Inhalt
Ladenöffnungszeiten 2009/Änderung
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 30. November 2009
- Beschreibung
- Ausgangslage
Mit Schreiben vom 11. November 2009 leitet der Gewerbeverband Olten ein am 3. November 2009 an ihn gerichtetes Gesuch der Genossenschaft Migros Aare in Schönbühl an den Stadtrat zum Entscheid weiter. Die Genossenschaft Migros Aare ersucht darin um das Einverständnis des Stadtrates zur
Vorverlegung des Abendverkaufes vom Donnerstag, 24. Dezember 2009 (Ladenschluss gemäss Ziffer 1.2 Ladenschlussordnung um 17.00 Uhr) auf Mittwoch, 23. Dezember 2009.
Die Gesuchstellerin ist überzeugt, mit diesem vorverlegten Abendverkauf, welcher im übrigen in allen Filialen des Kantons durchgeführt werden soll, besser auf die Bedürfnisse der Kundinnen und Kunden eingehen zu können.
Erwägungen
Gemäss Ziffer 1.3 der Ladenschlussordnung der Stadt Olten können Abendverkäufe, die auf einen Werktag vor einem Feiertag oder auf einen Feiertag fallen, vorverschoben werden. Eine solche Verschiebung ist für höchstens 6 Abendverkäufe möglich. Dieses Jahr wurde noch kein vorverschobener Abendverkauf bewilligt.
Der Gewerbeverband Olten teilt in seinem Schreiben mit, dass ihrerseits gemäss Beschluss des Vorstandes auf eine Vorverlegung des Abendverkaufs verzichtet werde. Ebenso habe die Interessengemeinschaft Sälipark einer Vorverlegung nicht zugestimmt.
Es werden in Olten nur die beiden Migros-Filialen im Hammer-Shop und im Sälipark vom Abendverkauf Gebrauch machen, sie werden bis 20.00 Uhr geöffnet haben, also gleich wie im 2008.
Dennoch wird die Migros vom Gewerbeverband als eines ihrer Mitglieder in dieser Hinsicht unterstützt.
Stellungnahme der Querschnittsdienstleistenden
Gemäss Stellungnahme der Querschnittsdienstleistenden wird der Bericht und Antrag wie folgt ergänzt:
Der Stadtrat erteilt der Direktion Öffentliche Sicherheit die Vollmacht, weitere solche Gesuche selbständig zu bewilligen, unter dem Vorbehalt, dass sie gleichlautend sind und diesen Tag betreffen.
Beschluss:
1. Dem Gesuch der Genossenschaft Migros Aare, um Vorverlegung des Abendverkaufs vom Donnerstag, 24. Dezember 2009, auf Mittwoch, 23. Dezember 2009, wird entsprochen.
2. Der Stadtrat erteilt der Direktion Öffentliche Sicherheit die Vollmacht, weitere solche Gesuche selbständig zu bewilligen, unter dem Vorbehalt, dass sie gleichlautend sind und diesen Tag betreffen.
3. Die Direktion Öffentliche Sicherheit wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
Datum | Sitzung |
---|