Inhalt
GSM Immoblien AG, Olten/Ersatzabgabe für nicht erstellte Autoabstellplätze
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 14. November 2011
- Beschreibung
- Die GSM Immobilien AG, Olten, beabsichtigt gemäss Baugesuch Nr. 2011/111, den Umbau / Umnutzung der Schlosserei zu Restaurationsbetrieb (40 Sitzplätze) und Büroräumlichkeiten und die Umnutzung des Wohngebäudes zu B & B (Bed & Breakfast), Schützenmattweg 12/14, GB Olten Nr. 2581.
Die Vorschriften der kantonalen Bauverordnung (KBV) verlangen, dass bei der Erstellung, Erweiterung oder Zweckänderung von Bauten und baulichen Anlagen auf dem Baugrund¬stück oder in seiner Nähe ausreichende Abstellflächen für Fahrzeuge zu schaffen sind. Für die Berechnung der erforderlichen Autoabstellplätze gelten die Richtlinien «Abstellplätze für Motorfahrzeuge» des Baureglements der Stadt Olten (BauR).
Der geplante Umbau / Umnutzung Schlosserei zu Restaurationsbetrieb (40 Sitzplätze) und Büroräumlichkeiten / Umnutzung Wohngebäude zu B & B (Bed & Breakfast) erfordert im Vergleich mit der bisherigen Nutzung den Ausweis von drei zusätzlichen Autoabstellplätzen.
Die Liegenschaft Schützenmattweg 12/14, befindet sich gemäss Zonenplan der Stadt Olten in der zweigeschossigen Mischzone. Die Ersatzabgabe für drei nicht erstellte Autoabstellplätze beträgt (3 x Fr. 3'000.00) Fr. 9‘000.00. (Art. 184 BauR).
Beschluss:
Der Stadtrat von Olten erlässt auf Antrag der Baudirektion folgende Verfügung:
1. Für den vorgesehenen Umbau / Umnutzung der Schlosserei zu Restaurationsbetrieb (40 Sitzplätze) und Büroräumlichkeiten und die Umnutzung des Wohngebäudes zu B & B (Bed & Breakfast), Schützenmattweg 12/14, GB Olten Nr. 2581, gemäss Baugesuch Nr. 2011/111, ist der Einwohnergemeinde der Stadt Olten, auf Grund der Vorschriften von Art. 184 BauR, für drei nicht erstellte Autoab¬stellplätze eine Ersatzabgabe von Fr. 9’000.00 zu entrichten.
2. Die Leistung der Ersatzabgabe für die drei nicht erstellten Autoabstellplätze wird in der zwi-schen der Einwohnergemeinde der Stadt Olten und der Eigentümerin von GB Olten Nr. 2581, GSM Immobilien AG, Schützenmattweg 14, 4600 Olten, abzu¬schliessenden Vereinbarung geregelt.
3. Die Baudirektion wird ermächtigt, die Vereinbarung zu unterzeichnen.
Rechtsmittel
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit der Zustellung beim Stadtrat von Olten Einsprache erhoben werden. Die Einsprache ist schriftlich einzureichen und zu begründen.
Zugehörige Objekte
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