Inhalt
Gasleitungsbau Starrkirch-Wil/Durchleitungsrecht
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 29. März 2004
- Beschreibung
- Ausgangslage
Die Städtischen Werke Zofingen Erdgas und Fernwärme AG (StWZ) in Zofingen beabsichtigen, zur Versorgung der Gemeinde Aarburg eine Gasleitung unterhalb des Säliwaldes, parallel zur Leitung des Gasverbundes Mittelland AG, zu erstellen.
Durchleitungsrecht
Das Grundstück GB Starrkirch-Wil Nr. 177 befindet sich im Eigentum der Einwohnergemeinde Olten (EGO). Es wird durch den Wildpark Mühletäli genutzt. Eine Transportleitung der Gasverbund Mittelland AG (GVM) Arlesheim durchquert das Grundstück bereits. Parallel dazu, im Abstand von 5 m, soll die Versorgungsleitung der StWZ zu liegen kommen, wofür das Durchleitungsrecht benötigt wird.
Ebenfalls durch dieses Grundstück verläuft eine Starkstromleitung der Atel.
Das Grundstück ist durch die bestehenden Werkleitungen für eine allfällige andere Nutzung bereits stark eingeschränkt. Daher kann das Durchleitungsrecht erteilt werden.
Dienstbarkeitsvertrag
Als Einschränkungen für die EGO sind ein Pflanzverbot von hochstämmigen Bäumen im Abstand von 3 m zu der neuen Leitung und die Einwilligung der StWZ bei Geländeveränderungen und Grabarbeiten zu nennen.
Werden die Leitungsanlagen nicht mehr benötigt, sollen sie gemäss Entwurf des Dienstbarkeitsvertrages StWZ fachgerecht stillgelegt werden. Für die EGO ist es besser, wenn die Leitungsanlagen vollständig auf Kosten der StWZ entfernt werden.
Als Entschädigung für 50 Jahre Geltungsdauer schlägt die StWZ Fr. 5.—/m', zuzüglich Fr. 100.— Umtriebsentschädigung vor. Nach 50 Jahren wird eine weitere Entschädigung bezahlt, aufgrund der zu diesem Zeitpunkt geltenden Ansätze.
Die Höhe der Entschädigung entspricht den Empfehlungen des Bauernverbandes für Landwirtschaftsland. Das Grundstück GB Starrkirch-Wil Nr. 177 ist der Landwirtschaftszone zugeteilt.
Stellungnahme a-en (Städtische Betriebe Olten)
Die a-en hat gegen dieses Vorhaben keinerlei Einwände. Sie wünscht jedoch in der Bewilligung einen Vermerk, dass diese neue Leitung ausschliesslich der Ringeinspeisung in das heutige Versorgungsgebiet der StWZ AG dient.
Diesem Wunsch kann entsprochen werden.
Beschluss:
1. Das Durchleitungsrecht durch GB Starrkirch-Wil Nr. 177 wird gewährt.
2. Die Leitungsanlagen sind vollständig auf Kosten der Städtischen Werke Zofingen AG zu entfernen, sobald sie nicht mehr benötigt werden.
3. Die Baudirektion II Tiefbau, Umwelt und Entsorgung wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
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