Inhalt
Rotlichtüberwachung-Geschwindigkeitskontrolle/Entscheid
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 12. Juli 2004
- Beschreibung
- 1. Ausgangslage
Vor fünf Jahren nahm die Stadtpolizei Solothurn zusammen mit der Polizei Kanton Solothurn auf dem Gebiet der Stadt Solothurn an drei Standorten eine Rotlichtüberwachungsanlage, kombiniert mit Geschwindigkeitskontrolle, in Betrieb. Diese Anlage diente als Pilotprojekt, welches zu einem späteren Zeitpunkt auch in anderen Ortschaften des Kantons Solothurn verwirklicht werden sollte.
Seit einem Jahr ist eine Rotlichtüberwachung auch auf dem Gebiet der Stadt Grenchen in Betrieb.
Im Zuge der Realisierung des Gesamtverkehrskonzeptes Olten werden als flankierende Massnahme auf der Handelshof- und Capitolkreuzung Lichtsignalanlagen (LSA) erstellt. Mit den neuen Lichtsignalanlagen gewinnt die Überwachung an Bedeutung. Die beiden LSA kommen kurz nacheinander zu stehen und die Capitolkreuzung weist in Richtung Handelshof ein Gefälle auf. Ein nicht zu unterschätzender Gefahrenherd ist in diesem Bereich das „noch schnell Beschleunigen“.
Die Stadt Olten und der Kanton Solothurn messen dem Faktor Verkehrssicherheit grundsätzlich grosse Bedeutung zu. Rotlichtüberwachungen und Geschwindigkeitskontrollen haben erfahrungsgemäss einen positiven Einfluss auf das Verkehrsgeschehen.
2. Rechtliche Grundlagen
Folgende Grundlagen bilden die Voraussetzung für die Rotlichtüberwachung bzw. Geschwindigkeitskontrollen:
· Strassenverkehrsgesetz (SVG) vom 19.12.1958
· Verordnung vom 27.10.1976 über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum
Strassenverkehr (VZV)
· Verordnung des Regierungsrates über den Strassenverkehr vom 03.03.1978 und Ände-
rung vom 08.03.1994
· Technische Weisung über die Geschwindigkeitskontrollen im Strassenverkehr vom
10.08.1998
· Gesetz über die Kantonspolizei vom 23.09.1990
· Vereinbarung über die Zusammenarbeit und die Kompetenzabgrenzung zwischen der
Polizei Kanton Solothurn und den Stadtpolizeien Grenchen, Olten und Solothurn vom
14.08.2001
· Polizeireglement der Einwohnergemeinde der Stadt Olten vom 15.05.2003
3. Zuständigkeit
Die in den letzten Tagen getroffenen Abklärungen haben ergeben, dass gemäss Art. 12, Abs. 2 des kantonalen Strassenverkehrsgesetzes vom 24.09.2000 der Kanton als Strasseneigentümer für die Einrichtung von Anlagen zur Verkehrsregelung zuständig ist. In baulichen Angelegenheiten ist dies das Baudepartement, in polizeilichen Angelegenheiten wie z.B.
Rotlichtüberwachung und Geschwindigkeitskontrollen ist die Polizei Kanton Solothurn zuständig.
Somit ergibt sich keine gesetzliche Zuständigkeit für die Einwohnergemeinde Olten. Dennoch wird von der ausführenden kantonalen Behörde vorausgesetzt, dass die Einwohnergemeinde eine politische Willenserklärung/einen Grundsatzentscheid in dieser Sache abgibt.
4. Bestehende Situation
Bei den bestehenden Lichtsignalanlagen in der Stadt Olten ist die Rate der unbewussten resp. bewussten Rotlichtmissachtungen hoch und aus dem Blickwinkel der Verkehrssicherheit absolut bedenklich. Alleine das Wissen der Verkehrsteilnehmer und Verkehrsteilnehmerinnen, dass in Olten keine permanente Überwachung stattfindet, dürfte hierbei einen massgebenden Einfluss haben.
Zur Zeit werden die Lichtsignalanlagen mittels einzelner Kontrollen überwacht. Diese Kontrollen sind sehr personalintensiv, denn es stehen jeweils bis zu sechs Beamte und Beamtinnen im Einsatz, damit die Abwicklung problemlos verläuft. Verkehrsteilnehmer und Verkehrsteilnehmerinnen, welche das Lichtsignal missachten, sind oft der Meinung, dass sie zu unrecht gebüsst werden. Aus diesen und Verkehrssicherheitsgründen ist die automatische Überwachung vorteilhafter, weil entsprechende Beweismittel vorgelegt werden können. Zudem sind gleichzeitig Geschwindigkeitskontrollen möglich.
Die Stadt ist verpflichtet die eingenommenen Bussengelder an den Kanton abzuliefern.
5. Kosten
Der Entscheid für die Rotlichtüberwachung und Geschwindigkeitskontrollen hat für die Einwohnergemeinde Olten keine Kostenfolgen (siehe Zuständigkeit). Die Kosten für den Bau und die Infrastruktur sowie das spätere Handling trägt vollumfänglich der Kanton.
6. Stellungnahme der Stadtpolizei und Polizei Kanton Solothurn
Die Stadtpolizei und die Polizei Kanton Solothurn befürworten die Rotlichtüberwachung in Kombination mit Geschwindigkeitskontrollen aus Sicherheitsgründen.
7. Stellungnahme der Kommission für Öffentliche Sicherheit
Anlässlich der Sitzung vom 5. Juli 2004 hat sich die Sicherheitskommission für den Grundsatz der Rotlichtüberwachung und Geschwindigkeitskontrollen für die Strassenkreuzungen Handelshof und Capitol ausgesprochen (6 Ja, 1 Enthaltung).
8. Inbetriebnahme
Die Inbetriebnahme der Anlage zur Rotlichtüberwachung bzw. Geschwindigkeitsmessung erfolgt voraussichtlich im Jahr 2005.
Beschluss:
1. Der Stadtrat lehnt die Überwachung der Lichtsignalanlagen Handelshof- und Capitolkreuzung mittels Rotlichtüberwachung in Kombination mit Geschwindigkeitsmessungen ab.
2. Die Direktion Öffentliche Sicherheit wird mit dem Vollzug beauftragt
Zugehörige Objekte
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