Inhalt
A. Eggenschwiler Immobilien, Ersatzabgabe für nichterstellten Autoabstellplatz/Rückerstattung
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 9. August 2004
- Beschreibung
- Mit Beschluss der Baukommission Olten vom 9. Juni 1997, Prot.-Nr. 91, wurde die Baubewilligung für das Baugesuch Nr. 44/1997 – Einbau Pizzeria im 1. Obergeschoss, Baslerstrasse 9, GB Olten Nr. 347 - unter Vorbehalten, Auflagen und Bedingungen erteilt. Im Zusammenhang mit dieser Baubewilligung musste für einen nichterstellten Autoabstellplatz eine Ersatzabgabe von Fr. 6'000.00 geleistet werden (Vereinbarung vom 23. Juni 1997). Diese Einzahlung erfolgte, laut Buchung der Stadtkasse Olten, am 21. Juli 1997.
Die seinerzeit eingebaute Pizzeria wurde inzwischen wieder aufgehoben und die Räumlichkeiten der früheren Ladennutzung zugeführt (Baugesuch Nr. 2004/007). Diese Ladennutzung erfordert laut den Richtlinien im Baureglement Olten «Abstellplätze für Motorfahrzeuge» einen Autoabstellplatz weniger.
Auf Grund dessen kann die geleistete Ersatzabgabe von Fr. 6'000.00, für den somit nicht mehr geforderten Autoabstellplatz, zurückerstattet werden.
Beschluss:
An A. Eggenschwiler Immobilien, Bodenackerstrasse 69, 4657 Dulliken, ist die Ersatzabgabe von Fr. 6'000.00 für den nicht mehr geforderten Autoabstellplatz auf Postkonto 46-1210-1 zurückzuerstatten.
Zugehörige Objekte
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