Inhalt
Gestaltungsplanobligatorium Hübelistrasse 26 und 28/Verzicht
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 19. September 2011
- Beschreibung
- Ausgangslage
Die Hübeli Immo AG hat bei der Baudirektion Olten ein Baugesuch (BG-Nr. 2011/033) eingereicht für die Liegenschaften Hübelistrasse 26 und 28. Das Baugesuch beinhaltet einen kleineren Aufbau im 1. Obergeschoss, diverse innere Umbauarbeiten und kleinere Fassadenveränderungen.
Die Liegenschaften Hübelistrasse 26 und 28, GB Olten Nr. 1771, befinden sich gemäss Zonenplan der Stadt Olten in der Kernzone mit Gestaltungsplanobligatorium.
Durch die geplanten Bauarbeiten entstehen keine städtebaulichen, ästhetischen und verkehrsplanerischen Probleme. Die notwendigen Zustimmungen und Dienstbarkeiten der benachbarten Grundeigentümerinnen zu den geplanten Bauarbeiten liegen alle vor.
Die Baudirektion beantragt dem Stadtrat im vorliegenden Fall, gestützt auf § 4 des Zonenreglementes, auf den Erlass eines Gestaltungsplanes zu verzichten.
Beschluss:
1. Für die Behandlung des Baugesuches Nummer 2011/033 wird gestützt auf § 4 des Zonenreglementes auf den Erlass eines Gestaltungsplans verzichtet.
2. Die Baudirektion wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
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