Inhalt
Alters- und Pflegeheim Brüggli in Dulliken, Neubau einer Demenzabteilung, Beitragsgesuch/Ablehnung
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 23. August 2004
- Beschreibung
- 1. Ausgangslage
Am 28. Juli 2004 stellte die Trägerschaft des Alters- und Pflegeheimes Brüggli in Dulliken einen Antrag auf finanzielle Beteiligung an dem Neubau der geplanten Demenzabteilung. Der Stadt Olten wurde ein Beitrag à fond perdu von 14’980 Fr. vorgeschlagen.
2. Rahmenbedingungen
Nach kantonalem Alters- und Pflegeheimgesetz ist „das Errichten und der Betrieb von Heimen die Aufgabe der Einwohnergemeinden“. Die Heimplanung liegt jedoch beim Kanton. Wie weit die Gemeinden miteinbezogen werden, ist noch nicht bestimmt.
Gemäss Aufgabenteilung im Kanton Solothurn gehören Alters- und Pflegeheime, Bau inkl. Sanierung, Ausbau etc. in den Aufgabenbereich der Gemeinden. Die Heime müssen für Rückstellungen Investitionskostenpauschalen erheben. Sie haben zusätzlich Anspruch auf Baukostenbeiträge der Gemeinde.
Sofern es sich um private Einrichtungen geht, trifft dies jedoch nicht zu.
(Auskunft von Katharina Ryser, Verwaltungsjuristin soziale Institutionen, Amt für Gemeinden und soziale Sicherheit, Kanton Solothurn)
3. Erwägungen
Die privatrechtlich organisierten Trägerschaften handeln insbesondere auch im finanziellen Bereich eigenverantwortlich. Beiträge der Einwohnergemeinde sollten nur unter bestimmten Bedingungen gewährt werden: Bestehender Leistungsvertrag mit der Einwohnergemeinde, Steuerungs- und Mitsprachemöglichkeiten durch vom Stadtrat delegierte Personen, Bedarfsnachweis, Subsidiarität, etc. Diese Bedingungen sind nicht alle erfüllt.
Entsprechende Gesuche des Hauses zur Heimat und des Heimes Weingarten, allerdings mit weit höheren Beiträgen, sind abgelehnt worden. Auch wenn hier der Beitrag gering und das Projekt unterstützungswürdig sind, muss schon aus Gründen der Gleichbehandlung das Gesuch abgelehnt werden.
Die Ablehnung soll mit dem Hinweis erfolgen, Grundlagen für Beitragsgewährungen würden erst noch geschaffen. Sowohl der Kanton (Heimplanung, Empfehlungen, Richtlinien) als auch die Stadt (Spitex- und Alterspolitik) sind dabei gefordert.
Beschluss:
1. Das Beitragsgesuch der Trägerschaft des Alters- und Pflegeheimes Brüggli in Dulliken wird abgelehnt.
2. Die Sozialdirektion wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
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