Inhalt
Spezielle Förderung (ehem. Integrativ Schulung)/Weier-/Zusatzausbildung
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 19. April 2010
- Beschreibung
- 1. Ausgangslage
An den Oltner Schulen steht der Übergang zur Speziellen Förderung (SF, ehemals Integrative Schulung) bevor. Dazu hat der Kanton einen strategischen Entscheid getroffen, wonach ab 2011 die Einführungsklassen aufgehoben werden. Gemäss den Verhältnissen vor Ort soll im Anschluss daran der Übergang zur SF vollzogen werden.
Diese Tatsache führt zu einem erhöhten Bedarf von ausgebildetem Personal sowohl im heilpädagogischen Bereich als auch im Regelklassenunterricht. Dass für diese neuen Aufgaben qualifiziertes Personal zur Verfügung steht, ist eine Gelingensbedingung und ein zentraler Qualitätsaspekt.
Die Schule Olten geht proaktiv mit diesen Gegebenheiten um. Die Schulleitungen haben den Auftrag, in ihren Kollegien geeignete Personen für zielgerichtete Weiterbildungen zu suchen. Dieses Vorgehen hat dazu geführt, dass sich mehrere Lehrpersonen aus mehreren Kollegien für Weiterbildungen/Zusatzausbildungen interessieren.
Die Lehrpersonen möchten den Studiengang in Schulischer Heilpädagogik absolvieren oder haben bereits damit begonnen:
Im Weiterbildungsbereich hat die FHNW den Lehrgang „Lehren und lernen in heterogenen Klassen“ entwickelt. Dieses Angebot richtet sich an Klassenlehrpersonen und deckt alle Bereiche eines modernen integrativen Unterrichtsverständnisses ab. Wir versprechen uns durch diese Weiterbildungsangebote Impulse für die ganzen Kollegien, die ausgebildeten Lehrpersonen können als Multiplikatoren dienen.
Ziel ist es, in allen Kollegien eine Person ausbilden zu lassen und bereits haben mehrere Lehrpersonen ihr Interesse angemeldet. Pro Teilnehmerin ergeben sich Kosten von Fr. 3‘900.- bis Fr. 4‘700.-.
Sieben Lehrpersonen sind für die Weiterbildung „Lehren und lernen in heterogenen Klassen“/CAS Lerncoach vorgesehen:
2. Erwägungen
Eine genügende Anzahl ausgebildeter Lehrpersonen ist wichtig für die erfolgreiche Umsetzung der SF. Im Bereich der Heilpädagogik ist mit einem Mangel an qualifizierten Lehrpersonen zu rechnen, da kantonsweit (und im gesamten Bildungsraum) ein grosser Bedarf von Schulischen Heilpädagogen entstehen wird.
Als Zusatzausbildung wird der berufsbegleitende Hochschul-Lehrgang Schulische Heilpädagogik angeboten. Dieser Lehrgang umfasst eine Studienzeit von 5 – 6 Semestern mit einem Aufwand ca 3500 Stunden und 1-2 Tagen pro Woche Präsenzverpflichtung. Dies stellt für die Absolventen
neben den beruflichen Verpflichtungen als Lehrperson eine erhebliche zeitliche Belastung dar. Der Kanton gewährt eine Entlastung von 4 Lektionen bezogen auf ein 100%-Pensum. Gemessen am zu leistenden Studienaufwand sind diese 4 Lektionen nicht ausreichend und eine weitere Entlastung im selben Umfang könnte die Situation entschärfen. Damit könnte in etwa die Präsenzverpflichtung abgedeckt werden, die individuelle Arbeit und die Arbeit in Lerngruppen gingen zu Lasten der Studierenden.
Interne Lösungen haben den Vorteil, dass man die Eignung bereits im Vorfeld abklären kann und die Neuausgebildeten bereits im Kollegium bekannt und anerkannt sind.
Die Stufenerfahrung kombiniert mit einer Zusatzausbildung bildet gute Voraussetzung für eine erfolgreiche Praxis.
Durch das proaktive Vorgehen verschafft sich die Schule Olten einen Vorteil auf einem umkämpften Markt.
Die unterstützten Lehrpersonen verpflichten sich für die Dauer von 3 Jahren nach Studienabschluss.
3. Stellungnahme von Rechtsdienst, Personaldienst, Finanzverwaltung und Finanzcontrolling
Die genannten Stellen waren bei der Entstehung des B+A beteiligt.
4. Beschluss:
1. Die Ausbildungs- und Weiterbildungsbeiträge an die oben bezeichneten Lehrpersonen und der erforderliche Nachtragskredit von Fr. 49‘218.-. (Fr. 20‘318.- + Fr. 28‘900.-)
Fr. 28‘900.- zu Gunsten Konto-Nr. 295.309.01
Fr. 5‘728.- zu Gunsten Konto-Nr. 200.302.00
Fr. 6‘650.- zu Gunsten Konto-Nr. 210.302.00
Fr. 7‘940.- zu Gunsten Konto-Nr. 211.302.00
werden genehmigt.
Die unterstützten Lehrpersonen schliessen einen Weiterbildungs- und Ausbildungsvertrag ab und verpflichten sich für 3 Jahre nach Abschluss zum Verbleib an der Schule Olten.
2. Die Direktion Bildung und Sport wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
Datum | Sitzung |
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