1. Ausgangslage
Die eingesetzte Arbeitsgruppe (Bau I, Bau II, Stadtpolizei, Polizei Kanton Solothurn, SBB, Lysistsrada) kam zum Schluss, dass bevor eine seriöse Prüfung von Alternativstandorten möglich ist, zuerst eine grundsätzliche politische Meinung des Stadtrates (Grundsatzentscheid) vorhanden sein muss.
In Anlehnung an bereits erfolgte Gespräche mit Beteiligten und Fachleuten diskutierte der Stadtrat in der Folge am 24. Mai 2005 erneut in Sachen Verlegung Milieu infolge Bauvorhaben „Businesspark Gerolag. Der Stadtrat sprach sich dabei dafür aus, dass der Druck auf die Szene zu erhöhen ist, indem die Polizei nachhaltige Kontrollen durchführe, im Bereich SVG entsprechende Verzeigungen anordnet und insbesondere auch über die Medien regelmässige Berichterstattungen zu erfolgen haben. Die Federführung wurde dabei zur Weiterbearbeitung der Direktion Öffentliche Sicherheit zugewiesen.
Gemäss Polizeireglement der Einwohnergemeinde Stadt Olten vom 15.05.2003, Art. 14, ist lediglich verboten, sich an den aufgeführten Orten aufzuhalten. Der Stadtrat kann ergänzende Richtlinien erlassen.
In seinen – nach wie vor gültigen - Richtlinien vom 01. Mai 1992 hat der Stadtrat klar bestimmt, dass die Strassenprostitution an der Industriestrasse vom Dampfhammer bis zum Gaswerk gestattet bzw. toleriert wird.
2. Kernaussagen
Das primäre Ziel muss sein, dass Olten für den Strassenstrich nicht mehr so attraktiv ist, wie es heute der Fall ist. Es ist eine spürbare Reduktion anzustreben. Ueber die Bemühungen ist in den Medien regelmässig zu berichten. Insbesondere ist das damit zusammenhängende Verkehrsvolumen zu bearbeiten.
3. Erwägungen
Nach eingehenden Diskussionen innerhalb der Fachwelt kommt klar zum Ausdruck, dass es kaum möglich ist, Prostituierte an einen anderen Ort zu verlegen. Sie stehen dort, wo es für sie am attraktivsten ist. Intensive Abklärungen haben ergeben, dass ein Standortwechsel in Olten ebenfalls äusserst problematisch und insbesondere in der Umsetzung sehr schwierig zu realisieren ist.
Der Standort Industriestrasse bietet sich nachgerade Ideal als Standort des Strassenstriches an. In diesem Punkt war die damalige Regulierung und Standortgebundene Zuweisung weitsichtig und richtig. In der Zwischenzeit haben sich die Rahmenbedingungen nicht entscheidend geändert. Nachwievor ist dieses Quartier grossmehrheitlich ein Arbeitsgebiet.
Die Abklärungen haben ergeben, dass von insgesamt 24 Industrie- und Gewerbebetrieben lediglich in 3 Fällen in Firmenräumen gewohnt wird. Alle anderen Räume sind Firmenräume, in denen keine Nachtarbeit geleistet wird. In 2 Fällen wird je nach Auftragslage in der Nacht gearbeitet. In 1 Fall besteht ein Eventlokal, das je nach dem in der Nacht belegt ist. Die Arbeitszeiten im Gebiet dauern in der Regel vom 0600 bis 1900 Uhr. In 1 Fall wird bis längstens 2300 Uhr gearbeitet (Ausnahme).
Die Polizei Kanton Solothurn hilft bei der Umsetzung der Stadtratsbeschlüsse, im Rahmen der Möglichkeiten, mit. Die einzelnen Schritte der Umsetzung müssen mit der Polzei Kanton Solothurn abgesprochen sein und die flankierenden Massnahmen (Kontrollen) in den umliegenden Gemeinden Trimbach und Winznau müssen mit der Umsetzung – Verkleinerung der Szene Olten – einhergehen.
Anlässlich der Sitzung der Koordinations-Konferenz Bau/Stadtpolizei vom 08.09.2004 wurden das Konzept der Stadtpolizei behandelt. Dabei informierte die Baudirektion II dahingehend, dass im Jahre 2005 – 2008 planungmässig als auch finanzmässig eine gänzliche Sanierung des unteren Teiles der Industriestrasse (vorgesehenes Gelände inkl. SBB-Unterführung) vorgesehen ist. Es gilt zu berücksichtigen, dass der Verkehr als auch die Benützung der Industriestrasse während diesen Bauarbeiten merklich eingeschränkt ist. Ansonsten nahm die Bau-Koordination-Sitzung von den ausgeführten Massnahmen Kenntnis.
Ausgehend von den nächtlichen Arbeits-Bewegungen wird deshalb im Falle einer Beibehaltung des Standorts Industriestrasse als das nach wie vor alleine in Frage kommende Gebiet für den Strassenstrich angesehen. Mögliche Alternativstandorte wurden geprüft, jedoch aus praktischen, organisatorischen und verkehrstechnischen Gründen wieder verworfen. Die Alternativstandorte ergeben kurz- und mittelfristig die gleiche Situation, wie sie mit dem vorliegenden Projekt einhergeht.
4. Finanzen
Beim vorliegenden Bericht und Antrag geht es um einen Grundsatzentscheid. In diesem Sinne sind noch keine konkreten Massnahmen erfasst und berechnet worden. Nach dem Grundsatzentscheid des Stadtrates wird es darum gehen, die konkreten Massnahmen finanziell zu erfassen bzw. zu ermitteln. Alsdann ist vorgesehen, die Realisierung mit den konkreten finanziellen Auswirkungen der vorgesehen Massnahmen dem Stadtrat erneut vorzulegen.
5. Termine
Nach dem Grundsatzentscheid des Stadtrates wird die Arbeitsgruppe, zusammen mit allen Partnern, den Terminplan festlegen.
Beschlüsse:
1. Die bisherige örtliche Zuweisung der Strassenprostitution im Gebiet Industriestrasse/ Dampfhammer wird per 1.1.2005 vollständig aufgehoben.
2. Diese Aufhebung soll mit der Sanierung Industriestrasse koordiniert werden.
3. Mittels flankierender Massnahmen (verstärkte Polizeikontrollen, bauliche Massnahmen, usw.) ist dafür zu sorgen, dass die Prostitution im Industriequartier nicht weiter betrieben resp. sich nicht in andere Quartiere verlagern wird.
4. Die Richtlinien über die Strassenprostitution vom 1. Mai 1992 sind aufzuheben (sep. Stadtratsbeschluss folgt).
5. Es ist ein Mediencommuniqué durch den Stadtpräsidenten, Stadträtin Doris Rauber und den Rechtskonsulenten zu verfassen.
6. Als einzige Ansprechperson wird Stadträtin Doris Rauber bestimmt.