Inhalt
Industriezone/Auflösung Strassenstrich
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 14. Februar 2005
- Beschreibung
- 1. Ausgangslage
Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 25.10.2004 die bisherige örtliche Zuweisung der Strassenprostitution im Gebiet Industriestrasse mit Wirkung ab 01.01.2005 vollständig aufgehoben. Am 13.12.2004 wurden die vorgesehenen Massnahmen dem Stadtrat durch die Stadtpolizei vorgestellt und zur Ausführung empfohlen.
2. Kernaussagen
Die Strichzone wird aufgehoben. Die Bildung eines neuen Strassenstriches auf dem Gemeindegebiet ist zu verhindern. Allfällige Ansätze zu einer Verlagerung der Szene in andere Quartiere sollen deshalb von der Polizei unterbunden werden.
3. Erwägungen
In Anlehnung an die Zielsetzungen und unter Berücksichtigung der geänderten Ausgangslage zeigte sich, dass als wirksame und letztlich auch gut umsetzbare Massnahme ein Nachtfahrverbot von 2000 – 0500 Uhr in Frage kommt. Mit dem Zusatz „Zubringerdienst gestattet“ wird den Bedürfnissen der Anstösser Rechnung getragen. Die Geschäftslokalitäten können während den Fahrverbotszeiten trotzdem angefahren werden. Grundsätzlich kommt eine solche verkehrspolizeiliche Massnahme den Zielsetzungen sehr entgegen.
Die nun bereits umgesetzte Massnahme „Nachtfahrverbot für 60 Tage“ wurde am 30.12.2004 amtlich ausgeschrieben. Am 17.01.2005 teilte das Departement des Innern, Abteilung Verkehrsmassnahmen mit, dass gegen die temporäre Verkehrsmassnahme Industriestrasse (Nachtfahrverbot für Motorwagen und Motorräder keine Beschwerde eingegangen ist. Die Verfügung der Stadt Olten war deshalb rechtskräftig.
Die Stadtpolizei ist im Sinne einer nachhaltigen Präsenz - in Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei – sowohl an der Industriestrasse als auch an der Haslistrasse in Aktion. Mit entsprechenden Interventionen wird ein Ausweichen bzw. eine Verlagerung in andere Quartiere verhindert. Die extra für den Strassenstrich an der Industriestrasse eingerichteten Video-Kameras werden wie bisher bedient. Die zu den Video-Kameras gehörenden Hinweisschilder sind im Moment montiert gelassen.
4. Massnahmen
Das Nachtfahrverbot für Motorwagen und Motorräder mit dem Zusatz „Zubringerdienst und mit Bewilligung der Polizei gestattet von 2000 – 0500 Uhr“ für die Dauer von 60 Tage ist umgesetzt.
Mit einem konsequenten Bewirtschaftungsmanagement und angepassten Mieterverträgen wird verhindert, dass die Parkplätze 1-50 an der Industriestrasse den Mietern und nicht den Sexarbeiterinnen zur Verfügung stehen. Es ist im weitern zu verhindern, dass Camping-Fahrzeuge und Wohnwagen parkiert werden können.
Die Industriestrasse (Parkraum und Strasse) ist verstärkt auszuleuchten. Die Anonymität der Strasse ist dadurch zu verbessern. Die entsprechenden Vor-Abklärungen mit der a.en sind positiv ausgefallen. Die damit zusammenhängenden Kosten können im Moment jedoch nicht genau erfasst werden. Die Realisierung soll zusammen mit dem Sanierungsprojekt Industriestrasse (in Planung) erfolgen.
Im Bereich des Aareweges und im Bereich Stauwehr werden Absperrungen, Pfosten und Barrieren ein Ausweichen bzw. eine Verlagerung verhindern.
Im Bereich der Liegenschaft „Haslistrasse 200“ sind weitere verkehrspolizeiliche Absperrungen notwendig, damit ein Zirkulieren der Freier unterbunden werden kann. Diese Massnahme wird gegenwärtig mit den Eigentümern der Liegenschaft koordiniert. Auf öffentlichem Grund sind bereits entsprechende Signalisierungstafeln „Halteverbot“ vorhanden.
5. Information
Am 22.12.2004 wurden die Gemeindepräsidenten der beiden Gemeinden Trimbach und Winznau über die Massnahmen ins Bild gesetzt. Die Einwohnergemeinde Trimbach hat daraufhin ebenfalls ein Nachtfahrverbot für den Bereich Industriestrasse Trimbach ausgeschrieben. In Winznau sind bereits entsprechende verkehrspolizeiliche Massnahmen ergriffen worden.
Alle Anwohnenden und Anstösser wurden am 22.12.2004 mit einer schriftlichen Information sowie einem Flyer über die Massnahmen informiert. Die Sexarbeiterinnen wurden über die Lysistrada, zum Teil auch durch Patrouillen der Stadtpolizei, über die Änderungen informiert.
Am 29.12.2004 fand eine Medienkonferenz statt. Dabei wurden die Massnahmen vorgestellt und Fragen inbezug auf die Realisierung beantwortet.
6. Finanzen
Die Kosten für Signalisationen und Absperrungen im Raum Industrie- und Haslistrasse sind wie folgt berechnet worden.
u Bereich Nord CHF 2'000.00
u Bereich Mitte CHF 15'000.00
u Bereich Süd CHF 4'000.00
Total Absperrungen CHF 21'000.00
u Signalisationen CHF 276.30
Total Signalisationen CHF 276.30
Die Aufwendungen für die zusätzlichen Personaleinsätze der Stadtpolizei sind ereignisorientiert und werden pro Monat erfasst. Im Monat Januar 2005 wurden über 600 Personen (über 400 OBV) kontrolliert und über 290 anwesende Sexarbeiterinnnen überprüft.
Beschluss:
1. Dem Fahrverbot für Motorwagen und Motorräder (2.13) mit dem Zusatz „von 20:00 – 05:00 Uhr“ und „Zubringerdienst und Bus gestattet“ für die Dauer von 60 Tage wird rückwirkend per 01.01.2005 zugestimmt. Diese Massnahme ist öffentlich ausgeschrieben worden. Es wurden keine Beschwerden eingereicht.
2. Mit einem konsequenten Bewirtschaftungsmanagement und angepassten Mietverträgen wird verhindert, dass die Parkplätze 1-50 an der Industriestrasse den Mietern und nicht den Sexarbeiterinnen zur Verfügung stehen. Es ist im Weiteren zu verhindern, dass Camping-Fahrzeuge und Wohnwagen parkiert werden können.
3. Die Kosten für die Absperrungen und flankierenden Massnahmen von CHF 21'000.-- werden mit Nachtragskredit zu Gunsten Konto 620.314.01 bewilligt.
4. Die Kosten für die Signalisationen von CHF 276.30 werden zu Gunsten Konto 620.313.03 bewilligt.
5. Mit dem Vollzug der Massnahmen haben die Direktionen Öffentliche Sicherheit, Hochbau und Planung und Bau II bereits ab 01.01.2005 begonnen. Die Federführung liegt dabei bei der Direktion Öffentliche Sicherheit.
Zugehörige Objekte
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