Ausgangslage
Mitte der 80er Jahre wurden in der ganzen Anlage des 1964 bis 1968 erbauten Sälischulhauses in Olten asbesthaltige Spritzbeläge festgestellt. Deren Sanierung erfolgte in den Jahren 1986 bis 1987. Nach der Sanierung der asbesthaltigen Beläge wurden in Zusammenarbeit mit dem kantonalen Arbeitsinspektorat Solothurn Abschlussmessungen vorgenommen, um die Konzentration von allfälligen Asbestfasern pro Kubikmeter Raumluft festzustellen. Gestützt auf diese Abschlussmessungen konnte das Sälischulhaus bereits im Jahre 1987 aus dem Verzeichnis von Gebäuden mit asbesthaltigen Spritzbelägen gestrichen werden. Die Öffentlichkeit wurde zum damaligen Zeitpunkt eingehend darüber informiert. Nach menschlichem Ermessen konnte somit davon ausgegangen werden, dass die Schulanlage Säli asbestfrei ist.
Während der Sondierungsarbeiten für die neue Fassade wurde nun völlig unerwartet asbestähnliches Material entdeckt. Die Analyseresultate einer unabhängigen Firma für Beratungen und Planungen in allen Asbestfragen haben den Verdacht bestätigt, dass zwischen der Fassade und der Betondecke noch asbesthaltiges Material vorhanden ist. Zudem weisen die Kittfugen einen ganz geringen Chrysotil-Asbest-Anteil auf.
Gestützt darauf wurden während der Winterferien in der ganzen Schulanlage Säli sämtliche Fugen kontrolliert und wo notwendig zur Sicherheit versiegelt. Dadurch wird eine allfällige Belastung des Gebäudes verhindert. Zur Sicherheit wurde die einbezogene Firma beauftragt, den Zustand der Raumluft zu messen: Diese entspricht absolut den Vorschriften. Solange Asbest luftdicht abgeschlossen ist, besteht für Mensch und Umwelt keine Gefahr. Eine Gefährdung für die Benutzerinnen und Benutzer des Schulhauses besteht somit nicht.
Eine unverzügliche Sanierung im Sinne einer Sofortmassnahme drängt sich nicht auf resp. muss nicht umgehend eingeleitet werden. Die Asbestsanierung muss aber jeweils etappenweise vor den zum Teil bereits genehmigten Fassadensanierungsarbeiten ausgeführt werden. Während der Asbest-Sanierung wird der Schulbetrieb des jeweiligen Traktes ausgelagert. Diese Auslagerungen müssen selbstverständlich in Absprache mit allen betroffenen und beteiligten Parteien (insbesondere den betroffenen Schulleitungen) erfolgen.
Weiteres Vorgehen
Damit die Fassadensanierung des Traktes 2 wie vorgesehen dieses Jahr durchgeführt werden kann, muss durch den Stadtrat für die Asbestsanierung des Traktes 2 ein Nachtragskredit genehmigt werden. Dieser Nachtragskredit erfolgt im Sinne einer dringlichen Anordnung ausserhalb des Voranschlages. Eine Beschlussfassung für dieses Geschäft über den ordentliche Parlamentsweg hätte zur Folge, dass die gesamten Sanierungen (Fassaden- und Asbestsanierung) für den Trakt 2 aus zeitlichen Gründen erst im nächsten Jahr 2011 ausgeführt werden können, was wiederum Folgekosten für die Stadt Olten hätte (Subventionsverlust, Inkonvenienzentschädigungen von Unternehmer).
Die restlichen Kosten der Asbestsanierungen (Trakt 1 und Gemeinschaftstrakt) können/müssen auf dem ordentlichen Budgetweg genehmigt werden. Wie sich aus den Erwägungen in diesem Bericht ergibt, handelt es sich bei der Asbestsanierung um eine
zwingend notwendige Massnahme. Gestützt darauf gilt der zu bewilligende Kredit als gebundene Ausgabe. Somit ist der Kredit für die Asbestsanierung nicht dem fakultativen Referendum zu unterstellen. Selbstverständlich wird der Nachtragskredit des Traktes 2 in die gesamte Vorlage, welche auf dem ordentlichen Budgetweg erfolgt, integriert.
Es muss aber klar festgestellt werden, dass die Asbestsanierung auch unabhängig von einer Fassadensanierung ausgeführt werden müsste. Es steht für die Verantwortlichen der Stadt Olten nicht zur Diskussion, ein Schulgebäude in ihrem Besitze zu haben, das allenfalls ein erhöhtes Risiko aufweisen könnte an Lungenkrebs zu erkranken.
Der Geschäftsprüfungskommission ist über das Vorgehen zwingend Bericht zu erstatten.
Damit diese nicht geplanten Ausgaben im Jahr 2010 teilweise kompensiert (finanziell und personell) werden können, soll der vom Parlament im Rahmen des Budgets 2010 genehmigte Kredit für die Renovation der bestehenden Garderoben im Tribünengebäude Stadion Kleinholz (Kto-Nr. 340.503.10) um ein Jahr verschoben resp. für das Jahr 2010 gesperrt werden. Es sollen lediglich die alten Container bei der MFK abgebrochen werden (Kosten max. Fr. 50‘000.00), damit die anderen anstehenden und bewilligten Arbeiten im Bereich der Sportstättenplanung nicht behindert resp. verzögert werden. Somit können für das Jahr 2010 Fr. 450‘000.00 zu Lasten Konto-Nr. 340.503.10 gesperrt werden.
Die Stabsstellen und die Direktion Bildung und Sport wurden in die Ausarbeitung dieser Vorlage mit einbezogen.
Beschlüsse:
- Der Nachtragskredit in der Höhe von Fr. 650‘000.00 für die Asbestsanierung des Sälischulhauses, Trakt II, wird zu Gunsten Konto-Nr. 293.503.38 bewilligt.
- Der Betrag von Fr. 450‘000.00 vom Konto-Nr. 340.503.10, Kleinholz, Sanierung Garderoben, wird um 1 Jahr verschoben resp. für das Jahr 2010 gesperrt.
- Der Geschäftsprüfungskommission (GPK) ist über das Vorgehen Bericht zu erstatten.
- Die Baudirektion wird in Zusammenarbeit mit der Direktion Bildung + Sport (betr. Auslagerungen) mit dem Vollzug beauftragt.