung einer Aussenwirtschaft.
Erwägungen
Der Bereich der Aussenwirtschaft befindet sich auf städtischem Grundeigentum, daher ist die Bewilligung für den gesteigerten Gemeingebrauch vom öffentlichem Grund durch den Stadtrat zu erteilen. Die gewünschten Abmessungen von 7.60 m Länge und 5.00 m Breite vor der Liegenschaft werden von der Verwaltung (Stadtpolizei, Gewerbepolizei, Feuerwehr und Baudirektion) als unproblematisch eingestuft.
Alle einschlägigen Normen, Vorschriften und Bedingungen sind nicht Gegenstand dieser Bewilligung und müssen gesondert eingeholt werden.
Beschluss:
1. Dem Betreiber der Schlosserei-Genussfabrik wird die Bewilligung für die gebührenpflichtige Nutzung von öffentlichem Grund zur Betreibung einer Aussenwirtschaft in den Sommersaisons erteilt.
2. Die Gebühren werden nach der Gebührenordnung der Einwohnergemeinde Olten festgesetzt (zur Zeit 7.60 m x 5.00 m = 38 m2 à Fr. 30.--/m2 = Fr. 1140.-- (Sommersaison).
3. Die Direktion Öffentliche Sicherheit wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
Datum | Sitzung |
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