Inhalt
Sommerrestaurant an der Aare, Pachtvertrag/Genehmigung
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 16. Februar 2004
- Beschreibung
- Ausgangslage
Das vom Kanton und der Stadt Olten im Jahr 2000 an ein Planungsbüro in Auftrag gegebene Nutzungskonzept zeigt grundsätzliche Möglichkeiten zur Attraktivierung des Aare- und Dünnernraumes auf. So werden verschiedene Bereiche ausgeschieden, welche sich für Erholungs- und/oder Erlebnisräume eignen.
Auf Grund des Nutzungskonzeptes für die Attraktivierung des Aare- und Dünnernraumes ist der Oltner Architekt Alfred Anker mit der Idee eines Sommerrestaurants an die Behörden der Stadt Olten gelangt.
Anstatt bereits einen städtebaulichen Wettbewerb zu lancieren und anschliessend in sogenannte definitive Einrichtungen zu investieren, sollen mit dem vorgesehenen zweijährigen Versuch eines Sommerrestaurants wertvolle Erfahrungen gesammelt werden. Auf pragmatische Weise soll es sich zeigen, ob mit einer solchen Aktivität die Bevölkerung vermehrt an die Aare eingeladen werden kann. Erst auf Grund dieser Resultate werden die erforderlichen Planungen für ein Gesamtkonzept fortgesetzt.
Auf Grund gemeinsamer Verhandlungen haben Stadtrat wie auch Gemeindeparlament das Vorgehen begrüsst und den erforderlichen Kredit von maximal Fr. 165'000.00 gesprochen.
Betreiber
Der Versuch soll mit dem Ideenträger Alfred Anker durchgeführt werden. Auf seinen Wunsch werden zudem die Herren Martin Nagy und Heinz Kaeser, Olten, als Gesellschafter in den Pachtvertrag (Einfache Gesellschaft nach OR 530 ff) eingebunden.
Platz bei der Wildsau / Sanierungsarbeiten auf dem Postplatz
Ein Projekt unter Koordination der regionalen Suchthilfe in Zusammenarbeit mit den Direktionen Soziales und Öffentliche Sicherheit nimmt sich dem Problem der heute unbefriedigenden Situation auf dem Platz bei der Wildsau an. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dieses Projektes teilen die Auffassung, dass mit dem zweijährigen Versuch des Aarerestaurants und mit der damit verbundenen Belebung des Aareraumes eine verstärkte Sozialkontrolle stattfinden wird. In diesem Sinn wird damit ein zusätzlicher Beitrag zur Problemlösung auf dem Platz der Wildsau erwartet.
Die Sanierungsarbeiten auf dem Postplatz wurden in Absprache mit dem zuständigen Kantonalen Amt für Verkehr und Tiefbau so koordiniert, dass diese den Betrieb des Sommerrestaurants nicht beeinträchtigen, d.h. die entsprechenden Sanierungsarbeiten an der Kragplatte im Bereich Ländiweg werden vor der Eröffnung des Sommerrestaurants, d.h. anfangs Mai 2004, fertig gestellt.
Pachtvertrag
In Anbetracht der Investitionen auch von Seiten des Pächters wird für den Pachtzins, wie bei sämtlichen anderen Gartenrestaurants, das Oltner Gebührenreglement angewendet.
Die Leistungen der Stadt bestehen in der Finanzierung resp. Erstellung der Plattform und der provisorischen Toilettenanlage.
Für sämtliche anderen Kosten kommt die Pächterin auf. Im Pachtvertrag werden neben den finanziellen Aspekten auch wichtige Aspekte wie Sicherheit, uneingeschränkter Durchgang auf dem Ländiweg für Fussgängerinnen und Fussgänger, Öffnungszeiten (diesbezüglich gilt der Stadtratsbeschluss vom 20. April 1993 betreffend Gassenwirtschaften/Vorverlegung der Schliessungszeiten als integrierender Bestandteil des Pachtvertrages) usw. geregelt.
Die Betreiber benötigen vor der geplanten Eröffnung im Mai 2004 eine gewisse «Vorlaufzeit». Der Pachtvertrag erwächst deshalb erst in Rechtskraft, wenn dem Bauvorhaben gemäss Baugesuch Nr. 2003/155 bis spätestens 31. März 2004 eine rechtsgültige Baubewilligung erteilt wurde. Sollten auf Grund von Einsprachen oder zusätzlichen Auflagen kantonaler Instanzen Verzögerungen eintreten, so können von keiner der beiden Parteien Entschädigungsforderungen geltend gemacht werden.
Die Betreiber sind mit dem Inhalt des, in Zusammenarbeit mit dem Rechtskonsulenten erarbeiteten, Pachtvertrages einverstanden.
Das Baugesuch liegt seit 6. Februar und noch bis 19. Februar 2004 öffentlich auf. Bewilligungsinstanz ist das Kantonale Bau- und Justizdepartement.
Beschluss:
1. Der Stadtrat stimmt dem befristeten Pachtvertrag zwischen der Einwohnergemeinde Olten und der Einfachen Gesellschaft B’aar Olten, handelnd durch die Gesellschafter Martin Nagy und Heinz Kaeser, Olten, sowie Alfred Anker, Oftringen, zu.
2. Die Baudirektion I, vertreten durch Silvia Forster, Stadträtin, wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
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